Katze tot gefahren!

Diskutiere Katze tot gefahren! im Regenbogenbrücke Forum im Bereich Katzenfreunde; Hey liebe Katzenfreunde, gestern war mal wieder ein schlimmer Tag. Ich sah schon von weitem, dass da was auf der Gegenfahrbahn lag. Als ich mit...
  • Katze tot gefahren! Beitrag #1
J

Julia20

Beiträge
127
Reaktionspunkte
0
Hey liebe Katzenfreunde,

gestern war mal wieder ein schlimmer Tag.
Ich sah schon von weitem, dass da was auf der Gegenfahrbahn lag. Als ich mit dem Auto näher kam, sah ich, dass es eine Katze war.
Ich drehte um, hielt an und stellte fest, dass sie frisch angefahren war. Sie war noch warm und blutete aus dem Mund. Viele Autos fuhren vorbei, aber außer mir hielt noch eine Frau.
Wir legten sie gemeinsam auf den Grünstreifen.
Dann kommt immer die Frage auf, was tun??
Lässt man sie liegen, damit die Besitzer ihr Tier finden können? Oder ruft man die Polizei?

Wir haben uns für die erste Variante entschieden, da ich von mir ausgegangen bin. Wäre es meine Katze gewesen, wäre es mir wichtig sie noch einmal zu sehen und mich von ihr verabschieden zu können.
Vor ein paar Monaten musste ich schon mal die Entscheidung treffen, und hab mich ebenfalls entschieden, die Katze auf die Seite zu legen und sie liegen zu lassen. Damals haben mir aber vereinzelte Leute Vorwürfe gemacht, warum ich nicht die Polizei gerufen habe. Ich denke einfach, die Polizei kommt dann, und bringt das Tier weg, macht sich eventuell Notizen und das war’s. Und die Besitzer haben keine Chance ihren geliebten Vierbeiner zu finden.

Was ist nun der richtige Weg???

Ich wünsche der schönen Katze eine gute Reise und hoffe, dass ihre Besitzer sie finden und sich von ihr verabschieden können.

Liebe Grüße
Julia
 
  • Katze tot gefahren! Beitrag #2
Falls die Mietz tättowiert ist, würde ich die Nummer aufschreiben oder ein Tierheim verständigen? Falls die gechipt ist, könnte man auslesen, wer Besitzer ist...

Ist immer eine schwierige Entscheidung. Aber vielleicht wohnt der Dosi nicht weit weg und suchte sie bereits.

Danke trotzdem, dass du sie von der Straße geholt hast...

Arme kleine Mietz... komm gut rüber :cry:

Leider sterben viel zu viele Katzen auf der Straße.
 
  • Katze tot gefahren! Beitrag #3
Danke für die Antwort!
Nein tättowiert war die Kleine nicht. Oh man, das nagt schon an mir!
Hoffen wir, dass die Süße bereits gefunden wurde.
Liebe Grüße
 
  • Katze tot gefahren! Beitrag #4
Der arme kleine Schatz! Komm gut rüber!

Hut ab fürs Anhalten - ich weiß nicht wie ich in so einer Situation reagieren würde....
 
  • Katze tot gefahren! Beitrag #5
Danke!
Mir wirds ganz anders, wenn manche sagen, bist du sicher, ob die Katze wirklich tot war, wenn sie noch warm war? Aber so viel Blut wie sie bereits verloren hatte, es kam keine Reaktion und der Herzschlag war weder zu spüren noch zu hören.
Armes Mitzilein- hoffentlich kam sie gut im Regenbogenland an!
 
  • Katze tot gefahren! Beitrag #6
Also, wenn du schon angehalten hast und nachgesehen hast, dann glaube ich schon dass du dich auf dein Urteil verlassen kannst - dass die Mietz nicht mehr am Leben war.
Lass dich nicht verrückt machen - wenigstens hast DU angehalten und nachgesehen, nicht wie die Anderen ....
 
  • Katze tot gefahren! Beitrag #7
Danke :cry:
Ja, weißt du, der Anblick war alles andere als schön!
Und ich denke, da benötigte man keinen Arzt um festzustellen, dass die Mieze nicht mehr am Leben war.
Es war nicht das erste Mal, dass ich eine Katze von der Straße weggelegt hab. Man zweifelt dann aber trotzdem an sich. Ob man wirklich alles richtig getan hat.
Danke, für die Antworten!

Liebe Grüße
 
  • Katze tot gefahren! Beitrag #8
Du hast auf jeden fall das richtige getarn!
Meine Schwester hatte vor über ein Jahr auch durch ein Unfall ihre Katze
verloren,und war froh das man sie gefunden hat. Sie konnte sich noch
verabschieden.
Du hast dein großes Herz bewiesen und genau das richtige getarn.
Lass dich einmal fest drücken........ Drück!
Und dir kleiner Schatz wünsche ich eine gute reise und ein glückliches
Leben auf der anderen Seite.
 
  • Katze tot gefahren! Beitrag #9
Auch dir lieben Dank!
Ich denke, man sieht ob eine Katze noch lebt, oder ob sie tot ist.
Hätte ein Funke Möglichkeit bestanden, dass sie noch lebt, wäre ich natülich zum Arzt gefahren.
Ich empfinde nur Wut den Leuten gegenüber, die die Katze angefahren und liegen gelassen haben. Ich verstehe nicht, wie man so sein kann.
 
  • Katze tot gefahren! Beitrag #10
Tja leider sind viele Leute einfach egoisten,den man nur das gleiche
wünschen kann. Allerdings sollten die dabei nicht versterben sondern
da liegen und merken wie es ist wenn keiner hilft.
Deswegen bleibe so wie du bist,du hast das richtige getarn und wirst es
Zukunft bestimmt auch tun solltest du nochmal das Prolem haben.
Ich wünsche es zwar nicht dir,aber jedem Tier den du so lieb Helfen
kannst,wenn es ihm schlecht geht
 
  • Katze tot gefahren! Beitrag #11
Re: Katze tot gefahren!

Dann kommt immer die Frage auf, was tun??
Lässt man sie liegen, damit die Besitzer ihr Tier finden können? Oder ruft man die Polizei?

Julia,
die Polizei würde gar nichts tun, denn überfahrene Tier gehören nicht in ihre Zuständigkeit, die Strassenreinigung und damit das Strassenverkehrsamt ist für den Abtransport zuständig.
Ich würde ein überfahrenes auch an den Strassenrand betten, damit der Besitzer eine Chance hat es zu finden.
Zusätzlich würde ich aber das Tierheim vor Ort informieren, und wenn die Lage es zuläßt das Tier auch fotografieren und das Foto dem Tierheim zustellen.
Viele Katzenbesitzer suchen ihre vermißten Tiere ja zuerst im Tierheim.


VG
Russian
 
  • Katze tot gefahren! Beitrag #12
Zum Glück war die Frau, die angehalten hatten, vom Terheim! Deshalb hatte sich das mit dem Tierheim verständigen vorerst erledigt.
Ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass die Tiere oft in einem Schockzustand sind und man deshalb gar nicht sagen kann, ob das Tier tot ist. Aber in einem Schockzustand würde Katzen ja trotzdem reagieren, wenn man sie anlangt. Sie hatte so einen starren leeren Blick, den kann ich nicht vergessen.Und das viele Blut- oh man...
Habt ihr von so einem Schockzustnd uch schon gehört???
 
  • Katze tot gefahren! Beitrag #13
Ich halte es für völlig falsch, bei solchen Sachen die Polizei nicht anzurufen.

- Möglicher Weise wird das Tier nur von der Stareßnmeisterei gefunden und dann entsorgt. Ist das Tier z.B. gechipt, wird der Besitzer das nie erfahren.

- Es handelt sich um Fahrerflucht und das ist ein Straftatbestand!

- Wenn die Polizei damit keine Arbeit hat (und damit Kosten verursacht) wird das Thema auch nie zum Politikum!
 
  • Katze tot gefahren! Beitrag #14
- Es handelt sich um Fahrerflucht und das ist ein Straftatbestand!

Aber doch nicht wenn sie die Katze dort liegen sieht und anhält um sie von der Strasse zu holen und zu kontrollieren ob sie noch lebt!!
 
  • Katze tot gefahren! Beitrag #15
- Es handelt sich um Fahrerflucht und das ist ein Straftatbestand!

Aber doch nicht wenn sie die Katze dort liegen sieht und anhält um sie von der Strasse zu holen und zu kontrollieren ob sie noch lebt!!

Selbstverständlich nicht. Aber der Fahrer - in diesem Falle Unbekannt - ist anzuzeigen. D.h. Polizei und Staatsanwaltschaft haben Arbeit, auch wenn sie keinen erwischen. Wenn das bei jeder im Straßenverkehr getöteten Katze geschehen würde, hätte das garantiert über kurz oder lang entsprechende gesetzliche Folgen. ;-)

So aber werden solche Unfälle staatlicherseits fast gar nicht wahrgenommen.
 
  • Katze tot gefahren! Beitrag #16


LG. Chalmar
 
  • Katze tot gefahren! Beitrag #17
- Es handelt sich um Fahrerflucht und das ist ein Straftatbestand!

Das ist leider Blödsinn!

§ 142 StGB [Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort]

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Unfallbeteiligte sind i.d.F. Personen, und das können niemals Tiere sein!
Hier wird und kann die Polizei nicht einschreiten, von der Justiz mal ganz abgesehen.

lg,
West
 
  • Katze tot gefahren! Beitrag #18
Selber "Blödsinn".

"Die Polizei wird die Sache ausermitteln und dann an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

Der Strafrahmen von § 142 StGB reicht von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Ihr Hund ist Ihnen sicherlich sehr viel Wert, rechtsdogmatisch gesehen sind der "Fremdschaden" und die Folgen (leichte Blessuren) aber wohl als eher gering einzustufen. Sehr wahrscheinlich wird der Kraftfahrer mit einer Geldstrafe oder auch einer Einstellung des Strafverfahrens gegen eine Geldbuße davon kommen. (...)



"Den § 142 StGB - oft als Fahrerflucht bezeichnet - verwirklicht, wer bei einem Unfall im Straßenverkehr einen Schaden an fremden Sachen verursacht und sich als Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben. Früher wurde der Tatbestand als Verkehrsunfallflucht oder Fahrerflucht bezeichnet, richtig heißt es unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch verwirklicht derjenige die Fahrerflucht, wer sich zwar erlaubter Weise von einem Unfallort entfernt, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht."
 
  • Katze tot gefahren! Beitrag #19
Das stimmt bei Hunden, da die auch bei "Zusammenstoß" als für die Person gefährliches Hindernis darstellen. Hier wird (von Polizei) empfohlen das gebremst wird, während bei Katzen oder kleineren Hunden das NICHT getan werden sollte, demensprechend auch weitere juristische Fragen hierfür (für Katze) nicht gelten.
 
  • Katze tot gefahren! Beitrag #20
Das stimmt sogar umgekehrt:

"Katze bei Flucht vor Hund „unter die Räder“ geraten

Plön – Dass Hund und Katze keine großen Sympathien füreinander hegen, ist hinlänglich bekannt. Dass diese natürliche Feindschaft der Anlass für ein Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht werden kann, dürfte aber eher eine kuriose Ausnahme darstellen. Mit dieser Besonderheit musste sich jetzt das Plöner Amtsgericht beschäftigen.
Am 12. April geriet die Katze eines Plöner Anwohners vor die Räder eines Taxis. Trotz Vollbremsung konnte dessen Fahrer eine Kollision nicht verhindern; die Katze geriet mit einer Pfote unter das linke Vorderrad. Die Folge: Die Pfote musste anschließend durch einen Tiermediziner amputiert werden.
Auslöser des Unfalles war der nicht angeleinte 10-monatige Boxermischling eines 42-jährigen Plöners, der sich, als er der Katzen auf dem Grundstück des Katzenhalters gewahr wurde, auf diese stürzte. Während einer Katze die Flucht ins Haus gelang, versuchte die andere über die Straße zu entkommen, wobei sie dann buchstäblich „unter die Räder“ geriet.
Obwohl der Hundehalter die Verletzung der Katze erkennen musste und vom Katzenhalter angesprochen wurde, setzte er, ohne sich weiter um den Vorfall zu kümmern, seinen Weg fort. Die Staatsanwaltschaft wertete dieses Verhalten als Unfallflucht und wurde darin durch das Gericht bestätigt. Wegen Unfallflucht und Verstoßes gegen die Gefahrenhundeverordnung gab es gegen den uneinsichtigen Hundehalter eine Geldstrafe von 350 Euro. Dass der Verurteilte zuletzt einen intensiven Kontakt zur Justiz gepflegt hatte, belegte das Vorstrafenregister mit mehr als 25 Eintragungen. "

Angesehen davon gibt es auch noch § 323 c StGB:

im Tierschutzgesetz (Tierschutzahndungsrecht) ist die Anwendung auf das "Mitgeschöpf Tier" ausgeführt (unter Bezugnahmne auf die Änderung des § 90 a BGB). Kann man selbst nicht helfend eingreifen - z. B. aufgrund einer evtl. eigenen Gefährdung -, bleibt nur, sachkundige Hilfe anzufordern. Die Feuerwehr - viele Wehren verfügen über spezielle Tierrettungswagen -, Tierschutz-/Katzenschutzvereine, die Polizei sind Ansprechpartner. So manches Mal lebt eine Katze, die regungslos am Straßenrand liegt, noch (obwohl sie wie tot aussieht), und kann bei rechtzeitiger Bergung gerettet werden.

Und falls Du mal einen Führerschein machen willst: Auch nach einem Bagetellunfall mit einem Einkaufswagen kannst Du nicht einfach UNFALLFLUCHT begehen.

Parkschaden mit Einkaufswagerl gilt als Verkehrsunfall
Wer mit seinem Einkaufswagerl ein Auto beschädigt, muss den "Unfall" sofort dem Besitzer oder bei der Polizei oder Gendarmerie melden. Er begeht sonst Fahrerflucht - mit allen rechtlichen Konsequenzen.


Zu diesem Ergebnis kam der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Vorarlberg, der sich mit einem Parkschaden durch ein Einkaufswagerl zu beschäftigen hatte. Wegen Verletzung der Meldepflicht wurde eine Strafe über 218 Euro ausgesprochen.

"Meldepflicht
Wer mit seinem Pkw einen Sachschaden an einem Fahrzeug verusacht, dessen Besitzer nicht anwesend ist, muss den Parkschaden unverzüglich bei der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle melden.

Sonst droht eine Verwaltungsstrafe wegen "Fahrerflucht". Das Hinterlassen einer Visitenkarte ist keine ordentliche Meldung.

Wie der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Vorarlberg feststellte, gilt diese Meldepflicht auch bei einem "Unfall" mit einem Einkaufswagerl, warnt der ARBÖ. "

Auch wenn man ein Kaninchen überfährt - genaugenommen sogar einen Feldhamster - besteht eine Meldepflicht. Komme ich der nicht nach, ist es Fahrerflucht.

"Jeden Wildunfall melden!

Bei Wildverkehrsunfällen besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Aus Tierschutzgründen schreibt das Landesjagdgesetz vor, dass der Fahrzeugführer unverzüglich den Wildunfall melden muss, damit eine so genannte Nachsuche durch den Jagdausübungsberechtigten erfolgen kann. Nur dieser ist in der Lage, dem möglichweise schwer verletzten Tier längere Qualen zu ersparen. Darauf weist die Kreisjägerschaft hin."
 
Thema:

Katze tot gefahren!

Katze tot gefahren! - Ähnliche Themen

Hat Kitten keinen Welpenschutz mehr?: Hallo ihr lieben, Wir hatten seit 2013 zwei Katzen und kennen die ein oder andere Rauferei. Nachdem wir uns von unseren zwei Lieblingen leider...
Ältere Tierheim-Katzen kommen nicht raus: Hallo liebe Katzenbesitzer, wir haben vor knapp 4 Wochen ein älteres Katzengeschwisterpaar (Scotish Fold Mix) aus dem Tierheim adoptiert. Die...
Kleine Prinzessin zu früh aufgegeben?: Hallo ihr lieben, ich muss mir meinen Kummer von der Seele schreiben und brauche euren Rat 😭😢 Meine Katze wurde vor 4 Tagen eingeschläfert. Vor...
Ab wann gilt eine Katze als vernachlässigt?- Katze steckt nach Umzug im alten Revier fest, Besitzer tun fast nix.: Hallo :-) Hier geht es um die Katze von ehemaligen Nachbarn. Diese sind im März diesen Jahres umgezogen, innerhalb der Ortschaft, und das Tier...
Ich habe meinen geliebten Kater verloren und kann nicht damit umgehen: Seit Tagen bin ich schon am trauern. Die letzten Tage waren die wohl schlimmsten meines Lebens, immer gab es kleine Hoffnungsschimmer und am Ende...
Oben Unten