Uns, einem Rentnerpaar, ist nur noch unser Kater Bruno geblieben. (Vor Supermarkt ausgesetzt und mit unserem Hund aufgezogen.) Nun sind wir vor 4 Wochen mit ihm aufs Land gezogen und haben unsere Vermieter darüber informiert, daß wir einen Freigänger haben. Das wurde mit einem Augenverdrehen akzeptiert. Nach Einzug "bat" uns der Vermieter charmant wie ein Stacheldraht, daß wir unserem Bruno nahelegen sollten, seine Gartenbeete nicht zu betreten! Da hatte unser Bruno noch garnicht die Wohnung verlassen. Nach 4 Wochen in der Wohnung brachten wir eine Katzentreppe am Fenster an und gewöhnten Bruno an den Außenbereich. Kein Tag später erschienen die Vermieter in geballter Ladung und verlangten sofortige Beseitigung der Katzentreppe (stört Außenfassade) und bestanden darauf, daß der Kater nur in der Wohnung bleibt. Die Wohnung wäre groß genug als Auslauf. Zur Not könnten wir in auf den Balkon lassen, um Luft zu schnappen. Nach diesem Beweis von extr. Tierhaltung und ein Gesprächsvolumen der beiden - so unterentwickelt wie die Bergwacht auf Helgoland, lehnten wir diese Vorgaben ab: Wir erwähnten außerdem, daß auch fremde Katzen 1-2 am Tag auf das Grundstück kommen.
Gibt es Verbände oder Foren, die uns helfen, gegen solche falschen Fünfziger klarzukommen und uns nicht zwingen lassen, Tierquäler zu werden.