Hmmm.....
...da scheinen sich meine Recherchen vielleicht doch mal als nützlich zu erweisen.
Also:
1.) Die Gerichte sehen es unterschiedlich, ob eine Katze ein Kleintier ist, oder nicht!!! D.h. dafür gibt es KEINE genaue Regel!
2.) Wenn der Vermieter im selben Haus wohnt, wie du, sieht das auf jeden Fall anders aus! Katzen werden oft verboten, weil sie als störend empfunden werden. Wenn der Vermieter aber selber eine Katze hat, würde ich auf jedenfall nochmal mit ihm reden. Er kann dir das ja nicht grundlos verbieten, wenn er selber eine Katze hält. Aber das ist natürlich in erster Linie nicht bei jedem selbstverständlich!
3.) Wenn im Mietvertrag steht:
- es darf keine Art von Haustier gehalten werden, es ist grundsätzlich verboten, dann darfst du dir sogar einen Hund anschaffen, weil das unzulässig ist!
- es dürfen nur Kleintiere gehalten werden wie Kaninchen, Vögel etc., dann brauchst du eine schriftliche Genehmigung für das Halten von Katzen
Du kannst die Katzen aber auch einfach mitnehmen. Der Vermieter darf ja nicht ohne jeden Grund deine Wohnung betreten. Aber das ist immer sone Sache. Ich an deiner Stelle würde nochmal mit ihm reden und ihn damit konfrontieren, dass er dir eine mündliche Zusage (viell in Gegenwart von Zeugen?) gegeben hat! Und das du andernfalls den Vertrag wieder kündigen wirst. Es geht ja nicht, dass er von dir verlangt, dass du Hals über Kopf deine Süßen aufgibst obwohl du extra gefragt hast!
Lass den Kopf nicht hängen!
Gruß, Fynn***