Hallo,
auch wenn ich Skovkat im Grunde recht gebe, in Hamburg darf man nicht vergessen, daß einGgroßteil der nicht frei vermieteten Wohnungen in der Hand weniger Wohnungsgesellschaften oder Genossenschaften liegt. Normal Verdiener können sich oft auf dem restlichen kleinen Wohnungsmarkt keine Wohnung leisten. Die Gesellschaften und Genossenschaften benutzen in Hamburg einen sogenannten Formular Mietvertrag, in dem explizit Katzen- und Hundehaltung ausgeschlossen ist. Das ist juristisch nicht ganz einwandfrei und geht nach sog. herrschender Lehre oft zum Nachteil des Vermieters. Diese Gesellschaften um Erlaubnis nach Tierhaltung zu fragen, erübrigt sich, sie genehmigen es nicht. Dennoch, ein Großteil der hamburger Tiere lebt genau in diesen Wohnungen, und solange es keine vernünftigen Beschwerden in der Nachbarschaft gibt, hat der Vermieter wenig Gründe, die Haltung zu verbieten. Es macht immer Sinn, die Zustimmung der Nachbarn zu haben.
Und, hat der Vermieter einmal das Tier gesehen und nicht binnen eines 3/4 Jahres die Abschaffung verlangt gilt dies als konkludente Zustimmung. Darauf kann man vor Gericht pochen.
Aber Nerven kostet es trotzdem. Schön, wenn man Katzenliebhaber als Vermieter hat.
Gruß Regina