@ die Züchter unter euch-Vertragsfrage

Diskutiere @ die Züchter unter euch-Vertragsfrage im Waldkatzen Forum im Bereich Katzenrassen; wir haben uns nun für einen Norweger entschieden,nachdem wir vor 2 Tagen bei der Züchterin waren und ich mich verliebt habe :roll: den Vertrag...
  • @ die Züchter unter euch-Vertragsfrage Beitrag #1
I

Inge

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wir haben uns nun für einen Norweger entschieden,nachdem wir vor 2 Tagen bei der Züchterin waren und ich mich verliebt habe :roll:

den Vertrag bekomme ich zugeschickt und er sollte morgen per Post eintreffen

nun zu meiner Frage:

in dem Vertrag wird unter anderem auch stehen,dass man mit dem Tier nicht züchten darf

wie ist es denn rein theoretisch,wenn ich,sagen wir mal,eine Norwegerdame haben sollte und die mir aus Versehen abhaut(z.B. Männe lässt die Türe versehentlich auf) und die kommt 2 Tage später wieder heim und ist trächtig-was nu?

Weil,es ist ja nicht "gezüchtet" worden in dem Sinne,sondern ein saudummer Unfall und unabsichtlich

Ist das dann auch ein Vertragsbruch?

und was passiert bei Vertragsbruch allgemein?Muss man dann Strafe zahlen oder die Katze wieder abgeben?

Würde mich nämlich interessieren.

(Nein,wir haben uns kein Mädchen ausgesucht,sondern einen kleinen Kater
unsre 2. Katze wird nämlich eine Halbmandarin,die nur knappe 6 Wochen älter ist und wir werden beide kastrieren lassen-keine Sorge 8) )


LG,Simone
 
  • @ die Züchter unter euch-Vertragsfrage Beitrag #2
Hallo Simone,

in deinem Vertrag wird doch sicher auch eine Kastrationsklausel, also die Verpflichtung zur Kastration innerhalb eines bestimmten, vom Züchter vorgegebenen Zeitrahmen, enthalten sein? Den haben auf die eine oder andere Weise eigentlich fast alle seriösen Züchter in die Abgabeverträge ihrer Liebhabertiere eingebaut.

Nun, wenn du sie potent lässt, bist du in dem Fall ja allein deshalb schon vertragsbrüchig.

Ich würde sagen- Wenn du dich über einen "Unfall" hinaus in der Katzenvermehrung oder vielleicht auch seriösen Zucht interessierst, sprich das gleich offen an.
Manch ein Züchter lässt auch eine "outgesourcte" Katze mal einen Wurf z.B. mit dem eigenen Deckkater haben und die Kitten bekommen dann einen Stammbaum etc. über den Zwinger der Züchterin. Oder andersherum- ein Kater hat einen Wurf mit einer Kätzin aus jenem Zwinger, und beide laufen darüber.

Bei Vertragsbruch wird eine festgelegte Vertragsstrafe, normalerweise eine Geldstrafe, fällig. Wie hoch die ist, siehst du ja morgen, wenn der Vertrag da ist.

LG
Sandra
 
  • @ die Züchter unter euch-Vertragsfrage Beitrag #3
der Kaufvertrag ist eben in der Post gewesen.

Da steht alles klar und deutlich drin,mit Zucht und Verpaarung und Kastration,nur gibt es daetwas,das mich stuzig macht

und zwar der §6 Nebenpflichten des Käufers

und zwar der 9 und ein Teil des 10 Punktes

9.die Züchterin hat das recht,sich in regelmäßigen Abständen und zu angemessener Tageszeit von der artgerechten Haltung und dem Gesundheitszustand des Tieres zu überzeugen

-heisst das jetzt,dass die einfach so vor der Türe stehen kann und ich sie reinlassen muss?
......nicht,dass das ein Riesenproblem wäre-das schlimmste,was sie vorfinden würde,wäre eine etwas unordentliche Wohnung :roll:
......ich will nur wissen,ob das so üblich ist


und dann 10.
Wird eine der in §6 Ziff. 1-9 genannten Verpflichtungen nicht,oder nur teilweise erfüllt,wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 600,- fällig,zu leisten an............................................
Ausserdem hat die Züchterin das Recht,das Tier-soweit möglich-ohne Anspruch des Käufers auf Kaufpreiserstattung mit allen dazugehörigen Papieren zurückzufordern

-und das heisst,dass sie den Kater nur dann einfach zurückholen kann,wenn ich gegen Punkt 1-9 verstoßen hab,oder?

ich hab noch nie ein Zuchttioer gekauft und daher keine Ahnung :oops:


und in §2 steht:
Die Züchterin behält sich vor,ohne Angabe von Gründen,vom Kaufvertrag in der Zeit bis zu vereinbarten Übergabe des Tieres zurückzuteten.......

dann muss ich ja im Prinzip bis Februar hoffen,dass sie nicht plötzlich beschliesst,ihn doch zur Zucht zu behalten,oder ihn an jemand anders zu verkaufen :cry:

hach,noch 6 Wochen bangen müssen.....

LG,Simone
 
  • @ die Züchter unter euch-Vertragsfrage Beitrag #4
Hallo,
um es gleich vorweg zu sagen, ich glaube ich das es jemand gibt der darauf eine eindeutige Antwort geben kann. Sicher ist nur eines, das viele Klauseln und Vertragsteile die man in den meisten Kaufverträgen von Zuchtkatzen findet, rechtlich zumindest fragwürdig sind. Und viele Dinge sind in Deutschland auch eine reine Wortglauberei. Wenn zum Beispiel ausdrücklich die Zucht verboten ist, dann ist dies zwar durchaus gültig aber wenn dennoch ein "Unfall" passieren würde, dann hat das halt mit Zucht nichts zu tun.

9.die Züchterin hat das recht,sich in regelmäßigen Abständen und zu angemessener Tageszeit von der artgerechten Haltung und dem Gesundheitszustand des Tieres zu überzeugen
Das wäre so ein Punkt der rechtlich auf sehr wackligen Boden steht. Zumindest darf die Züchterin nicht einfach kommen wann sie möchte. So viel steht schon mal fest. Allerdings sind solche Forumulierungen durchaus üblich. Nicht nur bei Züchter sondern in vielen Punkten auch bei der Abgabe von einen Tierheim.

und in §2 steht:
Die Züchterin behält sich vor,ohne Angabe von Gründen,vom Kaufvertrag in der Zeit bis zu vereinbarten Übergabe des Tieres zurückzuteten.......
Nein, also dieser Paragraf ist mit Sicherheit ungültig weil er im Wiederspruch zum deutschen Vertagsrecht steht. Eine solcher Paragraf würde eindeutig die Käuferseite übermässig benachteiligen.
 
  • @ die Züchter unter euch-Vertragsfrage Beitrag #5
hm.... :(

und was schlägst du vor?

soll ich den Vertrag trotzdem unterschreiben,auch wenn der § ungültig ist?



ich würd den Kleinen Kerl schon wahnsinnig gerne nehmen,will aber nachher(im schlimmsten Fall) nicht beim Anwalt sitzen müssen

und das mit dem vorbei-kommen.....das hatten wir auch bei sämtlichen Tierheim-Tieren,aber gesehen,haben wir nie jemanden
wir werden ja sowieso Kontakt halten und sie wird regelmässig Bilder bekommen.

ist ja auch nicht so,dass ich mir den Kater kralle und dann auf Nimmerwiedersehen verschwinde :wink:

LG,Simone
 
  • @ die Züchter unter euch-Vertragsfrage Beitrag #6
Hallo Simone,

mach dir nicht so viele Gedanken über den Vertrag.Ein Züchter der so viele Klauseln im Vertrag hat,der hat schon seine Gründe.Schlechte Erfahrung gemacht u./o. ist besonders um das Wohl seiner Kätzchen bemüht.Wenn du einen guten Kontakt zu deiner Züchterin auch im nachhinein pflegst,also hin u. wieder mal anrufst u. ein Bildchen schickst,wird sie sicher nicht ständig bei dir auf der Matte stehen.Dieser Kontakt ist für dich von großem Nutzen.Wenn dein Katerchen mal etwas hat kannst du jederzeit bei ihr anrufen u. sie wird dir mit Rat u. manchmal auch mit Tat zur Seite stehen.Das ist halt der Unterschied zwischen Katzen verkaufen u. in liebevoll ausgesuchte Hände übergeben.Das du dafür 1.etwas mehr bezahlen u. 2.dich an ein paar Regeln halten musst finde ich nur richtig.
Wenn du vorhast zu züchten sollte man dies auch ehrlich sagen(wäre sonst total unfair).Ich habe es auch gesagt und musste daher statt 300 Euro 700 Euro bezahlen.
L.G.Tanja
 
  • @ die Züchter unter euch-Vertragsfrage Beitrag #7
Beide Klauseln sind nicht unbedingt unüblich.

Nr. 9 heisst nun aber nicht, das die Züchterin alle 2 Wochen unangemeldet auf der Matte steht.
Ich denke ihr seid beide vernünftige Menschen und euch sicherlich ja auch irgendwie sympathisch (denn anders würde ich kein Kitten kaufen oder aus Sicht des Züchters verkaufen), und nach telefonischer Absprache mal zu Besuch zu kommen ist doch kein Problem oder?
Diese Klausel war fürmich nie ein Problem, weder bei den Heimkindern noch bei den Zuchtkatzen und "überreizt" hat es auch keiner, im Gegenteil.

Ausserdem hat die Züchterin das Recht,das Tier-soweit möglich-ohne Anspruch des Käufers auf Kaufpreiserstattung mit allen dazugehörigen Papieren zurückzufordern

Das hat vor Gericht keinerlei Bestand, da bin ich mir sicher.

und in §2 steht:
Die Züchterin behält sich vor,ohne Angabe von Gründen,vom Kaufvertrag in der Zeit bis zu vereinbarten Übergabe des Tieres zurückzuteten.......

Das finde ich richtig und wichtig- Stell dir vor du als Züchter bringst ein Tier in sein neues Heim, und stellst dort angekommen, fest, das es das exakte Gegenteil von dem ist, was man dir erzählt hat?

LG
Sandra
 
  • @ die Züchter unter euch-Vertragsfrage Beitrag #8
ja,aus der Sicht der Züchterin vollkommen verständlich!

ich habe ihr Fotos von unsrer Wohnung geschickt und sie wurde für super befunden!

allerdings weren wir den Kleinen abholen(steht auch im Vertrag)

Dann werd ich mal meine XXX druntersetzen und einen grossen Umschlag suchen!

Dankeschön für die vielen hilfreichen Antworten!

LG,Simone
 
  • @ die Züchter unter euch-Vertragsfrage Beitrag #9
Nr. 9 heisst nun aber nicht, das die Züchterin alle 2 Wochen unangemeldet auf der Matte steht.
Ich denke ihr seid beide vernünftige Menschen und euch sicherlich ja auch irgendwie sympathisch (denn anders würde ich kein Kitten kaufen oder aus Sicht des Züchters verkaufen), und nach telefonischer Absprache mal zu Besuch zu kommen ist doch kein Problem oder?
Diese Klausel war fürmich nie ein Problem, weder bei den Heimkindern noch bei den Zuchtkatzen und "überreizt" hat es auch keiner, im Gegenteil.
Na ja, sicherlich sind solche Klauseln in 99,9 Prozent aller Fälle kein Problem. Aber ich finde, das es zumindest wert ist hinterfragt zu werden, weshalb so viele Verträge Punkte beinhalten die vor Gericht oft ohnehin keinen Bestand haben.

und in §2 steht:
Die Züchterin behält sich vor,ohne Angabe von Gründen,vom Kaufvertrag in der Zeit bis zu vereinbarten Übergabe des Tieres zurückzuteten.......

Das finde ich richtig und wichtig- Stell dir vor du als Züchter bringst ein Tier in sein neues Heim, und stellst dort angekommen, fest, das es das exakte Gegenteil von dem ist, was man dir erzählt hat?
Aber hier ging es ja darum das der Vertrag einseitig und ohne jegliche Angabe von Gründen geändert werden sollte und dies ist nunmal nicht mit dem deutschen Vertragsrecht vereinbar. Ich denke, man hätte den Vertrag eindeutiger formulieren sollen.
 
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