Kündigen kann die Versicherung aus diesem Grund nicht. Allerdings kann sie die Verlängerung nach Ablauf der jeweils 12-monatigen Vertragsdauer verweigern.
doch Michael, jeder Schadensfall berechtigt zur beidseitigen Kündigung eines Vertrages, und das tun Tierkrankenversicherungen leider oft, wenn man sie zu häufig in Anspruch nimmt.
Habe ich dass jetzt richtig verstanden, dass eine Wurmkur zwar keinen 100%igen Schutz vor Würmern bietet, aber eine Katze ohne Wurmkur häufiger von Würmern befallen ist, als eine mit Wurmkur?
Nici, eine Wurmkur schützt schon vor den häufigsten Würmern, nur nicht vor Bandwürmern, dafür gibt es extra Wurmkuren.
Bandwürmer sind aber auch seltener als z.B. Spulwürmer, aber für Freigänger gehört regelmäßige Entwurmung zur Gesundheitspflege und für reine Wohnungskatzen zumindest die Kotuntersuchung 2x jährlich.
VG
Russiab