Wenn es "gut" gemacht wäre, würde es mich nicht besänftigen.
Ich bin in solchen Fällen (leider?) sehr kompromisslos und durfte in der Folge auch schon zwei Mal zum Gericht.
Einmal wegen eines Autofahrers, der einen Hund anfuhr und sich dann weigern wollte, zum Tierarzt zu fahren, weil es Blutflecken auf den Sitzen bedeutet hätte, und ich ihm daraufhin eine geballert habe.
Und ein anderes mal wg. eines Hundehalters, der seinem Tier ein paar Tritte verpasste, was ich bei ihm dann wiederholte.
In beiden Fällen gab es Geldstrafen, aber die habe ich mit Freude bezahlt, da der erste Hund gerettet werden konnte, und der zweit genannte zu einem anderen guten Halter kam.
In solchen Fällen ist mir - auch als religionsferner Mensch - das Alte Testament á la "Auge um Auge" wesentlich näher als das StGB., auch wenn das vielleicht in den Augen anderer kein besonders kultivierter Zug an mir ist.