Solange Hund oder Katze niemanden stören, ist es ein Unding, ihre Haltung verbieten zu wollen. Stören heisst: Gestank, Lärm, Aggressivität, Schäden. In all diesen Fällen darf der Vermieter weiterhin die Tierhaltung unterbinden, und das ist auch ok.
NICHT ok ist, dass einfach weil er das nicht will, der Vermieter eine störungsfreie Tierhaltung verbieten darf. Das ist eine unerträgliche Einmischung in das Privatleben des Mieters, die heute zum Glück nicht mehr möglich ist.
Warum soll mir eine Wohnung verwehrt werden, weil ich ehrlich bin und sage, dass ich Hauskatzen habe, die nichts zerstören, keinen Lärm machen und den ganzen Tag auf dem Sofa dösen? Früher ging das - heute nicht mehr: endlich!
Ich bin selbst Vermieterin, nur dass das klar ist ;-)
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