• Wenn dein Tier krank ist oder erscheint, suche bitte immer erst den Tierarzt auf, bevor du hier Rat und Hilfe suchst. Wir alle hier sind Laien, können und dürfen keinen Tierarzt ersetzen oder gar Ferndiagnosen stellen, das wäre unverantwortlich. Erst wenn du die Diagnose eines Tierarztes hast, kannst du hier nach Erfahrungen oder Tipps fragen, die du eventuell für deinen Tierarzt mitnehmen kannst. Bei der Suche nach einem Tierarzt, vor allem Notärzten in der Nacht oder am Wochenende, könnten wir aber behilflich sein.

Nickhaut

Diskutiere Nickhaut im Erkrankungen im Kopfbereich Forum im Bereich Katzenkrankheiten; Hallo, ich bin neu hier und möchte gleich mal mit einem Problem ankommen :oops: . Ich habe bei meiner Katze gesehen, dass ihr Auge ganz komisch...
  • Nickhaut Beitrag #1
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Nici.B.

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Hallo,
ich bin neu hier und möchte gleich mal mit einem Problem ankommen :oops: . Ich habe bei meiner Katze gesehen, dass ihr Auge ganz komisch aussieht. Nach vielem Lesen im Internet bin ich mir jetzt ziemlich sicher, dass es sich um diese Nickhaut handelt. Allerdings weiss ich jetzt nicht, für welche Krankheiten genau dass ein Hinweis ist. Kann es etwas Schlimmes sein? Und wird das teuer beim Tierarzt. Sicher ist meine Katze mir das Geld wert, aber wenn es etwas wirklich teures ist wird es doch eng. Da sie ja auch noch nicht so alt ist liegt in unserer Katzenkasse auch noch nicht so viel Geld.
 
  • Nickhaut

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  • Nickhaut Beitrag #2
Es könnte sich um einen Nickhautvorfall handeln.

Das darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen und sollte damit UNBEDINGT und SOFORT zum Arzt.

Über die Kosten kann man im Vorfeld nichts sagen, da diese von der notwendigen Behandlung abhängen. Falls es Dein Budget überschreitet, kannst Du den Arzt aber auf Ratenzahlung ansprechen.

Um auf solche Fälle vorbereitet zu sein, soltest Du mal über eine Kranken- und OP-Kostenversicherung nachdenken. Das kostet so etwa 20 Euro im Monat, ist aber ganz günstig, wenn es Dir schwerfällt spontan größere Summen aufzutreiben.
 
  • Nickhaut Beitrag #3
Das mit der Krnakenversicherung hab ich auch schon überlegt, aber dann hab ich von mehreren Fällen gehört, wo den Versicherten gekündigt wurde, als ihre Katzen chronisch krank wurden.
 
  • Nickhaut Beitrag #4
Das mit der Krnakenversicherung hab ich auch schon überlegt, aber dann hab ich von mehreren Fällen gehört, wo den Versicherten gekündigt wurde, als ihre Katzen chronisch krank wurden.

Kündigen kann die Versicherung aus diesem Grund nicht. Allerdings kann sie die Verlängerung nach Ablauf der jeweils 12-monatigen Vertragsdauer verweigern.
 
  • Nickhaut Beitrag #5
Das ist wohl echt etwas, wo ich noch mal intensiv drüber nachdenken sollte. Nachher um zwei werde ich erst mal zu unserer Tierärztin gehen.
 
  • Nickhaut Beitrag #6
Ja, wenn Du wenig Geld hast und auch in der Familie keinen anpumpen kannst, ist das für den Notfall eine sinnvolle Alternative.

Viel Glück für die Mieze und berichte bitte, was der Arzt festgestellt hat!
 
  • Nickhaut Beitrag #7
Wie soll sich eigentlich die Nase einer Katze anfühlen? Die von meiner Kleinen ist warm und feucht. Wirklich krank fühlen scheint sie sich ja nicht, da sie heute auch ganz normal gefressen hat und auch grade wieder ihre drolligen 5 Minuten hat. Sie fezt und tobt hier durch die Wohnung wie das Chaos in Person - also so wie immer :lol:
 
  • Nickhaut Beitrag #8
An Katzennasen lässt sich im Gegensatz zu Hunden nur schwer etwas "ablesen". Da ist das ellgemeine Verhalten ein wesentlich besserer Indikator.

Wenn sie verrückt spielt, ist das schon mal ein gutes Zeichen dafür, dass sie keine Schmerzen hat.

Aber der Nickhautvorfall kann wie gesagt äußerst ernste Hintergründe haben!
 
  • Nickhaut Beitrag #9
So, wir sind jetzt zurück vom Tierarzt. Unsre Kleine hat jetzt erst mal vorsorglich eine Spritze gegen Bandwürmer bekommen und eine Augensalbe, die wir ihr einmal Täglich ins Auge machen sollen. Wenn das Ganze in einer Woche nicht besser ist sollen wir noch mal hin. Nun ist mir (nachträglich natürlich :? ) noch eine Frage eingefallen: Wieso besteht überhaupt die Möglichkeit, dass sie einen Bandwurm haben könnte? Wir haben sie doch erst kürzlich entwurmen lassen. Oder wirkt die Wurmkur erst nach ein paar Wochen?

Aber schon mal einen schönen Dank für die raschen Antworten, die ich hier auf meine Fragen erhalte. :D
 
  • Nickhaut Beitrag #10
Also, es gibt wohl auch Parasiten die man nicht mit jeder Wurmkur erwischen kann. Ich hatte auch 4 Wochen vor dem 1. Tierarzt-Besuch (zur Kastration) entwurmt, trotzdem hatte der kleine Schatz Würmer....

Da hatte die Tablette nicht richtig gewirkt. Ob und wie man das nun feststellen soll, mit den Würmern, weiß ich nicht.
Bei Katerli war lediglich festzustellen dass nach der Wurmkur der Kot schleimig/blutig war. Ich dachte danach wären die Würmer erledigt. Aber pustekuchen... :cry:
 
  • Nickhaut Beitrag #11
Hallo,

leider wirken Wurmkuren nicht vorsorglich. D.h. auch wenn deine Katze heute entwurmt wurde, kann sie sich morgen wieder einen Wurm einfangen. Das wird natürlich bei Freigängern eher häufiger passieren, als bei reinen Wohnungskatzen, aber auch die können sich Würmer einfangen.

Alles gute für dein Tigerchen, liebe Grüße,

Claus
 
  • Nickhaut Beitrag #12
Wieso besteht überhaupt die Möglichkeit, dass sie einen Bandwurm haben könnte?

Es reicht, wen sie eine Stubenfliege gefressen hat. Die sind Zwischenwirte für allerlei Wurmeier.
 
  • Nickhaut Beitrag #13
Danke, für die zahlreichen und vor allem aufklärenden Antworten. Habe ich dass jetzt richtig verstanden, dass eine Wurmkur zwar keinen 100%igen Schutz vor Würmern bietet, aber eine Katze ohne Wurmkur häufiger von Würmern befallen ist, als eine mit Wurmkur?
 
  • Nickhaut Beitrag #14
An regelmässigen Wurmkuren - auch für Wohnungskatzen - führt kein Weg vorbei. Freigänger sind natürlich anfälliger, weil sie mit Beutetieren ständig Wurmeier aufnehmen und zudem noch Wurmeier bei Herumstreunen erwischen können. Völlig Wurmfrei ist eine Katze wahrscheinlich nie, da sich manche Wurmeier auch in eine Art "Stand By"-Zustand versetzen können und so auch Entwurmungen überleben um dann irgendwann wieder aktiv zu werden.
 
  • Nickhaut Beitrag #15
Ok, damit sollte ich jetzt in diesem Bereich aufgeklärt sein. Also danke noch mal.
 
  • Nickhaut Beitrag #16
Kündigen kann die Versicherung aus diesem Grund nicht. Allerdings kann sie die Verlängerung nach Ablauf der jeweils 12-monatigen Vertragsdauer verweigern.

doch Michael, jeder Schadensfall berechtigt zur beidseitigen Kündigung eines Vertrages, und das tun Tierkrankenversicherungen leider oft, wenn man sie zu häufig in Anspruch nimmt.

Habe ich dass jetzt richtig verstanden, dass eine Wurmkur zwar keinen 100%igen Schutz vor Würmern bietet, aber eine Katze ohne Wurmkur häufiger von Würmern befallen ist, als eine mit Wurmkur?
Nici, eine Wurmkur schützt schon vor den häufigsten Würmern, nur nicht vor Bandwürmern, dafür gibt es extra Wurmkuren.
Bandwürmer sind aber auch seltener als z.B. Spulwürmer, aber für Freigänger gehört regelmäßige Entwurmung zur Gesundheitspflege und für reine Wohnungskatzen zumindest die Kotuntersuchung 2x jährlich.

VG
Russiab
 
  • Nickhaut Beitrag #17
doch Michael, jeder Schadensfall berechtigt zur beidseitigen Kündigung eines Vertrages, und das tun Tierkrankenversicherungen leider oft, wenn man sie zu häufig in Anspruch nimmt.

Bisher habe ich keinerlei Probleme bei meiner Versicherung gehabt, auch noch nichts derartiges gehört. In den Geschäftsbedingungen steht auch nichts dergleichen.

"Schadensfall" ist auch ein Terminus aus dem Bereich der Haftpflicht- und Hausratversicherungen.
 
  • Nickhaut Beitrag #18
Jede Sach-Versicherung kann auf Grund eines Schaden vom VR oder vom VN gekündigt werden.

Das gilt sowohl für Haftpflichtversicherungen, Gebäude,.. usw....

Allerdings wäre die Kündigung von VN Seiten bei einem Schadensfall nicht sehr empfehlenswert, denn der neue VR fragt die Schadenquote ab - und je mehr Schäden desto schwieriger ist man unterzubringen.

Bei welcher Versicherung bist du @berlin???? Agila?

Eine KV für Tiere ist an und für sich schon eine gute Sache (wie auch bei Menschen; man sollte jung und gesund sein, wenn man einsteigt, weil man im Alter, wenn man kränkelt nicht mehr zu versichern ist außer mit exorbitanten Mehrkosten)

Es gibt bei KV für Tiere auch wieder verschiedene Pakete. Entweder eine reine KV - wo selbst Impfkosten bezahlt werden, oder eine reine OP -Versicherung. Die übernimmt - wie der Name schon sagt KEINE Vorsorgeuntersuchungen wie z.b. eine Imfpung etc....
Dann gibt es auch Kombi-versicherung.

ALLERDINGS darf die Katze NICHT krank sein. D.h. "Vorschäden" werden abgefragt und werden höchstwahrscheinlich mit konsequenten Ausschlüssen "bestraft". Und bei chronischer Thematik - wie bei meinem Mogli, dessen Nase antscheinend eine Schiefstellung hat und er dadurch schlechter atmet ist es im Grunde eh zwecklos den kleinen zu versichern, denn alles, was dann mit der Atmung zu tun hat (Nase, Lunge.. etc) wird direkt ausgeschlossen.....

eine KV für Menschen - ob nun gesetzlich oder privat versichert, darf auf Grund der hohen Kosten, die ein VN bewirkt NICHT nicht von dem VR gekündigt werden. Sollte ein VN jedoch bei ANMELDUNG/Vertragsabschluss bei der KV eine in Kürze anstehende Behandlung oder eine VOR-Krankheit, bei der mit folgen zu rechnen ist verschweigen, kann die versicherung auf Grund der falschen vorvertraglichen Auskünfte schon kündigen.

eine TIER-KV jedoch wird versicherungstechnisch jedoch NICHT wie eine KV sondern wie eine "SACH"-Versicherung gehandhabt. Daher ist diese auf Grund vieler Krankheitsfälle und hohe Kosten sehr wohl auch durch den VR kündbar.

zur Erläuterung = VN-Versicherungsnehmer
VR-Versicherer
 
  • Nickhaut Beitrag #19
Bisher habe ich keinerlei Probleme bei meiner Versicherung gehabt, auch noch nichts derartiges gehört. In den Geschäftsbedingungen steht auch nichts dergleichen.

Das findet man auch nicht in den klassischen Geschäftsbedingungen sondern eher in den Versicherungsbestimmungen - bzw. Vertragsbestimmungen.
 
  • Nickhaut Beitrag #20
"Kündigung einer Tierkrankenversicherung nach Versicherungsfall
LG Hannover, Urteil vom 14.10.1998

In der Tierkrankenversicherung ist eine Kündigung von Seiten des Versicherers nach einem Versicherungsfall analog § 96 VVG unwirksam, wenn eine Gesamtschau des Vertrags ergibt, dass sowohl eine Kündigung wie auch eine Prämienerhöhung möglich sind und der Versicherer auf diese Weise gegen eine zu starke Inanspruchnahme gesichert ist.

Die Klägerin, die bei der Beklagten für ihre am 24. 11. 1990 geborene Schäferhündin eine am 1.8.1995 beginnende und nach drei Jahren jährlich kündbare Haustier-Krankenversicherung abgeschlossen hat, hat Feststellung der Unwirksamkeit einer Vertragskündigung durch die Beklagte am 25. 4. 1997 begehrt. Die Beklagte hatte, nachdem schon Kosten von DM 7.698,- erstattet worden waren, eine weitere Rechnung zum Anlass der Kündigung genommen und beruft sich auf eine entsprechende Anwendung von § 96 VVG.

Das AG (NVersZ 1999, 268 = NJW-RR 1999, 467) hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg."
 
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