Urteil des BGH zur Hunde- und Katzenhaltung

Diskutiere Urteil des BGH zur Hunde- und Katzenhaltung im Katzen Forum im Bereich Katzenfreunde; http://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietvertrag-wohnung-hund.html ich denke das ist für einige interessant. Kann man das evtl...
  • Urteil des BGH zur Hunde- und Katzenhaltung Beitrag #2
Da steht aber nichts Neues drin ...

Das ist bekannt und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es immer noch ein Grund ist, eine Wohnung nicht zu bekommen, was ich aber auch in Ordnung finde, denn als Vermieter sollte man schon auch ein gewisses Mitspracherecht haben.
 
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  • Urteil des BGH zur Hunde- und Katzenhaltung Beitrag #3
Solange Hund oder Katze niemanden stören, ist es ein Unding, ihre Haltung verbieten zu wollen. Stören heisst: Gestank, Lärm, Aggressivität, Schäden. In all diesen Fällen darf der Vermieter weiterhin die Tierhaltung unterbinden, und das ist auch ok.
NICHT ok ist, dass einfach weil er das nicht will, der Vermieter eine störungsfreie Tierhaltung verbieten darf. Das ist eine unerträgliche Einmischung in das Privatleben des Mieters, die heute zum Glück nicht mehr möglich ist.
Warum soll mir eine Wohnung verwehrt werden, weil ich ehrlich bin und sage, dass ich Hauskatzen habe, die nichts zerstören, keinen Lärm machen und den ganzen Tag auf dem Sofa dösen? Früher ging das - heute nicht mehr: endlich!
Ich bin selbst Vermieterin, nur dass das klar ist ;-)


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  • Urteil des BGH zur Hunde- und Katzenhaltung Beitrag #4
Guten Morgen,

Neryz, ich gebe dir zwar Recht, aber ich kann viel erzählen wenn der Tag lang ist. Hat der Vermieter vor mir mal Probleme mit einem anderem Mieter und Haustieren gehabt, kann ich das durchaus verstehen, wenn er dies dann nicht mehr möchte.

Ich persönlich suche mir da lieber eine Whg mit einem Vermieter der damit einverstanden ist, kein Problem darin sieht, als das ich nach Gerichtsurteilen suche. ;-) Aber ich bin auch ein Mensch, ich hätte auf so einen Ärger gar keine Lust.

lg Juli
 
  • Urteil des BGH zur Hunde- und Katzenhaltung Beitrag #5
Ich bin auch Vermieter (und meine Mutter hatte eine Hausverwaltung mit großem Einzugsgebiet) und ich kann - nachdem, was ich schon erlebt habe, nicht nur mit Haustieren - voll und ganz verstehen, wenn ein Vermieter gewisse Vorgaben für SEINE Wohnung macht. Wenn ich denen nicht entsprechen kann oder will, suche ich mir eben etwas anderes. Das sehe ich wie Canix: Wozu sollte ich in eine Wohnung einziehen, deren Vermieter ich belügen/täuschen muss, um sie zu bekommen, oder mit dem ich ggf. ständig aneinander geraten, weil wir eben unterschiedliche Ansichten bezüglich gewisser Dinge haben?

Und bei uns war die Absage nicht NUR wegen der Katzen :wink:.

Wenn ihr einmal eine wirklich vollgeschissene und -gepinkelte Wohnung gesehen (und GEROCHEN!) habt, deren Mieter entweder über alle Berge sind (gerne noch mit dem Zurücklassen eines oder mehrerer nicht immer lebenden Tiere) oder keinen Cent hat, um da irgendetwas in Stand zu setzen und ihr das alles aus eigenen Taschen zahlen müsst, überlegt ihr euch das gut, wen ihr reinsetzt und was ihr dem erlaubt. Und nein, das ist KEIN Einzelfall.

Von daher kann ich beide Seiten verstehen und denke, es ist eine Absprachesache (man kann ja als Mieter z.B. auch eine Versicherung für das Tier vorweisen etc.).
 
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