Das mit den Hunden kannste knicken, zumindest bei Hündinnen.
Die kastration ohne medizinischen Hintergrund einer Hündin ist Tierschutzwiedrig und VERBOTEN.
Es gleicht einer Amputation, wie das kupieren von Rute und Ohren.
Wenn es also medizinisch NICHT Notwendig ist, ist es laut Tierschutzgesetz verboten.
Im Tierschutzgesetz gilt dies nicht nur für Hunde und erst recht nicht nur für Hündinnen.
Ein ausräumen der Hündin verhindert, im gegensatz zum weit verbreiteten Glauben, auch nicht die Bildung von Mamatumoren, diese können unabhängig davon entstehen, ob die Hündin kastriert ist oder nicht.
Bei der Kastration vor der ersten Läufigkeit geht die Wahrscheinlichtkeit gegen 0, bei einer Kastration nach der ersten Läufigkeit ist die Wahrscheinlichkeit auf ca 5-10% reduziert, gilt auch für Gebärmutterentzündungen, da in der Regel bei einer Kastration nur die Eierstöcke entfernt werden.
Jedoch gilt hier das Sprichtwort
"Wo kein Kläger da kein Richter!"
Tierärzte machen sich also Strafbar wenn sie eine Hündin ohne Grund ausräumen....LEIDER werden Besitzer darüber seltenst informiert.
WARUM kastrieren Tierärzte dennoch?
Ganz einfach, wegen des Geldes....mal ehrlich-
Ihr habt ne Hündin wünscht diese kastriert zu haben, euer Tierarzt macht es nicht, eben aus oben genanntem Grund....da wechselt ihr doch den Tierarzt der eurem Wunsch nach kommt, oder?
Und DAS ist der Grund warum 90% der Bundesweiten Tierärzte kastrieren.
Warum gilt dieses Gesetz nur bei Hunden und nicht auch bei Katzen?
Ganz simpel...es leben einfach mal zuviele Herrenlose Katzen auf der Straße.
Um die Katzenpopulation einzudämmen und "kontrollieren" zu können, dürfen/müssen sowohl Katzen als auch Kater kastriert werden.
Soweit ich weiß, ist derzeit ein Gesetzerlass im Gespräch was sich damit beschäftigt das Katzen/Kater die NICHT zur Zucht gehalten werden, so schnell und früh wie möglich kastriert werden müssen.
Jedoch sehe ich dieses Gesetz gekippt, alleine schon der Aufwand der Kontrollen- wer soll das durch führen?Wer soll das bezahlen?-bringt es zum Fall.
Es gibt eine Gesetzespassage im Tierschutzgesetz-soweit ich mich erinnern kann- die besagt das freilebende Katzen die gefüttert werden, von jenem kastiert werden MÜSSEN der sie füttert. Denn dieser jenige welche erhebt ab der ersten Fütterung automatisch ansprung auf die wild-/freilebende Katze und ist somit verpflichtet das Tier tierärztlich zu versorgen und darunter fällt wohl auch die kastration des Tieres um weiteren Nachwuchs zu verhindern.
Stimmt so leider auch nicht, dann bräuchten wir keine Kastrationsverordnungen die in den gemeinden und Städten beschlossen werden müssen.
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Ich kenne mich nicht wirklich gut mit Gesetztesgrundlagen für Katzen aus, jedoch dafür umso besser mit dennen der Hunde-wenn dahin gehend Fragen sind, stehe ich natürlich gerne bei Seite

Nichts desto trotz hoffe ich das sich bald, im Sinne der Tiere, so einiges hier in Dt ändern wird...ich kämpfe, z.b., für die Rechte der Sokas. Und so kämpft jeder einzelne für eine Kleinigkeit, aber die Masse für etwas großes!