Hi Ihr,
habe heute mal einen Anwalt für Strafrecht nach der Sache gefragt,
und der hat gesagt, der Typ dürfe das nur unter vier Voraussetzungen:
1. Waffenschein (schon mehrfach erwähnt)
2. Tier muss in seinem Jagdgebiet, was er zur Pacht hat, rumkreuchen oder fleuchen
3. Tier muss Wildtier sein. Ist katze nicht, da bei dt. Katzen zu 90% davon auszugehen ist, dass sie jemandem gehören.
4. ODER wenn zwei und drei nicht zutreffen: Er MUSS einen Grund haben, d. h. sein Trutzrecht (sowas wie Notwehr auf einer Burg. In diesem Fall wohl Hof) nutzen.
Das mit der Meteranzahl ist Schwachsinn, meint er. Andererseits ist er kein Spezi für sowas, kommt ja aus Hamburg und nicht vom Land, aber immerhin. Auf jeden Fall ist es die Beschädigung fremden Eigentums. Egal, wieviele Meter. Also, um es mal ganz deutlich zu sagen, die Entfernung hat nichts damit zu tun, sondern nur, ob das Tier bei ihm wildert.
Auf jeden Fall tut es mir echt leid um die Katze. Es sollte sich wirklich mal jemand gegen diese Wildwestmanieren behaupten, Nachbarschaft hin oder her.