Das ist natürlich sch... Also der Vermieter kann ihr untersagen die Katzen weiterhin raus zu lassen, sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich diese Punkte erlaubt und festgehalten sind.
Mit Wohnungskatzen ist das kein Problem, denn die darf man grundsätzlich halten, solange sie nicht den Hausflur oder Garten benutzen, die Wohnung nicht beschädigen, die anderen Mieter nicht belästigen (Krach, Geruch, usw.), denn allgemein zählen sie zu den Kleintieren. In Sonderfällen darf man sogar auch Hunde halten, auch wenn der Vermieter es nicht möchte, dies gillt wenn man ein psychologisches Gutachten besitzt, das man Tiere halten soll um psychisch wieder stabil zu werden...
Ich würde deiner Freundin raten, mal zum Mieterschutzbund gehen und mal ein paar Erkundigungen einzuholen, dies bezüglich. Die werden ihr bestimmt weiter helfen können. Denn wie das jetzt genau mit Freigängern ist, weiss ich leider auch nicht...