Rechtsprechung/Hessen: Katze in Wohnung
Diskutiere Rechtsprechung/Hessen: Katze in Wohnung im Katzen Forum im Bereich Katzenfreunde; Hi
ich habe mich da schon genauer informiert wie das ist, ob eine Katze als Kleintier angesehen wird oder nicht. In Bayern ist das wohl so und in...
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Rechtsprechung/Hessen: Katze in Wohnung Beitrag #1
Hi
ich habe mich da schon genauer informiert wie das ist, ob eine Katze als Kleintier angesehen wird oder nicht. In Bayern ist das wohl so und in einigen anderen Bundesländern auch. Habe auch schon gegoogelt wie blöd, aber ich finde kein Urteil aus Hessen.
Möchte mir gerne wieder Katzen zulegen (bin vor 2 Monaten mit meinem Freund zusammen gezogen). Im Mietvertrag steht halt das Haustiere mit dem Vermieter abzusprechen sind.
Als wir den Vertrag unterschrieben haben, hatten wir auch nachgefragt, hatten im Grunde nichts gegen Katzen, aber der Mann der Vermieterin hat eine Katzenhaar Allergie und wenn er mal in unsere Wohnung müsste wäre das ja nicht so gut...blabla. Naja wenn halt mal was kaputt ist kommt er halt vorbei...wobei ich denke wenn man gut staubsaugt/wischt sollte das ja auch kein Problem sein oder?
Naja lange Rede kurzer Sinn, gibts Leute aus Hessen die mir sagen können wie das mit Katzen in ner Mietwohnung ausschaut?
Gruß Nina
PS: Werde nächsten Monat so oder so nochmal mit den Vermietern reden, aber was rechtliches im Rücken zu haben ist dabei sicher nicht schlecht

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Rechtsprechung/Hessen: Katze in Wohnung
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Rechtsprechung/Hessen: Katze in Wohnung Beitrag #2
http://home.solution-service.de/~schroer/raptor5/petlaw/pet_katz.htm
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Frage;
In unserem Mietvertrag ist das Halten von Katzen verboten. Wir haben einen Garten und wohnen an einer nicht allzu stark befahrenen Straße. Darf ich nicht trotzdem eine kastrierte Katze halten?
(...) In einem neueren Urteil hat nun das Amtsgericht Friedberg/ Hessen (Az.: C 66/93) ein sehr tierfreundliches Urteil entgegen bisheriger Rechtsprechung gefällt. So gestand es einem Mieter das Halten von Hund oder Katze auch gegen den Willen des Vermieters zu. Eine Kündigung der Wohnung wäre nicht gerechtfertigt, allenfalls eine Unterlassungsklage. Diese aber muß begründet werden mit einer Störung durch das Tier (Geruch, Lärm, etc.). Da jedoch bislang noch kein Grundsatzurteil darüber durch ein höheres Gericht ergangen ist, bleibt es derzeit Glückssache, an einen derart tierfreundlichen Richter zu geraten, der die Tierliebe über das formale Vertragsrecht stellt. Und noch eine abschließende Bemerkung: Der Vermieter kann die Erlaubnis der Tierhaltung auch von Bedingungen abhängig machen, z. B. nur Wohnungshaltung, nur kastrierte Tiere, nicht mehr als zwei etc..
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Ich hoffe, das hilft dir weiter!
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Rechtsprechung/Hessen: Katze in Wohnung Beitrag #3
hey
ja super das ist ja schonmal was *freu*
danke dir

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Rechtsprechung/Hessen: Katze in Wohnung Beitrag #4
Wenns gar nicht anders geht, kann man auch ein phsychologisches Gutachten einholen, dass man das Tier zur inneren Ruhe ect. bräuchte, da kann kein Vermieter was gegen machen. Hat ne Bekannte von mir gemacht :wink: Man muss halt schlau genug sein, dem Phsychater jede Menge tolle Dinge erzählen :lol: Obwohl das eher letzte Schritt ist den ich gehen würde...
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Rechtsprechung/Hessen: Katze in Wohnung Beitrag #5
ansonsten braucht der Vermieter bei der Formulierung "... bedarf der Zustimmung des Vermieters..." eine Begründung, warum er ablehnt.
Ich habe mich vor einem guten Jahr ausgiebigst mit dem Thema befasst und es "damals" gefunden... allerdings bin ich mir nicht sicher WO das war.
lg Steffi
mit 3 Katzen und seit heute nur noch 3 Ratten

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Rechtsprechung/Hessen: Katze in Wohnung Beitrag #6
hi
zja die begründung ist halt, das der vermieter allergisch auf katzen reagiert...und er halt sozusagen der hausmeister ist...
aber ich denke vor gericht wird der grund nicht wirklick gelten, da er nichtmal in dem haus wohnt ^^ ...aber soweit soll es ja nicht kommen.
naja habe am wochenende beim altpapier wegbringen gesehen das da doch diese pappe von den katzendosen (da wo die dosen immer drauf gestapelt sind) und eine leere tüte katzenstreu liegen...(bei uns sind neue mieter eingezogen)...sehr eindeutig. Werd ich mal drauf ansprechen wenn ich sie sehe. wenn die ne katze haben müssen es uns die vermieter ja auch erlauben *freu*
lg, nina
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