Bildungsgang Gymnasium Unterrichtsfach Biologie
6.5
Haltung und Pflege von Tieren
Std.: 4
Begründung:
Den Schülerinnen und Schülern soll bewusst werden, dass sie bei der Heimtierpflege die Biologie der Tie-re kennen und berücksichtigen müssen. Die bisher erworbenen Kenntnisse sind anzuwenden. Es soll den Schülerinnen und Schülern bewusst werden, dass mit dem Kauf eines Heimtieres Verantwortung über-nommen wird. Die genaue Kenntnis schützt sowohl Tiere als auch Menschen.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben:
Artgerechte Haltung
Verantwortung
Kenntnisse von Physiologie und Verhalten sind not-wendig
Verantwortung gegenüber Tieren und Mitmenschen
Fakultative Unterrichtsinhalte/Aufgaben:
Tierhaltung in der Landwirtschaft und zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen
Arbeitsmethoden der Schülerinnen und Schüler/Hinweise und Erläuterungen:
Anwendung erworbenen Grundwissens auf konkrete Fälle
Hineinversetzen in die Bedürfnisse von Lebewesen
Beschaffen von Informationen über Lebewesen
Einüben nicht-anthropomorpher Denkweisen
Untersuchung eines Problems unter verschiedenen Blickwinkeln, Abwägen von Argumenten, verantwort-liches und vorausschauendes Planen
Vergleich von Haltungsbedingungen
Querverweise:
Berücksichtigung von Aufgabengebieten (§6 Abs. 4 HSchG):
Ökologische Bildung und Umwelterziehung
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