Es ist durchaus verboten, Schlangen mit Lebendfutter zu füttern. Grundsätzlich dürfen Ratten und Mäuse, also alle nicht wirbellosen Tiere grundsätzlich NICHT lebendig verfüttert werden. D.h. diese müssen -auch bei Schlangen, Echsen etc.- vorher sachgerecht getötet werden. Sachgerecht bedeutet, dass derjenige, der die Maus, Ratte o.ä. tötet vorher einen Sachkundenachweis zu erbringen hat, dass er in der Lage ist, eine Maus etc. sachgerecht zu töten. Mit Lebendfutter darf keine Schlange gefüttert werden und dies ist auch nicht zwingend notwendig.
Trotzdem verkaufen die Firmen Dehner, Fressnapf und Futterhaus immer wieder lebende Mäuse als Schlangenfutter. Man muss nur gezielt nachfragen, denn diese Tiere sind nicht neben den "normalen" Mäusen untergebracht und kostet höchstens 1/5 des Preises den eine normale Farbmaus erzielt. Traurig, aber wahr.
LG