da kann man schon am frühen Morgen heulen!!!!!
Gemeiner Tierquäler schnitt junger Katze beide Ohren ab
TRAUN. Im Trauner Stadtteil St. Martin ist einer Tierfreundin eine Katze zugelaufen, der beide Ohren abgeschnitten wurden. Vom Täter fehlt noch jede Spur.
Sie war total verschreckt. Immer nur in der Nacht traute sie sich zu einer Tierfreundin, die sie mit Futter versorgte. Kein Wunder: Der Katze wurden vor wenigen Tagen von einem Tierquäler die Ohren abgeschnitten. Zum Glück konnte eine Tierfreundin die Katze einfangen und in das Linzer Tierheim bringen. Dort müssen heute die Ohren operiert werden, damit die Wunden ausheilen können. "Ich habe so etwas Schreckliches noch nie erlebt", sagt Hilde Berger, Präsidentin des Oö. Tierschutzvereins. "Was bewegt einen Menschen dazu, einem Tier die Ohren abzuschneiden?"
"Tierquäler sind Menschen mit starker innerer Unsicherheit. Sie quälen Tiere, weil sie an ihnen Macht ausüben können. Oft erlangen sie dabei auch sexuelle Befriedigung", sagt Walter Schöny von der Landesnervenklinik Wagner-Jauregg in Linz. Meist handelt es sich bei Tierquälern um Männer bis 30 Jahre, so Schöny. Es sind oft Menschen, die fähig sind, jedem ein Leid zuzufügen. Oft sei dabei auch Alkohol im Spiel. Gestern wurde auch die Vermutung laut, dass es sich bei der Tierquälerei um einen Ritualakt gehandelt haben könnte.
Ein Jahr Haft
Vom Täter fehlt leider noch jede Spur. Wird er erwischt, drohen ihm bis zu ein Jahr Haft und 360 Tagessätze Geldstrafe (§ 222 Strafgesetzbuch). Mitte Februar wurde ein 25-jähriger Oberösterreicher in Wels wegen Tierquälerei verurteilt. Er hatte im Herbst des Vorjahres eine Zuchtstute durch abartige Sex-Praktiken so schwer verletzt, dass sie notgeschlachtet werden musste. Ein Jahr Gefängnis und Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher, lautete das Urteil. In Freiheit wird der Mann erst entlassen, wenn er die Strafe abgesessen hat und geheilt ist.
§ 222 StGB
Das Delikt der Tierquälerei ist im Paragraf 222 des Strafgesetzbuches geregelt. Einem Tierquäler drohen ein Jahr Haftstrafe und 360 Tagessätze. Quält jemand Tiere, die einen hohen materiellen Wert haben, kommt noch das Delikt "schwere Sachbeschädigung" dazu: 3 Jahre Haft.
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