So habe ich alles ordnungsgemäß gemeldet und muss nichts versteuern, kann aber auch nichts absetzen. Aber ich bin für alle Eventualitäten auf der sicheren Seite.
Äh... ich glaube das ist so nicht ganz richtig.
Liebhaberei ist eine Bezeichnung die das Finanzamt meist bei Gewerben anwendet die ausschliesslich Kosten aber keine Gewinne erzielen. Normalerwiese ist eine wesentliche Voraussetzung für das Vorliegen eines gewerblichen Betriebes eine Gewinnerzielungsabsicht. So wie ein Gewinn erzielt wird und sei es auch nur ein Euro, muss man ihn selbstverständlich versteuern. :wink:
Umgekehrt kann es aber auch passieren das man jahrelange Kosten die man als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt hat, wegen bereits angesprochener Liebhaberei aberkannt werden und nachträglich versteuert werden müssen.