Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen?

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Hexe_90

Gast
Hallo zusammen,

Einer Freundin von mir wurden Anfang letzten Jahres mittelschwere Depressionen diagnostiziert. War richtig schlimm, hat ihren Job verloren, lag nur im Bett herum....Sie hat mehrere Therapien angefangen haben kaum Erfolg gebracht. Ihre jetzige Therapeutin hat ihr geraten sich eine Wohnungskatze anzuschaffen. Im Sommer hatte sie sich ein Geschwisterpaar Hauskatzen 14Wochen, geholt( sie wollte keine Katze alleine In der Wohnung halten.)
Meiner Freundin haben die Katzen richtig geholfen. sie kam aus ihrem Dauertief und wurde wieder aktiver. Ihre Therapie hat angeschlagen und sie konnte wieder eine Arbeit aufnehmen.
Jetzt kommt der Hammer: wegen ihrer " Handlungsunfähigkeit" hat sie versäumt ihrem Vermieter mitzuteilen, dass sie Katzen hat. Der Vermieter findet es nicht so toll (mv sieht Zustimmung des Vermieter vor) und will, dass sie ihre Katzen abgibt sonst wird sie gekündigt. sie hat ihm versucht zu erklären, dass es ihr gesundheitlich sehr hilft ( wollte sogar ein ärztliches Attest vorlegen, dass den Vorschlag der Therapeutin mit den Katzen enthält ). Der Vermieter wollte davon nichts wissen und drohte weiter. Jetzt hat sie sich völlig verzweifelt an mich gewandt und gefragt ob das rechtens ist.
Ich gebe die Frage mal an die Kompetenten unter euch im Mietrecht weiter. Es wäre echt schade wenn sie ihre Katzen hergeben müsste. Der kleinere bleibt leider auch bei niemand anderem mehr. Er frisst nur von ihr und wenn sie nicht in seiner Nähe ist sucht er ganz verzweifelt bis er weiß wo sie ist.
Danke schon mal an alle Antworten :-D
 
07.01.2013
#1
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TanteAnne

TanteAnne

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Hallo Hexe90,

Deine Freundin hat einen Vertrag unterschrieben in dem rechtsverbindlich geregelt ist, dass Haustierhaltung nur nach Absprache erlaubt ist.
Das heißt, sie hätten den Vermieter nicht nach der Anschaffung informieren, sondern vor der Anschaffung um Erlaubnis bitten müssen.
Den Vertrag hat sie durch ihr Verhalten gebrochen. Daran ändert ein ärztliches Attest leider nichts.
Der Vermieter kann in einem gewissen Rahmen die Regeln in seinem Haus selbst festlegen. Haustierhaltung, die über Kleintiere hinausgeht, gehört dazu.
Eine verbindliche Regelung was Katzenhaltung betrifft gibt es von deutschen Gerichten bisher nicht.

Vielleicht gibt es eine Möglichkeit für sie umzuziehen ?

LG,
Anne
 
Krabbentier

Krabbentier

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Oh mein Gott. Was ein Mist! Und was für ein Vermieter!:-(
Das ist eine schwierige Frage, aber ich tendiere dazu, dass der Vermieter sich durchsetzen wird. Ich arbeite seit 16 Jahren bei einem Mietrechtler, aber so etwas ist mir noch nie vorgekommen.
Keine Chance ihn umzustimmen?
Ist Deine Freundin in einer Rechtsschutzversicherung oder Mitglied beim Mieterschutzverein? Ich denke, das könnte mehr Klarheit bringen.
Aber die Tiere abgeben? Dann fällt Deine Freundin ja wieder in ein Loch!
LG
 
Neryz

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Patin
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Besch*** Situation :(

Gibt es andere Katzenhalter im Haus? Das könnte eventuell was ändern an der Sache.

Ansonsten: umziehen. Wenn der Vermieter einen Nachmieter suchen muss, wird er sich schön in den A*** beissen.

Solche Leute sollte man auf den mond schiessen.
 
Krabbentier

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Besch*** Situation :(

Gibt es andere Katzenhalter im Haus? Das könnte eventuell was ändern an der Sache.

Ansonsten: umziehen. Wenn der Vermieter einen Nachmieter suchen muss, wird er sich schön in den A*** beissen.

Solche Leute sollte man auf den mond schiessen.
Unterschreib!

Ich bin mir nicht sicher, ob man vielleicht schon von Gewohnheitsrecht sprechen kann bei einem halben Jahr Katzenhaltung?
Wenn es irgendwie möglich ist, mit Unterstützung von Familie und Freunden, doch eher umziehen. Denn wenn sich der Vermieter so stur stellt, selbst wenn man gewinnen wuerde, kann der ihr das Leben danach richtig schwer machen. Dann doch lieber Naegel mit Köpfen.
 
H

Hexe_90

Gast
Vielen dank schon mal für die schnellen Antworten.
Ich hatte mal gehört, dass Tiere zu " Therapiezwecken" nicht verboten werden können. Da es die Gesundheit des Mieters erheblich einschränkt. Solange das Tier nicht die Wohnung nicht beschädigt oder nicht artgerecht gehalten wird ( also Delphin ist glaub ich schlecht :p)
Kennt sich da jemand aus, oder war das wieder eine Medienlüge / Zeitungsente ?
 
NinaMarleen

NinaMarleen

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Also ich studiere Jura & hatte auch schon Mietrecht & da hat deine Freundin leider gar keine Chance!
Sie hat den Vetrag nicht erfüllt - und wenn der Vermieter der Katzenhaltung nun nicht zustimmt & sie die zwei nicht abgeben will, dann hat er das Recht sie zu kündigen! Es ist ne beschissene Situation, aber groß dagegen wehren kann man sich nicht!
Wenn man es genau nimmt, hätte er nun sogar einen Schadensersatzanspruch gegen sie!
 
Neryz

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Patin
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Dazu müsste aber ein schaden entstanden sein ;)
 
Krabbentier

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Mit dem Sonderrecht bei Krankheiten wuerde ich wirklich mit dem Mieterschutzverein oder bei einer Rechtsschutzversicherung mit einem Anwalt abklären.
 
NinaMarleen

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Krankheit hin oder her - die hat mit dem Mietrecht nichts zu tun!

Klar muss ihm einen Schaden enstanden sein - aber einen Schaden kann man immer irgendwie auftreiben, wenn man nur will ;-)
 
Neryz

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Ich würde das mit dem "tier zu therapiezwecken" jedenfalls mal vorbringen.
Chance denk ich ist eher mässig. Aber einen versuch wert. Gilt vermutlich eher für blindenhunde.
Versuchen.

Ich finde solche vermieter zum k*tzen. Würde da ausziehen, da ich so einem menschen keinen weiteren pfennig mehr in den A**** schieben wollte.
 
Neryz

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Krankheit hin oder her - die hat mit dem Mietrecht nichts zu tun!

Klar muss ihm einen Schaden enstanden sein - aber einen Schaden kann man immer irgendwie auftreiben, wenn man nur will ;-)
Soooo einfach ist es nun auch nicht. Die theoretische rechtslage ist das eine. Aber dann kommen ganz viele elemente dazu, die ein richter berücksichtigen wird.
Und einen schaden erfinden kann man nun auch nicht so leicht.
 
NinaMarleen

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Ich sag ja nicht erfinden - aber das es im Prinzip so ist, dass er den Anspruch hat!

Und ein Richter kann sich soviele Faktoren anhören wie er lustig ist - wenn sie nicht zur Tierhaltung berechtigt war & der Vermieter sie aufgefordert hat, die Katzen wegzugeben - dann kann er sie kündigen!
Und soviel Mitleid wie der Richter mit ihr haben mag - Rechtslage ist Rechtslage!
Recht und Gerechtigkeit sind nunmal nicht das selbe..
 
Neryz

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PS: ich würd mal genauer abklären (mit den Nachbarn im Haus), ob da nicht vielleicht doch schon andere Katzen leben, und ob da die Tierhaltung vorher abgesprochen wurde.

Es kommt in solchen Fällen wirklich absolut auf den Sachverhalt an. Deshalb würde ich raten, einen Miterschutzverein oder spezialisierten Anwalt aufzusuchen, und mit dem den Fall in allen Einzelheiten zu erörtern.

Vielleichts gibts Rechtsprechung zu solchen Fällen (Therapie-Tier), kann ich hier leider nicht so rausfinden.

Viel Glück!

Ich sag ja nicht erfinden - aber das es im Prinzip so ist, dass er den Anspruch hat!
Ja, "im Prinzip" schon. Aber das Prinzip ist nicht immer alles.

Ich denke, wir wissen zu wenig über den Sachverhalt, um den Fall hier abschließend zu lösen :wink: Der Teufel liegt bei sowas meistens im Detail.
 
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NinaMarleen

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"Sieht ein Mietvertrag ausdrücklich vor, dass der Mieter zur Hunde- oder Katzenhaltung vorher die Zustimmung des Vermieter einholen muss, dann rechtfertigt die gleichwohl vorgenommene Tierhaltung die fristlose Kündigung durch den Vermieter. Selbst wenn es sich bei dem streitigen Tier um ein ausgesprochenes friedliches Exemplar handelt, das die Mitbewohner in keinster Weise stört, geht das Interesse des Vermieters, die gesamte Wohnanlage ruhig zu halten, vor. Denn wenn der Vermieter dem einen Mieter die Tierhaltung genehmigt, muss er auch den anderen Mietern hierzu seine Zustimmung erteilen. Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Az.: 7 C 59/02"

Die einzige Chance wäre wirklich, wenn noch jemand anderes ein Tier hält im Haus! Ansonsten sieht es wirklich schwarz aus..
 
Neryz

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Die einzige Chance wäre wirklich, wenn noch jemand anderes ein Tier hält im Haus! Ansonsten sieht es wirklich schwarz aus..
Genau das meine ich :wink:

Mit der theoretischen Beurteilung der Rechtslage hast Du ja absolut recht. Soweit es "normale" Tiere sind.

Bei einem Blindenhund dürfte das schon mal ganz anders aussehen.

Und wenn der Vermieter unabgestimmte Tierhaltung bei den Nachbarn drüber oder drunter z.B. seit Jahren duldet, sieht es auch ganz anders aus.

Also: Sachverhalt weiter aufklären, Rat einholen. Nicht gleich aufgeben.

Wer weiss. Kann auch sein, dass der Vermieter das alles nur zum Vorwand nimmt, um die Frau da rauszukriegen, und die Wohnung vielleicht viel teurer zu vermieten. Sind alles Spekulationen; ohne den Fall genauestens zu kennen, kann man hier nichts Abschließendes sagen.
 
NinaMarleen

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Und da man seine Beweggründe nicht kennt habe ich das mit dem Schadensersatz angesprochen - man hat schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen ;-)

Ein Blindenhund ist rechtlich aber etwas ganz anderes als zwei Miezen die einen aus einer Depression holen..

Ich weiß, dass es ne Scheiß Situation ist..
Ich drücke die Daumen!
 
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Hexe_90

Gast
Ich habe die ganzen Antworten meiner Freundin gezeigt. Nachdem sie dann kapiert hatte, dass sie was tun muss bin ich mit ihr zum örtlich Mieterverein ( Baden-Württemberg)
Vielleicht hilft es dem ein oder anderen von euch weiter:
Im MV von meiner Freundin steht " Hunde- und Katzenhaltung ist grundsätzlich untersagt" hierzu gabs wohl in 2006/2007 ein BGH Urteil, welches die grundsätzliche Untersagung der Tierhaltung als unwirksam ansieht. Auf Deutsch: der Vermieter kann wegen der Klausel nix machen. Der Teil ist im Vertag nichtig.:p
Allerdings nicht zu verwechseln mit Zustimmungspflichtig, schriftliche Genehmigung oder Verbot wegen besonderen Gründe ( z.B. Allergikerhaus muss aber angegeben sein.)
Hier muss der Vermieter gefragt werden.
Auch wichtig: es ist wohl erlaubt i.d.R.max. Zwei Tiere zu halten.( wird als üblicher Gebrauch angesehen) mehr Tiere brauchen immer Zustimmung. ( laut Mieterverein)
Auch wichtig: egal ob erlaubt der verboten, wenn die Tiere zur Belästigung werden ( da würde wohl schon reichen, wenn der Mülleimer wegen des Katzenstreus zu voll wird und sich andere Mieter beschweren:shock:) müssen die Tiere weg. Die Beschwerde muss der Vermieter aber nachweisen ( schriftlich, direkte aussage vom Mitmieter)

In meinem geschilderten Fall haben wir dem Vermieter diesbezüglich Bescheid gegeben. Er hat gemeint er lässt das prüfen und findet diese Regelung zum Kotzen, da kann ja langsam jeder machen was er will. Heut morgen stand er dann wohl um sechs bei meiner Freundin (Sie hat mi h gleich angerufen:roll:): sie darf die Katzen behalten, aber er würde ihr nahelegen sie aus Gründen des Hausfriedens abzuschaffen :)
Sie sucht seit einigen Tagen schon ne neue Bleibe, aber das große Problem ist geschafft.
Trotzdem danke für eure große Hilfe.
 
Neryz

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Patin
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Super!!!

Ich würd da wohnen bleiben, dem vermieter mal alles zeigen (wenn mit dem noch zu reden ist), dass die katzen keinen schaden anrichten etc. Vielleicht lässt sich dann alles zum guten wenden. Denn rechtlich ist sie dann abgesichert.

Das meinte ich mit "sachverhalt". Ohne alle einzelheiten zu kennen, den mietvertrag etc. kann man wenig sagen, nur grobe "Umrisse".

Berichte mal weiter ;)
 
Neryz

Neryz

Patin
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PS: morgens um 6 anzurücken ist allerdings echt unfreundlich und auch mietrechtlich nicht ok.
 

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