der Kaufvertrag ist eben in der Post gewesen.
Da steht alles klar und deutlich drin,mit Zucht und Verpaarung und Kastration,nur gibt es daetwas,das mich stuzig macht
und zwar der §6 Nebenpflichten des Käufers
und zwar der 9 und ein Teil des 10 Punktes
9.die Züchterin hat das recht,sich in regelmäßigen Abständen und zu angemessener Tageszeit von der artgerechten Haltung und dem Gesundheitszustand des Tieres zu überzeugen
-heisst das jetzt,dass die einfach so vor der Türe stehen kann und ich sie reinlassen muss?
......nicht,dass das ein Riesenproblem wäre-das schlimmste,was sie vorfinden würde,wäre eine etwas unordentliche Wohnung :roll:
......ich will nur wissen,ob das so üblich ist
und dann 10.
Wird eine der in §6 Ziff. 1-9 genannten Verpflichtungen nicht,oder nur teilweise erfüllt,wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 600,- fällig,zu leisten an............................................
Ausserdem hat die Züchterin das Recht,das Tier-soweit möglich-ohne Anspruch des Käufers auf Kaufpreiserstattung mit allen dazugehörigen Papieren zurückzufordern
-und das heisst,dass sie den Kater nur dann einfach zurückholen kann,wenn ich gegen Punkt 1-9 verstoßen hab,oder?
ich hab noch nie ein Zuchttioer gekauft und daher keine Ahnung
und in §2 steht:
Die Züchterin behält sich vor,ohne Angabe von Gründen,vom Kaufvertrag in der Zeit bis zu vereinbarten Übergabe des Tieres zurückzuteten.......
dann muss ich ja im Prinzip bis Februar hoffen,dass sie nicht plötzlich beschliesst,ihn doch zur Zucht zu behalten,oder ihn an jemand anders zu verkaufen
hach,noch 6 Wochen bangen müssen.....
LG,Simone