Hallo Ihr alle
Ich lese schon sehr lange hier im Forum mit und dachte mir ich könnte mich jetzt auch mal sinnvoll beteiligen.
Die Löschung solcher Bewertung hat einen juristischen Hintergrund.
Grundsätzlich sind Bewertungsportale nicht rechtswidrig (z.B. das Portal wo Schüler ihre Lehrer bewerten können), geht laut einen Urteil des BGH absolut klar.
Die Frage stellt sich immer nach der Qualität der Bewertung und natürlich auch ob sie rein subjektiv oder objektiv ist. Gerade bei so sensiblen Themen wie Tieren ist das so eine Sache. Ein Tier wird krank, der Tierhalter geht zum Tierarzt, der behandelt das Tier, aber das Tier kann nicht gerettet werden und stirbt. Jetzt zieht der Tierhalter los und feuert in seiner Wut und Trauer Bewertungen über den Tierarzt in diversen Portalen ab, weil er fest davon überzeugt ist, dass der Tierarzt hat die Schuld daran hat.
Bewertungen müssen, so sagt es die Rechtssprechung, sachlich und objektiv sein.
Allgemein formulierte Bewertungen wie "Tierarztpraxis XY ist schlecht" ist nicht sachlich. Hier fehlen Kriterien. Anders gefragt: Warum ist die Praxis schlecht?
@Levis: Du schreibst selber, dass bei der besagten TÄin ein Schnitt von befriedigend ohne weitere Beschreibung stand. Das kann der Grund sein. Warum nur ein befriedigend? Nach welchen Kriterien wurde das beurteilt?
Und zu anderen Tierärzten die schlechtere Bewertungen hatten: Vllt. wissen sie es gar nicht, weil sie nie in dem Portal nachgesehen haben.
Zivilrechtlich hat ein Tierarzt natürlich das Recht
* Unterlassung zu fordern bzw. auch auf Unterlassung zu klagen
* und evtl. auch auf Schadensersatz zu klagen gegen den Betreiber oder den Verfasser
Wenn es dumm läuft sind beide dran.
Strafrechtlich gehen solche Bewertungen gerne auch mal in Richtung
* Verleumdung § 187 StGB
* Üble Nachrede § 186 StGB
* Beleidigung § 185 StGB
Weiter stellt sich bei sowas immer die Frage nach der Beweisbarkeit solcher Bewertungen. Beispiel oben: Der Tierarzt ist schuld, dass die Katze gestorben ist. Schön, aber wie will man das jetzt beweisen? Und vor allem: Ist er wirklich schuld daran?
Wenn der Betreiber des Portals keine Lust auf juristische Auseinandersetzungen hat, wird er also, um sich selber zu schützen, strittige oder nicht eindeutige Bewertungen rausnehmen. Das o.g. Lehrer-Bewertungsportal hatte Rückrat und ist bis zum BGH marschiert und hat Recht bekommen. Das tut aber nicht jedes Portal.
Bei Produktbewertungen ist das nicht ganz so dramatisch, weil es sich einfacher beweisen lässt, dass ein Produkt wirklich nicht gut ist. Wenn es um die Bewertung von Dienstleistungen und Personen geht, ist das etwas komplexer, weil Bewertungen oft subjektiv und emotional verfasst werden.
Und zu guter Letzt sollte man sich, wenn man irgendwo eine Bewertung abgibt immer klar darüber sein, dass im Zeitalter Web 2.0 nicht ausschließlich nur der Betreiber, sondern auch der Verfasser selber, schnell für Strafanzeigen oder Haftungsansprüche in die Schusslinie geraten könnte.
Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.:roll: