Hi Gina,
wie schon weiter oben gesagt - was rechtssicher ist und was nicht, hängt immer von der gesamten Ausgestaltung des Vertrages ab. Da wir grundsätzlich Vertragsfreiheit haben, kann in Verträgen so ziemlich alles vereinbart werden 8sofern es nicht geltendes Recht verstößt oder sittenwidrig ist).
Rein rechtlich kann man sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass ein Zuchttier eben ein Zuchttier ist und es dafür einen bestimmten Preis gibt - und ein Liebhabertier ist eben ein Liebhabertier - mit einem anderen Preis. Auf der anderen Seite gibt es den Paragraphen 903 im BGB, der im wesentlichen besagt, dass man niemandem vorschreiben kann, was er mit seinem Eigentum machen darf oder nicht (sofern es nicht gegen geltendes Recht verstößt).
Ich habe einmal die Möglichkeit in Ewägung gezogen, eine Liebhaberin wegen Betruges anzuzeigen, da ich nachweisen konnte, dass sie die Zuchtabsichten bereits hatte, als sie bei mir ein "Liebhabertier" erworben hat.
Letzendlich entschieden immer ein Richter, wie was zu werten ist. Und da können verschiedene Richter auch zu verschiedenen Einschätzungen kommen. Es gibt insbesondere dazu auch schon sehr verschiedene Urteile.
Ínsgesamt ist das jetzt auch wieder einer der Gründe, warum ich sage, dass man als Züchter auch gewisse kognitive Fähigheiten besitzen sollte, sowie eine gewisse Grundintelligenz.
Es geht bei Zucht um so viel mehr, als nur um niedliche Katzenbabys. Neben den Aspekten, die direkt damit zu tun haben (Genetik, medizinische Aspekt der Trächtigkeit und der Geburt, Kenntnisse über Erkrankungen - und auch deren Erbgänge usw.) gibt es eine Reihe von Aspketen, die Katzenzucht eher indirekt betreffen - wie z.B. das rechtssicher Gestalten von Kaufverträgen. Das heißt ein Züchter sollte eben auch - zumindest über rudimentäre - juristische Kenntnisse verfügen oder zumindest die Fähigkeit aufweisen, sich diese anzueigenen.
Grüße,
Nic