15.02.2005 Große Bitte Beitrag #1 S sabines Beiträge 275 Reaktionspunkte 0 Ich weiß, es gehört eigentlich woanders hin - aber an alle HHer: bitte schaut doch mal unter Angebote: Armes Schicksal (HH/Umgebung). Wenn Bolinho nicht bald ein neues Zuhause findet, muss er ins Tierheim. Der Vermieter könnte bald richtig Stress machen (denn eigentlich sind keine Tiere erlaubt) Vielleicht könnt Ihr ja mal ein bisschen rumfragen...
Ich weiß, es gehört eigentlich woanders hin - aber an alle HHer: bitte schaut doch mal unter Angebote: Armes Schicksal (HH/Umgebung). Wenn Bolinho nicht bald ein neues Zuhause findet, muss er ins Tierheim. Der Vermieter könnte bald richtig Stress machen (denn eigentlich sind keine Tiere erlaubt) Vielleicht könnt Ihr ja mal ein bisschen rumfragen...
15.02.2005 Große Bitte Beitrag #2 Aiur Beiträge 7.824 Reaktionspunkte 5 Hab dir da gepostet- obwohl ich ihn leider nicht aufnehmen kann.
15.02.2005 Große Bitte Beitrag #3 C cikobi Beiträge 3.101 Reaktionspunkte 0 Öhm, zählen nicht katzen per gesetz zu den kleintieren? von denen man bis sechs stück ohne genehmigung halten darf? Hier steht etwas dazu: http://www.katzenschutzverein-bad-kreuznach.de/p-wand/gesetz/ges.2/tipps.html Ansonsten: häng zusätzlich noch zettel im örtlichen tierheim und bei tierärzten auf. *daumendrück*
Öhm, zählen nicht katzen per gesetz zu den kleintieren? von denen man bis sechs stück ohne genehmigung halten darf? Hier steht etwas dazu: http://www.katzenschutzverein-bad-kreuznach.de/p-wand/gesetz/ges.2/tipps.html Ansonsten: häng zusätzlich noch zettel im örtlichen tierheim und bei tierärzten auf. *daumendrück*
15.02.2005 Große Bitte Beitrag #4 Aiur Beiträge 7.824 Reaktionspunkte 5 Soweit ich weiss darf man bis zu 2 Katzen ohne Genehmigung halten. Allerdings ist das von Bundesland zu Bundelsalnd verschieden, wenn der Vermieter es im Vertrag ausdrücklich untersagt. Der eine Richter stimmt dem Vermieter zu, der andere dem Tierhalter... Soooo sicher kann man sich da also nicht sein, und man muss den Ärger ja auch nicht absichtlich herausfordern, wenn es sich vermeiden lässt.
Soweit ich weiss darf man bis zu 2 Katzen ohne Genehmigung halten. Allerdings ist das von Bundesland zu Bundelsalnd verschieden, wenn der Vermieter es im Vertrag ausdrücklich untersagt. Der eine Richter stimmt dem Vermieter zu, der andere dem Tierhalter... Soooo sicher kann man sich da also nicht sein, und man muss den Ärger ja auch nicht absichtlich herausfordern, wenn es sich vermeiden lässt.