29.04.2012 Rechtliche Frage!? Beitrag #1 Tapsie Beiträge 43 Reaktionspunkte 0 Ich wohne in einen 6 Familien-Haus auf der 1.Etage. Mein Nachbar welcher gleich neben an wohnt hat selber zwei Katzen, welche reine Freigänger sind. Meine Tapsie hats ihm wohl angetan und so darf sie öfters ihm in der Wohnung besuchen. Sie ist leider eine sehr zutrauliche Maus und würde sich gerne überall hin einladen und erst recht dann, wenn es Leckerein gibt. Meine Frage hierzu: Wenn mein Nachbar auf seinen Willen meine Katze mit sich zu rein nimmt, wer muss dann rechtlich gesehen für sen schaden aufkommen, wenn meine Katze etwas kaputt macht?! Danke schon mal im voraus für die Hilfe. LG Denise
Ich wohne in einen 6 Familien-Haus auf der 1.Etage. Mein Nachbar welcher gleich neben an wohnt hat selber zwei Katzen, welche reine Freigänger sind. Meine Tapsie hats ihm wohl angetan und so darf sie öfters ihm in der Wohnung besuchen. Sie ist leider eine sehr zutrauliche Maus und würde sich gerne überall hin einladen und erst recht dann, wenn es Leckerein gibt. Meine Frage hierzu: Wenn mein Nachbar auf seinen Willen meine Katze mit sich zu rein nimmt, wer muss dann rechtlich gesehen für sen schaden aufkommen, wenn meine Katze etwas kaputt macht?! Danke schon mal im voraus für die Hilfe. LG Denise
29.04.2012 Rechtliche Frage!? Beitrag #2 TanteAnne Ehren-Mitglied Beiträge 13.174 Reaktionspunkte 166 In der Regel Deine private Haftpflichtversicherung, frag dort mal nach ob Schäden durch Deine Katze mit abgedeckt sind. In meiner sind die mit drin.
In der Regel Deine private Haftpflichtversicherung, frag dort mal nach ob Schäden durch Deine Katze mit abgedeckt sind. In meiner sind die mit drin.
29.04.2012 Rechtliche Frage!? Beitrag #3 T Theresia Gast In der Regel haftet immer der Tierbesitzer. Nur muss ich ehrlich zugeben habe noch nie eine Haftpflichtversicherung für Katzen abgeschlossen und kenne auch Niemand der das getan hat auch wenn er Freigänger hat. Würde an deiner Stelle das Tier nicht unter deiner Aufsicht zum Nachbar lassen.
In der Regel haftet immer der Tierbesitzer. Nur muss ich ehrlich zugeben habe noch nie eine Haftpflichtversicherung für Katzen abgeschlossen und kenne auch Niemand der das getan hat auch wenn er Freigänger hat. Würde an deiner Stelle das Tier nicht unter deiner Aufsicht zum Nachbar lassen.
29.04.2012 Rechtliche Frage!? Beitrag #4 TanteAnne Ehren-Mitglied Beiträge 13.174 Reaktionspunkte 166 Theresia, ich meine nicht eine extra Haftpflicht für Katzen. Sondern die, die ich für mich abgeschlossen hab. Die deckt die Schäden durch meine Katze mit ab. Kommt aber auf den Vertrag an, ggf. einfach mal den Versicherer fragen.
Theresia, ich meine nicht eine extra Haftpflicht für Katzen. Sondern die, die ich für mich abgeschlossen hab. Die deckt die Schäden durch meine Katze mit ab. Kommt aber auf den Vertrag an, ggf. einfach mal den Versicherer fragen.
29.04.2012 Rechtliche Frage!? Beitrag #6 Tapsie Beiträge 43 Reaktionspunkte 0 Ok ich danke euch ich werd mal nachfragen.
30.04.2012 Rechtliche Frage!? Beitrag #7 Michiwisz Beiträge 4.034 Reaktionspunkte 6 TanteAnne schrieb: Theresia, ich meine nicht eine extra Haftpflicht für Katzen. Sondern die, die ich für mich abgeschlossen hab. Die deckt die Schäden durch meine Katze mit ab. Kommt aber auf den Vertrag an, ggf. einfach mal den Versicherer fragen. Zum Vergrößern anklicken.... Danke für den Tipp! Habe mal meinen Versicherer gefragt, da die Katzen die Türen hier in der Mietwohnung doch ganz gut zerkratzt haben und solche Schäden sind abgedeckt.
TanteAnne schrieb: Theresia, ich meine nicht eine extra Haftpflicht für Katzen. Sondern die, die ich für mich abgeschlossen hab. Die deckt die Schäden durch meine Katze mit ab. Kommt aber auf den Vertrag an, ggf. einfach mal den Versicherer fragen. Zum Vergrößern anklicken.... Danke für den Tipp! Habe mal meinen Versicherer gefragt, da die Katzen die Türen hier in der Mietwohnung doch ganz gut zerkratzt haben und solche Schäden sind abgedeckt.