Ärger mit Vermieter

Diskutiere Ärger mit Vermieter im Katzen Forum im Bereich Katzenfreunde; Uns, einem Rentnerpaar, ist nur noch unser Kater Bruno geblieben. (Vor Supermarkt ausgesetzt und mit unserem Hund aufgezogen.) Nun sind wir vor 4...
  • Ärger mit Vermieter Beitrag #1
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Ptolemaios5586

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Uns, einem Rentnerpaar, ist nur noch unser Kater Bruno geblieben. (Vor Supermarkt ausgesetzt und mit unserem Hund aufgezogen.) Nun sind wir vor 4 Wochen mit ihm aufs Land gezogen und haben unsere Vermieter darüber informiert, daß wir einen Freigänger haben. Das wurde mit einem Augenverdrehen akzeptiert. Nach Einzug "bat" uns der Vermieter charmant wie ein Stacheldraht, daß wir unserem Bruno nahelegen sollten, seine Gartenbeete nicht zu betreten! Da hatte unser Bruno noch garnicht die Wohnung verlassen. Nach 4 Wochen in der Wohnung brachten wir eine Katzentreppe am Fenster an und gewöhnten Bruno an den Außenbereich. Kein Tag später erschienen die Vermieter in geballter Ladung und verlangten sofortige Beseitigung der Katzentreppe (stört Außenfassade) und bestanden darauf, daß der Kater nur in der Wohnung bleibt. Die Wohnung wäre groß genug als Auslauf. Zur Not könnten wir in auf den Balkon lassen, um Luft zu schnappen. Nach diesem Beweis von extr. Tierhaltung und ein Gesprächsvolumen der beiden - so unterentwickelt wie die Bergwacht auf Helgoland, lehnten wir diese Vorgaben ab: Wir erwähnten außerdem, daß auch fremde Katzen 1-2 am Tag auf das Grundstück kommen.
Gibt es Verbände oder Foren, die uns helfen, gegen solche falschen Fünfziger klarzukommen und uns nicht zwingen lassen, Tierquäler zu werden.
 
  • Ärger mit Vermieter Beitrag #2
Hallo und willkommen, bitte keine Doppelposts erstellen, das erspart den Mods Arbeit :wink:.

Ich fürchte, da könnt ihr nicht viel machen, es wäre sinnvoll gewesen, sich die Haltung und den Freigang schriftlich zusichern zu lassen.

Ggf. würde ich mich an einen (Fach-)Anwalt wenden und einmal beraten lassen
 
  • Ärger mit Vermieter Beitrag #3
Hallo,

puh, das nenn ich mal auf ganzer Linie "in die Tinte gelangt" :shock:

Was steht im Mietvertrag, gibt es irgendwas Schriftliches oder Zeugen, dass im Vorfeld Freigang erlaubt wurde?

Mir fällt leider gerade nur Mieterschutzbund oder Tierschutz ein. Allzu große Hoffnung hab ich zwar auch nicht, aber dass das Tier jetzt darunter leider soll kanns irgendwie nicht sein.
 
  • Ärger mit Vermieter Beitrag #4
und uns nicht zwingen lassen, Tierquäler zu werden.

Na ja, Wohnungs/Balkonhaltung hat ja nichts mit Tierquälerei zu tun.;-)

Habt Ihr denn das Gefühl, der Kater will in der neuen Umgebung unbedingt wieder raus oder wäre es auch möglich, ihn drinnen zu behalten und ihn an das Balkon-Frischluftplätzchen zu gewöhnen?

Dazu müsste allerdings der Balkon vernetzt werden und ob da der Vermieter einverstanden wäre, wage ich zu bezweifeln, nach allem was Du schon berichtet hast. :| Aber fragen kann man ja mal..
 
  • Ärger mit Vermieter Beitrag #5
Sorry Petra, wenn ich wiederspreche: bevor ich meine wegen Erkrankung oder sonstwas längerfristig einsperren müsste würde ich sie einschläfern lassen. Was auch jeder Tierarzt tun würde, da es eben definitiv Tierquälerei wäre. Das gilt selbstverständlich nicht für absolut jeden Freigänger, aber für die meisten.

Sollte der Kater tatsächlich (noch) nicht nach draußen drängen wäre es natürlich einen Versuch wert ihn drin zu lassen während ihr nach einer anderen Wohnung sucht.
 
  • Ärger mit Vermieter Beitrag #6
Uns, einem Rentnerpaar, ist nur noch unser Kater Bruno geblieben. (Vor Supermarkt ausgesetzt und mit unserem Hund aufgezogen.
Falls sich nicht doch noch eine Freigangmöglichkeit ergibt, könntet ihr nicht versuchen, mit eurem Kater an der Leine rauszugehen? Evtl. sogar zusammen mit dem Hund?
Beide von den Gartenbeeten des Vermieters bitte fernhalten. ;-)

Sorry Petra, wenn ich wiederspreche: bevor ich meine wegen Erkrankung oder sonstwas längerfristig einsperren müsste würde ich sie einschläfern lassen. Was auch jeder Tierarzt tun würde, da es eben definitiv Tierquälerei wäre. Das gilt selbstverständlich nicht für absolut jeden Freigänger, aber für die meisten.
Ob der Tierarzt auch gesunde Freigänger einschläfert, denen ein möglicherweise längerer Tierheimaufenthalt bevorsteht?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Ärger mit Vermieter Beitrag #7
Ich sprach bewußt von unwiderruflich. Alles andere würden unsere Gesetze wohl nicht zulassen.
 
  • Ärger mit Vermieter Beitrag #8
Ob der Tierarzt auch gesunde Freigänger einschläfert, denen ein möglicherweise längerer Tierheimaufenthalt bevorsteht?

Eigentlich nicht. Auf das töten von Wirbeltieren steht (jetzt müsste ich lügen) bis zu 10 000 euro Strafe, da dürfte auch ein Tierarzt keine Ausnahme machen. Meiner würde sich weigern ein Tier einzuschläfern weil sich die Wohnsituation ändert. Auch wegen einer Erkrankung wo man sie länger mal einsperren müsste. Eine gebrochene Pfote bedeutet auch mal länger einsperren. Deswegen wollten die Vorbesitzer meinen Sammy einschläfern lassen, ich halte davon gar nichts. Die Tierärztin hat ihn auch nicht eingeschläfert.

Ich glaube nicht das der Vermieter davon ausgegangen ist das man den Freigänger gar nicht drin halten kann, vielleicht hat er auch nicht viel Ahnung von Katzen. Ich vermute er hat bemerkt: am Anfang war sie drin, ging ja auch, jetzt ist sie draußen und mein Beet versaut. Zumal es ja wirklich viele gibt mit Wohnungshaltung, ohne Probleme. Sogar viele Freigänger, die ihre nach einem Umzug Wochenlang (und problemlos) drin lassen, bevor diese an Draußen gewöhnt werden.

Das mit der Leine fände ich eventuell auch eine Idee, ansonsten weiß ich auch nicht wie man da einen Kompromiss schafft.

lg Juli
 
  • Ärger mit Vermieter Beitrag #9
Ich sehe das wie saurier.
Ich würde mich anwaltlich beraten lassen.
Solche Streitereien sind nicht ungewöhnlich.
Als Mieter sitzt ihr natürlich am kürzeren Hebel, aber ihr seid nicht rechtlos.

Habt ihr denn ein eigenes Gartenstück? Das könntet ihr doch evtl. mit einem Weidezaun einnetzen.
Mit dem Vermieter in einem Haus wohnen würde ich nie machen. Viele Vermieter denken "alles meins" und registrieren nicht, dass sie mit der Vermietung auch einen Haufen Rechten abgegeben haben. Und wenn die gleich nebenan wohnen, bekommen sie natürlich alles mit.
 
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