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04.02.2010, 12:06
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#2
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Moderatorin
Ort: Nordbaden
Beiträge: 1.774
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AW: katze zugelaufen, besitzer bekannt
Hallo!
Wenn es sich hierbei tatsächlich um dieselbe Katze handelt, ja.
Es ist nicht selten, dass vermisste Katzen erst nach Monaten oder gar Jahren wiedergefunden werden und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Besitzanspruch an die Katze hierbei verloren geht.
Ich würde mich in jedem Fall mit den (Vor-) Besitzern in Kontakt setzen. Eventuell könnt ihr die Katze ja trotzdem behalten, wenn die ursprünglichen Besitzer sehen, dass sie es bei euch gut hat.
Stell dir mal vor, die Situation wäre umgekehrt - würdest du nicht auch deine Katze zurück haben wollen oder zumindest wissen, dass es ihr gut geht?
Warum seid ihr denn sicher, dass es sich dabei um dasselbe Tier handelt?
Grüße
__________________
Katzen lieben Menschen viel mehr als sie zugeben wollen, aber sie besitzen soviel Weisheit, dass sie es für sich behalten.
Mary E. Wilkins Freeman
Wenn du ihre Zuneigung verdient hast, wird eine Katze dein Freund sein, aber niemals dein Sklave.
Theophile Gautier
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04.02.2010, 17:39
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#4
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Ort: Bayern
Beiträge: 1.562
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AW: katze zugelaufen, besitzer bekannt
Das ist aber eine blöde geschichte...zumindestens würde ich mit den besitzern reden und ihnen erklären was sache ist!
Die haben ihre katze bestimmt sehr vermißt!
Es ist eine schwere entscheidung was man macht und eine gewissens frage!
__________________
 Ein Engel muß kein Heiliger sein! Liebe Grüsse Sir!
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04.02.2010, 18:33
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#5
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Ort: Hohenwart
Alter: 41
Beiträge: 1.766
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AW: katze zugelaufen, besitzer bekannt
Hallo,
eine Katze ist doch eine Sache, laut Gericht! Und somit eine Fundsache!
Verfällt der Anspruch da nicht nach einem Halben Jahr?!?!
Erkundigt euch lieber mal, so einfach geht das glaube ich nicht.
Lebendige Fundsachen
Entlaufene Tiere gelten laut BGB als lebendige Fundsachen und werden rechtlich genauso behandelt wie verlorene Geldbörsen, verlegte Handtaschen oder vergessene Mäntel. Für den Finder heißt das, er muss auch einen zugelaufenen Vierbeiner zum Fundbüro oder zum nächsten Tierheim bringen. Sonst macht er sich der Fundunterschlagung schuldig. Eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Wie hoch das ausfällt, hängt vom Wert des Tieres ab. Wer etwa eine reinrassige Dogge behält, wird stärker zur Kasse gebeten als wenn es sich um einen kleinen Mischlingshund handelt.
Rechte des Finders
Der Gesetzgeber hat in § 973 Absatz 1 BGB festgelegt, dass nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten eine Fundsache in das Eigentum des Finders übergeht. Das gilt auch für lebendige Fundsachen, d.h. der Finder kann das Tier dann behalten, wenn er möchte. Sollte es weitere Interessenten geben, hat der Finder den Erstanspruch an dem Tier. Bereits drei Wochen, nachdem er das gefundene Tier gemeldet hat, kann er es mit nach Hause nehmen. Voraussetzung dafür: Er kann es auch versorgen. Das Tierheim prüft in diesen drei Wochen, ob der potentielle Eigentümer genügend Wohnfläche, Zeit und Geld für die Haltung eines Haustieres hat.
Eine solch schnelle Entscheidung hat allerdings auch ihre Tücken: Denn der ursprüngliche Eigentümer hat ein halbes Jahr lang Anspruch darauf, sein Tier wieder in Besitz zu nehmen. Der Finder muss den neuen Hausgenossen dann wieder abgeben. So steht es auch in den Vermittlungsverträgen der Tierheime, die der Finder bei der Mitnahme des Tieres unterschreiben muss. Immerhin steht ihm - wie bei allen anderen Fundsachen auch - ein finanzieller Ausgleich zu: Eine Aufwendungsentschädigung oder Finderlohn.
Quelle: Ein Beitrag in der WDR 2 Quintessenz - Stand: 24.07.09
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Liebe Grüße Heike mit Speedy, Tiger, Kuschel, DJ und Regenbogenkater Sammy †27.10.2009
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04.02.2010, 19:23
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#6
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Ort: niederbayern
Alter: 26
Beiträge: 266
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AW: katze zugelaufen, besitzer bekannt
hallo also i würd a mit dem vorbesitzer kontakt aufnehmen... aber wenn die Katze schon so lang bei deiner Freundin ist(und es ihr da gut geht) würde ich als vorbesitzer ihr keinen erneuten platzwechsel antun auch wenns mir sau schwer fallen würde...
was das mit der fundsache betrifft ich weiß des von Nachbarn denen ist ein junger hund zugelaufen( wurde vermutlich ausgesetzt da er grad mal 9 wochen alt war) die haben das dann bei der Polizei gemeldet und da hat es geheißen wenn inhalb einem jahr sich niemand meldet können sie ihn behalten.... inzwischen ist er drei jahre alt und ein echter Prachtexemplar*g*
drück auf jedenfall die Daumen das sich alles zum guten wendet!!
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04.02.2010, 19:32
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#7
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Alter: 48
Beiträge: 7.169
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AW: katze zugelaufen, besitzer bekannt
Zitat:
Rechte des Finders
Der Gesetzgeber hat in § 973 Absatz 1 BGB festgelegt, dass nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten eine Fundsache in das Eigentum des Finders übergeht. Das gilt auch für lebendige Fundsachen, d.h. der Finder kann das Tier dann behalten, wenn er möchte. Sollte es weitere Interessenten geben, hat der Finder den Erstanspruch an dem Tier. Bereits drei Wochen, nachdem er das gefundene Tier gemeldet hat, kann er es mit nach Hause nehmen. Voraussetzung dafür: Er kann es auch versorgen. Das Tierheim prüft in diesen drei Wochen, ob der potentielle Eigentümer genügend Wohnfläche, Zeit und Geld für die Haltung eines Haustieres hat.
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Meine Meinung, der springende Punkt bei der ganzen Sache ist, dass die Katze als gefunden gemeldet werden muss, dann beginnt die 6 Monats-Frist.
@obstbaum
Das ist eine vertrackte Situation, an eurer Stelle würde ich auch mit den Vorbesitzern sprechen und hoffen, dass die Katze bei euch bleiben kann.
Ich wünsche euch viel Glück.
__________________
Moni mit Sultan und Pascha
Lilly für immer im Herzen
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05.02.2010, 22:40
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#8
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Ort: Pförring & Kuhardt
Beiträge: 2.984
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AW: katze zugelaufen, besitzer bekannt
Die Katze muß definitiv bei der Gemeinde (Fundamt) als Fundtier gemeldet werden. Erst in diesem Moment beginnt die 6-Monats-Frist. Ist die Katze nicht gemeldet worden, ist es eine Fundunterschlagung und somit sogar eine Straftat.
Eine Vermittlung innerhalb der 6 Monate kann nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Das bedeutet, meldet sich der Halter innerhalb dieser Frist, muß die Katze zurück gegeben werden. Meldet sich niemand, geht das Tier in das Eigentum des Finders über. Wurde die Katze mit Vertrag vermittelt, hat der neue Besitzer dann den Eigentumsanspruch an der Katze.
__________________
Liebe Grüße
Eva und Katzerei vom Streunerhof
Besuch uns doch mal: auf dem Streunerhof, bei der Katzerei oder im Lastramiclub Lastramishirts für Katzenfreunde
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05.02.2010, 23:11
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#9
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Ort: Düsseldorf
Alter: 72
Beiträge: 486
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AW: katze zugelaufen, besitzer bekannt
Hallo,
ich will den Text von Eva hier nicht noch einmal zitieren. Aber genau so ist es.
Der frühere Besitzer hat monatelang um seine Katze getrauert - das Nichtwissen, was geschehen ist, tut besonders weh. Man hofft und bangt, daß es der Katze gut geht. Diese Ungewißheit ist sehr zermürbend.
Ich würde mit den früheren Besitzern sprechen und ihnen erklären, wieso, warum Deine Freundin die Katze zu sich genommen hat. Vielleicht wollen sie sie auch gar nicht zurück - was ich nicht glaube, da er ja als vermißt gemeldet wurde.
Berichte uns -bitte- weiter.
Mit lieben Grüßen - Deine Inge
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