Ich wuerde den Tierschutz sofort einschalten, und dann direkt noch mal bei den Eltern anrufen und sagen, du hast den Tierschutz eingeschaltet weil die Katze nicht gut versorgt wird und ihr Leben in Gefahr ist, und dass du weiters die Uebergabe an die Eltern rueckgaengig machst, da nie vereinbart war, dass sie in reine Wohnungshaltung weiter verschenkt werden kann. Notfalls sag noch dazu, du hast das mit deinem Anwalt abgesprochen und er gibt dir Recht. Auch wenn das nur ein muendlicher oder gar nur ein impliziter "Vertrag" war, ist der dennoch gueltig, nur da es nichts schriftliches gibt kommt es letztendlich (falls es so weit kommt) drauf an, wie ein Richter die Sachlage beurteilt und wem er mehr glaubt. So waere zumindest meine Interpretation und so wuerde ich hier in Wien vorgehen. Oft muss man ja nicht einmal rechtlich solide Argumente haben, sondern einfach nur so wirken als ob man rechtliche Handhabe hat, und die Leute lassen sich dann ploetzlich doch davon ueberzeugen dass sie keinen Streit wollen.
Du kannst dich auch an eine kostenlose Rechtsberatung wenden, ich weiss nicht genau wie das in Deutschland geregelt ist. Hast du Fotos gemacht von der Situation der Katze? Wenn nicht, dann geh noch mal zu der Frau in die Wohnung, sag du willst Duman noch einmal sehen weil du sie so lieb hast, und mache Fotos von ihr an der Leine und von dem Napf direkt neben dem Klo.
Lass dich auf keinen Fall von Weinen oder Betteln weich machen, so leid mir die Frau auch tut, sie kann offenbar nicht verantwortungsvoll fuer eine Katze sorgen. Das hat nichts damit zu tun dass sie eine Behinderung hat, ich wuerde auch nicht sagen, dass Menschen mit Behinderung im Allgemeinen nicht fuer Tiere Sorgen koennen, aber diese Frau im speziellen kann es wohl nicht. Vielleicht kannst du, wenn das ganze sich in Freundschaft loesen laesst, der Familie vorschlagen dass du ihnen dabei hilft die Wohnung fuer eine Artgerechte Haltung passenderer Haustiere herzurichten.