Wer haftet

Diskutiere Wer haftet im Katzen Forum im Bereich Katzenfreunde; Ich habe als Katzenhalter mal eine rechtliche Frage. Mein 6 Monate alter Kater wurde von der ausgewachsenen Katze meines Nachbarn verletzt. Die...
  • Wer haftet Beitrag #1
M

MikeSpezial

Beiträge
8
Reaktionspunkte
0
Ich habe als Katzenhalter mal eine rechtliche Frage. Mein 6 Monate alter Kater wurde von der ausgewachsenen Katze meines Nachbarn verletzt. Die Verletzung war am rechten Hinterlauf war so stark, dass man operieren musste.
Inzwischen sind die Tierarztkosten auf ca. 300 € angewachsen. Muss hier der Nachbar für seine Katze haften, bzw. ist hier seine Haftpflichtversicherung zuständig.
 
  • Wer haftet

Anzeige

  • Wer haftet Beitrag #2
Ich kenne die rechtliche Grundlage nicht genau, würde aber davon ausgehen das du selbst dafür haftest, weil du deiner Katze ja willentlich Freigang gewährst.
 
  • Wer haftet Beitrag #3
Ich habe nur von der Tierärztin de Tip bekommen, dass man sowas über die private Haftpflicht abwickeln kann.
Den Nachbarn interessiert es leider nichts.
 
  • Wer haftet Beitrag #4
Dies sind die rechtlichen Vorsätze:
Da die Katze auch eine Sache ist, ist auch ein Sachschaden entstanden:

Rechtslage
Die Rechtslage: Der § 833 BGB regelt die Tierhalterhaftung, nach der jeder Tierhalter grundsätzlich für die Schäden aufkommen muss, die von zahmen Tieren, die seinem Haushalt zuzuordnen sind, verursacht werden. Im Fall des Falles muss aber eindeutig nachweisbar sein, dass der festgestellte Schaden nur von diesem einen Tier stammt.
Übrigens: Auch Steinmarder turnen gerne auf Autos herum.


Versicherung

Versicherungstechnisch sind Katzen, im Gegensatz zu Hunden, ein Sonderfall: Während für Hunde eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, genügt bei Katzen normalerweise eine Privathaftpflicht-Versicherung. Im Einzelfall sollte dies aber mit der jeweiligen Versicherung abgeklärt werden.


HAT JEMAND SCHON ERFAHRUNG DAMIT?????????????????????????
 
  • Wer haftet Beitrag #5
Theoretisch muß die Privathaftpflichtversicherung des Nachbarn aufkommen, wenn bewiesen werden kann, dass diese Katze es war.
 
  • Wer haftet Beitrag #6
Die Frage ist, soll man es einklagen. Wenn der Nachbar nicht mal bei seiner Haftpflicht nachfrägt. :?: :?: :?: :?: :?:
 
  • Wer haftet Beitrag #7
Hallo Mike,

leider keine einfache Sache, die viel Nerven kostet. Das mit der Haftpflicht ist richtig und es wäre natürlich mehr als fair, wenn dein Nachbar diesen "Schaden" der VS meldet. Da er aber von einem Lebewesen(Katze) als Schadensfall nichts hält und mit Beitraghochstufung rechnen muß, ist der Gang zum RA der nächste Schritt- das kann teuer werden - für dich!!! Bist du im Rechtsschutz, dann Sachlage besprechen und dein Anwald wird dir sagen, ob es sich vom Aufwand her lohnt und deine Rechtschutzt die Sache überhaupt durchführt, sie können ablehnen. Nehmen sie den Fall an, erkundige dich auf alle Fälle nach Kosten für dich, falls der Fall verloren wird!?

Viel Glück.................................
 
  • Wer haftet Beitrag #8
Danke für deine Antwort.
Was mich am meisten ärgert , ist diese Ignoranz meines Nachbarn. Gott sei Dank ist noch ein Haus dazwischen. Die Katzen können ja nichts dafür. 8)
 
  • Wer haftet Beitrag #9
@Petra,
wenn ich mich nicht täusche, gilt das mit der Beitragshochstufung nur bei der KFZ-Versicherung. Es wäre also normalerweise kein Problem für den Nachbarn bei der Versicherung nachzufragen. Wenn er denn eine hat.
Sollte er es nicht tun, ist aber wirklich die Frage, ob eine Klage wirklich etwas bringt. Es müsste ja erstmal nachgewiesen werden, das es die Nachbarkatze war. Und bei Freigängern sehe ich die Chancen auf Erfolg doch eher als gering an.

Simone
 
  • Wer haftet Beitrag #10
Hallo Simone,

es mag durchaus noch Haftpflichtversicherungen geben, die ihre Tarife halten. Auf grund des langjährigen Missbrauchs der Haftpflichtschäden, ist es heute bei den meisten so, das du nach Einreichung und Begleichung im Folgejahr mit dem Beitrag hochgestuft wirst - ab 3 Haftpflichtschäden innerhalb 1 Jahres, können sie dir die Mitgliedschaft kündigen. Die Zeiten sind härter geworden, ich habs nicht geändert. Aber es ist auch ein Dschungel des Kleingedrucken geworden.

Aber wie du ja auch, sehe auch ich die ganze Sache als schwierig und (fast) aussichtslos an! Ich persönlich würde es privat regeln oder vergessen!!
 
  • Wer haftet Beitrag #11
Also eines kann man ausräumen. Es gibt zwei Zeugen die die angreifende Katze gesehen haben. Also der Tatnachweis bzw. die "Täterin" wäre gesichert.
 
  • Wer haftet Beitrag #12
Danke Petra. Zum Glück musste ich noch keine meiner Versicherungen in Anspruch nehmen. Nur meine Eltern hatten mal ein Problem. Deren Hund hatte einen Schaden angerichtet. Wurde anstandslos von der Versicherung geregelt. Da wurde nichts hochgestuft. Hatte bis heute auch noch nichts davon gehört.

@Mike, also irgendwie hätte ich mit der ganzen Sache ein Problem. Für mich wäre es ok, wenn die Nachbarkatze z.B. in eurer Wohnung eine teure Vase runter geworfen hätte oder etwas anderes zerstört. Wenn nun aber zwei Freigänger Zoff miteinander haben und sich kloppen, was kann da bitte der Nachbar dafür. Das liegt einfach in deren Natur, das sie Revierkämpfe führen. Wenn er sich nicht freiwillig an den Kosten für die Behandlung beteiligt, würde ich es unter: Blöd gelaufen, buchen.

LG Simone
 
  • Wer haftet Beitrag #13
Simone so sehe ich das auch. In einer guten Nachbarschaft hätte ich(vorausgesetzt die Rollen wären vertauscht) meinem Nachbatr von mir aus den Vorschlag gemacht mich bei meiner Haftpflicht zu erkundigen. Ich habe ihm ja selbst gesagt, dass wenn die Haftpflicht nicht zahlen würde, ich von ihm selbst nichts wolle.
Aber diese Ignoranz macht mich einfach sauer.
 
  • Wer haftet Beitrag #14
Kann ich verstehen. Aber selbst die nettesten Nachbarn reagieren meistens merkwürdig, wenn es an ihren Geldbeutel geht. Hoffe auf jeden Fall, das Dein Kater wieder völlig gesund wird. Und vielleicht besinnt sich der Nachbar ja noch und lenkt freiwillig ein.

LG Simone
 
  • Wer haftet Beitrag #15
Hoffe ich auch, meinem kleinen Kater geht es inzwischen wieder gut.
Wir waren knapp an einer Abnahme des linken Hinterbeins vorbeigeschrammt.
 
  • Wer haftet Beitrag #16
Hallo,
ich wollte nur noch was zu § 833 BGB ergänzen:
"Bei mitwirkender Verursachung des Schadens durch die vom eigenen Tier des Geschädigten ausgehende Tiergefahr muss sich der Geschädigte seine eigene Tierhalterhaftung entsprechend § 254 BGB (Mitverschulden) anrechnen lassen, auch wenn Tiere verschiedener Halter sich gegenseitig verletzen oder auch nur eines dieser Tiere von dem anderen verletzt wird, dabei aber seine spezifische Tiergefahr mitgewirkt hat - BGH, NJW 76, 2130 -".
So stehts jedenfalls im Palandt, Kommentar zum BGB.
Wenn der Nachbar zum Anwalt rennt, wird der das finden und alles so darstellen, dass er höchstens die Hälfte zahlt.

Viele Grüße
 
Thema:

Wer haftet

Wer haftet - Ähnliche Themen

Dicke Katzen sollen abnehmen: Hallo, eine Freundin von mir hat zwei Katzendamen,beide 14 Jahre alt,kastriert und reine Wohnungskatzen und zu dick. Vor rund zehn Wochen hatte...
Jungkatzen - Sozialisierung und Charakter (Fundtier): Hallo zusammen, wir (seit 15 Jahren katzenlos - das soll sich jetzt wieder ändern) wollten ursprünglich eher zwei ein bisschen ältere Katzen mit...
Mit abgewanderter Freigänger Katze in Stadtwohnung ziehen?: Hallo Ihr Lieben, da ich mich in einer ziemlich verzwickten Situation befinde, schreibe ich hier ins Forum. Vor ca 2 Jahren bin ich mit meinem...
Pankreatitis, exokrine Pankreasinsuffizienz oder???: Hall ihr lieben, da die Tierärzte (und ich..) an ihre Grenzen kommen, hoffe ich, hier Hilfe zu finden. Meine Maja (Wald und Wiesen Katze, habe...
Vertrauen untereinander wiederherstellen: Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe direkt ein Anliegen :-). Mein Mann und ich wohnen mit drei Katzen zusammen. Max, Moritz und Jürgen...
Oben Unten