Neues Thema erstellen  Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Alt 04.02.2010, 11:58   #1
 
Beiträge: 3
 
 
Standard katze zugelaufen, besitzer bekannt

hallo,

wir brauchen ganz dringend rat:

meine freundin hat vor einigen jahren eine katze gefunden, hat sie aufgenommen, umsorgt und ihr ein zuhause gegeben. (es lebt auch noch eine andere katze im haushalt.)
nun hat sie durch zufall herausgefunden, dass die damls gefundene katze vermisst gemeldet ist.

muss sie die katze zurück geben?
obstbaum ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2010, 12:06   #2
Moderatorin
 
Avatar von Armitage
 
 
Ort: Nordbaden
 
Beiträge: 1.774
 
 
Armitage eine Nachricht über ICQ schicken Armitage eine Nachricht über MSN schicken
Standard AW: katze zugelaufen, besitzer bekannt

Hallo!

Wenn es sich hierbei tatsächlich um dieselbe Katze handelt, ja.
Es ist nicht selten, dass vermisste Katzen erst nach Monaten oder gar Jahren wiedergefunden werden und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Besitzanspruch an die Katze hierbei verloren geht.
Ich würde mich in jedem Fall mit den (Vor-) Besitzern in Kontakt setzen. Eventuell könnt ihr die Katze ja trotzdem behalten, wenn die ursprünglichen Besitzer sehen, dass sie es bei euch gut hat.
Stell dir mal vor, die Situation wäre umgekehrt - würdest du nicht auch deine Katze zurück haben wollen oder zumindest wissen, dass es ihr gut geht?
Warum seid ihr denn sicher, dass es sich dabei um dasselbe Tier handelt?


Grüße
__________________

Katzen lieben Menschen viel mehr als sie zugeben wollen, aber sie besitzen soviel Weisheit, dass sie es für sich behalten.
Mary E. Wilkins Freeman


Wenn du ihre Zuneigung verdient hast, wird eine Katze dein Freund sein, aber niemals dein Sklave.
Theophile Gautier
Armitage ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2010, 16:55   #3
 
Beiträge: 3
 
 
Standard AW: katze zugelaufen, besitzer bekannt

ohje ohje
obstbaum ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2010, 17:39   #4
 
Avatar von sir Quickly
 
 
Ort: Bayern
 
Beiträge: 1.562
 
 
Standard AW: katze zugelaufen, besitzer bekannt

Das ist aber eine blöde geschichte...zumindestens würde ich mit den besitzern reden und ihnen erklären was sache ist!
Die haben ihre katze bestimmt sehr vermißt!
Es ist eine schwere entscheidung was man macht und eine gewissens frage!
__________________
Ein Engel muß kein Heiliger sein! Liebe Grüsse Sir!
sir Quickly ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2010, 18:33   #5
 
Avatar von sammycat
 
 
Ort: Hohenwart
Alter: 41
 
Beiträge: 1.766
Tagebuch-Einträge: 41
 
 
Standard AW: katze zugelaufen, besitzer bekannt

Hallo,
eine Katze ist doch eine Sache, laut Gericht! Und somit eine Fundsache!
Verfällt der Anspruch da nicht nach einem Halben Jahr?!?!
Erkundigt euch lieber mal, so einfach geht das glaube ich nicht.


Lebendige Fundsachen
Entlaufene Tiere gelten laut BGB als lebendige Fundsachen und werden rechtlich genauso behandelt wie verlorene Geldbörsen, verlegte Handtaschen oder vergessene Mäntel. Für den Finder heißt das, er muss auch einen zugelaufenen Vierbeiner zum Fundbüro oder zum nächsten Tierheim bringen. Sonst macht er sich der Fundunterschlagung schuldig. Eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Wie hoch das ausfällt, hängt vom Wert des Tieres ab. Wer etwa eine reinrassige Dogge behält, wird stärker zur Kasse gebeten als wenn es sich um einen kleinen Mischlingshund handelt.

Rechte des Finders
Der Gesetzgeber hat in § 973 Absatz 1 BGB festgelegt, dass nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten eine Fundsache in das Eigentum des Finders übergeht. Das gilt auch für lebendige Fundsachen, d.h. der Finder kann das Tier dann behalten, wenn er möchte. Sollte es weitere Interessenten geben, hat der Finder den Erstanspruch an dem Tier. Bereits drei Wochen, nachdem er das gefundene Tier gemeldet hat, kann er es mit nach Hause nehmen. Voraussetzung dafür: Er kann es auch versorgen. Das Tierheim prüft in diesen drei Wochen, ob der potentielle Eigentümer genügend Wohnfläche, Zeit und Geld für die Haltung eines Haustieres hat.

Eine solch schnelle Entscheidung hat allerdings auch ihre Tücken: Denn der ursprüngliche Eigentümer hat ein halbes Jahr lang Anspruch darauf, sein Tier wieder in Besitz zu nehmen. Der Finder muss den neuen Hausgenossen dann wieder abgeben. So steht es auch in den Vermittlungsverträgen der Tierheime, die der Finder bei der Mitnahme des Tieres unterschreiben muss. Immerhin steht ihm - wie bei allen anderen Fundsachen auch - ein finanzieller Ausgleich zu: Eine Aufwendungsentschädigung oder Finderlohn.

Quelle: Ein Beitrag in der WDR 2 Quintessenz - Stand: 24.07.09
__________________
Liebe Grüße Heike mit Speedy, Tiger, Kuschel, DJ und Regenbogenkater Sammy 27.10.2009

Lastramishirts für Katzenfreunde


Lastramiclub

http://www.katzen-forum.de/image.php?type=sigpic&userid=13509&dateline=125959  5233
sammycat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2010, 19:23   #6
 
Avatar von manuela270184
 
 
Ort: niederbayern
Alter: 26
 
Beiträge: 266
 
 
Standard AW: katze zugelaufen, besitzer bekannt

hallo also i würd a mit dem vorbesitzer kontakt aufnehmen... aber wenn die Katze schon so lang bei deiner Freundin ist(und es ihr da gut geht) würde ich als vorbesitzer ihr keinen erneuten platzwechsel antun auch wenns mir sau schwer fallen würde...
was das mit der fundsache betrifft ich weiß des von Nachbarn denen ist ein junger hund zugelaufen( wurde vermutlich ausgesetzt da er grad mal 9 wochen alt war) die haben das dann bei der Polizei gemeldet und da hat es geheißen wenn inhalb einem jahr sich niemand meldet können sie ihn behalten.... inzwischen ist er drei jahre alt und ein echter Prachtexemplar*g*

drück auf jedenfall die Daumen das sich alles zum guten wendet!!
manuela270184 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2010, 19:32   #7
mmk
 
Avatar von mmk
 
 
Alter: 48
 
Beiträge: 7.169
 
 
Standard AW: katze zugelaufen, besitzer bekannt

Zitat:
Rechte des Finders
Der Gesetzgeber hat in § 973 Absatz 1 BGB festgelegt, dass nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten eine Fundsache in das Eigentum des Finders übergeht. Das gilt auch für lebendige Fundsachen, d.h. der Finder kann das Tier dann behalten, wenn er möchte. Sollte es weitere Interessenten geben, hat der Finder den Erstanspruch an dem Tier. Bereits drei Wochen, nachdem er das gefundene Tier gemeldet hat, kann er es mit nach Hause nehmen. Voraussetzung dafür: Er kann es auch versorgen. Das Tierheim prüft in diesen drei Wochen, ob der potentielle Eigentümer genügend Wohnfläche, Zeit und Geld für die Haltung eines Haustieres hat.
Meine Meinung, der springende Punkt bei der ganzen Sache ist, dass die Katze als gefunden gemeldet werden muss, dann beginnt die 6 Monats-Frist.

@obstbaum
Das ist eine vertrackte Situation, an eurer Stelle würde ich auch mit den Vorbesitzern sprechen und hoffen, dass die Katze bei euch bleiben kann.

Ich wünsche euch viel Glück.
__________________


Moni mit Sultan und Pascha
Lilly für immer im Herzen
mmk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2010, 22:40   #8
 
Avatar von streunerhof
 
 
Ort: Pförring & Kuhardt
 
Beiträge: 2.984
 
 
Standard AW: katze zugelaufen, besitzer bekannt

Die Katze muß definitiv bei der Gemeinde (Fundamt) als Fundtier gemeldet werden. Erst in diesem Moment beginnt die 6-Monats-Frist. Ist die Katze nicht gemeldet worden, ist es eine Fundunterschlagung und somit sogar eine Straftat.

Eine Vermittlung innerhalb der 6 Monate kann nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Das bedeutet, meldet sich der Halter innerhalb dieser Frist, muß die Katze zurück gegeben werden. Meldet sich niemand, geht das Tier in das Eigentum des Finders über. Wurde die Katze mit Vertrag vermittelt, hat der neue Besitzer dann den Eigentumsanspruch an der Katze.
__________________
Liebe Grüße
Eva und Katzerei vom Streunerhof

Besuch uns doch mal: auf dem Streunerhof, bei der Katzerei oder im Lastramiclub Lastramishirts für Katzenfreunde
streunerhof ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2010, 23:11   #9
 
Avatar von MauMau2
 
 
Ort: Düsseldorf
Alter: 72
 
Beiträge: 486
 
 
Standard AW: katze zugelaufen, besitzer bekannt

Hallo,

ich will den Text von Eva hier nicht noch einmal zitieren. Aber genau so ist es.

Der frühere Besitzer hat monatelang um seine Katze getrauert - das Nichtwissen, was geschehen ist, tut besonders weh. Man hofft und bangt, daß es der Katze gut geht. Diese Ungewißheit ist sehr zermürbend.

Ich würde mit den früheren Besitzern sprechen und ihnen erklären, wieso, warum Deine Freundin die Katze zu sich genommen hat. Vielleicht wollen sie sie auch gar nicht zurück - was ich nicht glaube, da er ja als vermißt gemeldet wurde.

Berichte uns -bitte- weiter.

Mit lieben Grüßen - Deine Inge
MauMau2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2010, 18:18   #10
 
Beiträge: 3
 
 
Standard AW: katze zugelaufen, besitzer bekannt

die katze ist wieder beim ursprünglichen besitzer. meiner freundin geht es dementsprechend.
obstbaum ist offline   Mit Zitat antworten
Neues Thema erstellen  Antwort

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Katzen und Hund? Wie macht man sich bekannt? Randia Katzen 1 27.10.2008 23:12
Katze greift Besitzer an! Stinki.Winki Katzen 13 31.07.2007 01:41
Katze humpelt... dem Besitzer ist es egal!!! Chrissie7883 Katzen 3 25.07.2007 22:33
Hat mein Kater FIP? Nein, Ursache jetzt bekannt. arielle1980 Immunerkrankungen und Infektionen 5 15.02.2006 16:14
Darf ich bekannt machen ... Trollhexe Katzen 13 18.05.2005 11:42


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:46 Uhr.

Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.0