16.06.2012 Tierschutzvertrag gültig? Beitrag #1 K Katze_DOREMI Beiträge 13 Reaktionspunkte 0 Hallo zusammen! Ich habe am Dienstag einen Tierschutzvertrag unterschrieben und möchte gerne wissen, ob folgender Passus im Tierschutzvertrag rechtskräftig oder rechtswidrig ist: "5. Dem Übergeber zu ermöglichen, das Tier jederzeit (auch unangemeldet) zu kontrollieren und sich am Ort der Haltung vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der Vertragsbestandteile zu überzeugen." Gestern waren wir beim Tierarzt. Er wusste aber nicht genau, ob das so seine Richtigkeit hat. Drum frage ich hier mal nach, ob mir jemand Auskunft geben kann, wenn möglich auch mit Beweisbeleg, damit ich dem Finder des Tieres dies nachweisen kann. Die ganze Geschichte, die ich schon ins Forum geschrieben habe, findet Ihr unter: Krankheiten / Erkrankungen von Nieren und Hernwegen / Beitrag: "Kater (abgemagertes Fundtier) schläft viel" Danke für Eure Hilfe und liebe Grüße!
Hallo zusammen! Ich habe am Dienstag einen Tierschutzvertrag unterschrieben und möchte gerne wissen, ob folgender Passus im Tierschutzvertrag rechtskräftig oder rechtswidrig ist: "5. Dem Übergeber zu ermöglichen, das Tier jederzeit (auch unangemeldet) zu kontrollieren und sich am Ort der Haltung vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der Vertragsbestandteile zu überzeugen." Gestern waren wir beim Tierarzt. Er wusste aber nicht genau, ob das so seine Richtigkeit hat. Drum frage ich hier mal nach, ob mir jemand Auskunft geben kann, wenn möglich auch mit Beweisbeleg, damit ich dem Finder des Tieres dies nachweisen kann. Die ganze Geschichte, die ich schon ins Forum geschrieben habe, findet Ihr unter: Krankheiten / Erkrankungen von Nieren und Hernwegen / Beitrag: "Kater (abgemagertes Fundtier) schläft viel" Danke für Eure Hilfe und liebe Grüße!
16.06.2012 Tierschutzvertrag gültig? Beitrag #2 Paule Beiträge 4.359 Reaktionspunkte 120 Grundsätzlich ist das ein Passus der in den meisten Tierschutzverträgen drin ist und auch Sinn macht. Nachkontrollen werden in der Regel immer unangekündigt durchgeführt, da man ja das Tier im täglichen Leben sehen möcte und nicht irgendeine Inzenierung wenn der Tierschutz kommt. (Hund wird aus dem zwinger geholt in die Wohnung, lebt aber ansonsten Vertragswidrig die ganze Zeit im Zwinger als Beispiel oder an der Kette) Ob das Rechtsgültigkeit hat, weiß ich nicht. Bei Dir ist es ja anders gelagter und grenzt ja schon an Stalking. Im Grunde ist es im Tierschutz so, das zum Wohle des Tieres eine Nachkontrolle gemacht wir. Kommt der Tierschutz zweimal, ist meistens schon was im Argen. Und eine Nackontrolle finde ich, zum Wohle des Tieres auch ok. Ich denke, da hättest Du auch kein problem mit.
Grundsätzlich ist das ein Passus der in den meisten Tierschutzverträgen drin ist und auch Sinn macht. Nachkontrollen werden in der Regel immer unangekündigt durchgeführt, da man ja das Tier im täglichen Leben sehen möcte und nicht irgendeine Inzenierung wenn der Tierschutz kommt. (Hund wird aus dem zwinger geholt in die Wohnung, lebt aber ansonsten Vertragswidrig die ganze Zeit im Zwinger als Beispiel oder an der Kette) Ob das Rechtsgültigkeit hat, weiß ich nicht. Bei Dir ist es ja anders gelagter und grenzt ja schon an Stalking. Im Grunde ist es im Tierschutz so, das zum Wohle des Tieres eine Nachkontrolle gemacht wir. Kommt der Tierschutz zweimal, ist meistens schon was im Argen. Und eine Nackontrolle finde ich, zum Wohle des Tieres auch ok. Ich denke, da hättest Du auch kein problem mit.
16.06.2012 Tierschutzvertrag gültig? Beitrag #3 rosmarin Beiträge 315 Reaktionspunkte 0 Grundsätzlich ist es deine Angelegenheit, wen du in deine Wohnung lässt und wen nicht. Niemals ist es rechtens, unangekündigt, jederzeit die Wohnung (denn das Tier befindet sich ja in der Wohnung) betreten zu dürfen. Es wurde ja schon gesagt, dass das impliziert, dass morgens um 4 Uhr und Mitternacht ebenfalls in Ordnung wären. Das verstößt gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung (GG Art. 13). Ich würde nicht mehr ans Telefon gehen, wenn ich im Display sehe, dass dieses lästige Etwas wieder anruft. Und den Besuch kann er sich in die Haare schmieren. Wenn er etwas will, soll er mal machen. Warte einfach ab, kümmere dich um den Tiger und lass dich mal gepflegt am Popo lecken. Paule schrieb: Kommt der Tierschutz zweimal, ist meistens schon was im Argen. Und eine Nackontrolle finde ich, zum Wohle des Tieres auch ok. Ich denke, da hättest Du auch kein problem mit. Zum Vergrößern anklicken.... Hier handelt es sich aber um keine Tierschutzorganisation, sondern um eine Privatperson.
Grundsätzlich ist es deine Angelegenheit, wen du in deine Wohnung lässt und wen nicht. Niemals ist es rechtens, unangekündigt, jederzeit die Wohnung (denn das Tier befindet sich ja in der Wohnung) betreten zu dürfen. Es wurde ja schon gesagt, dass das impliziert, dass morgens um 4 Uhr und Mitternacht ebenfalls in Ordnung wären. Das verstößt gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung (GG Art. 13). Ich würde nicht mehr ans Telefon gehen, wenn ich im Display sehe, dass dieses lästige Etwas wieder anruft. Und den Besuch kann er sich in die Haare schmieren. Wenn er etwas will, soll er mal machen. Warte einfach ab, kümmere dich um den Tiger und lass dich mal gepflegt am Popo lecken. Paule schrieb: Kommt der Tierschutz zweimal, ist meistens schon was im Argen. Und eine Nackontrolle finde ich, zum Wohle des Tieres auch ok. Ich denke, da hättest Du auch kein problem mit. Zum Vergrößern anklicken.... Hier handelt es sich aber um keine Tierschutzorganisation, sondern um eine Privatperson.