Zum Züchter werden

Diskutiere Zum Züchter werden im Zucht und Genetik Forum im Bereich Katzenzucht und Nachwuchs; Hallo, wir halten schon seit langem BKH. Seit ich eine Züchterin kennengelernt habe und feststellte welche tollen Varitäten es gibt,wuchs der...
  • Zum Züchter werden Beitrag #1
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gina7

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Hallo,

wir halten schon seit langem BKH. Seit ich eine Züchterin kennengelernt habe und feststellte welche tollen Varitäten es gibt,wuchs der Wunsch selbst zu züchten. Habe mich schon nach einem Verein umgesehen.
Eine unserer Kätzinen hat im Vertrag stehen Liebhabertier. Beim Kauf wurde mir damals gesagt,sonst wäre sie teurer. Kann ich eventuell mit ihr züchten? Welche Möglichkeiten gäbe es für mich(Züchter fragen...?)
Danke schon einmal

Grüße Gina7
 
  • Zum Züchter werden Beitrag #2
Kann ich eventuell mit ihr züchten? Welche Möglichkeiten gäbe es für mich(Züchter fragen...?)

Ja, Du solltest den Züchter fragen. Evtl. wird er dann einen finanziellen Ausgleich fordern, da er ja bereits sagte als Zuchtkatze hätte sie mehr gekostet.

Ich selbst sehe zwar nicht ein womit ein Züchter das begründet, für mich wären nur echte Liebhabertiere -die kleine zuchtausschliessende Fehler haben- billiger zu verkaufen, aber da Dir das beim Kauf mitgeteilt wurde solltest Du mit dem Züchter sprechen.
Als Anfänger wäre es für Dich gut evtl. seinen Rat und Hilfe zu haben, von daher wäre ein gutes Verhältnis anzustreben
 
  • Zum Züchter werden Beitrag #3
Hallo,

vielen Dank. Werde deinen Rat befolgen und mit der Züchterin reden. Ein Züchter vom Leverkusner Verein hat mir gemailt,daß er diese Klausel weg lässt da sie so nicht haltbar ist und er deshalb gleich kastriert vor Abgabe. Rechtlich sei es irgentwie nicht abgesichert , dem neuen Eigentümer die Zucht zu verbieten,solange man den Tierschutz usw. beachtet.... da die Katze immer noch als Gegenstand betrachtet wird. Ob das so stimmt weis ich nicht.

Liebe Grüße
 
  • Zum Züchter werden Beitrag #4
Hallo Gina,
ganz so einfach ist es nicht. Ob die Klausel hatlbar ist oder nicht, hängt davon ab, wie rechtssicher der Züchter, der dir die Katze verkauft hat, diesen gestaltet hat.

Wenn du aber vorhast ein ernsthafter und seriöser Züchter zu werden, wäre es ein verdammt schlechter Anfang, wenn du gleich als allererstes den Züchter "bescheißt", der dir eine Katze verkauft hat - oder??

Das sind Dinge, die kein Züchter witzig findet - und auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst, aber die Katzenwelt ist sehr klein. Du hättest bereits einen schlechten Ruf, bevor du überhaupt angefangen hättest. Viele Dinge die man als Züchter mit anderen Züchtern bespricht und regelt haben auch mit Vertrauen zu tun - und kein einziger Züchter würde jemandem vertrauen, der seine Zucht mit einer als Liebhabertier gekauften Katze anfängt.

Da glaubt dir doch keiner mehr, dass du dich an irgendwelche Absprachen hälst.

Darüber hinaus solltest du dich sehr genau informieren, ob die Katze, die du da hast auch wirklich zur Zucht geeignet ist. Gerade bei den Briten gibt sehr viel Mittelmaß und nur wenig Gute!!
Erfüllt die Katze das Mindestmaß an gesundheitlichen Voraussetzungen? Sind die Elterntiere auf HCM und PKD geschallt??

Falls nicht, würde ich mich an deiner Stelle zuerst intensiv mit Zucht im Allgemeinen und mit der, der BKH im Besonderen auseinander setzten; die vorhandene Katze kastrieren und mich dann auf die Suche nach einer wirklich guten Katze machen.

Grüße,
Nic
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Zum Züchter werden Beitrag #5
Hallo Nic,

werde auf jeden Fall mit dem Züchter reden,habe erst nur die Meinung eines anderen mitgeteilt. Schließlich habe ich einen Vertrag geschlossen den ich auch respektiere. Also vom Papa weis ich das er getestet ist,ich glaube die Mama auch,werde da noch nachfragen. Die Kleine wollte der Züchter eigentlich behalten , hat sich dann doch dagegen entschieden da schon 4 Katzen im Haus sind. Laut damaliger Aussage ist sie zuchttauglich und sie wollten mit ihr eventuell züchten. Falls wir wirklich züchten werde ich meinen Tierarzt bei dem ich seit 9 Jahren bin konsultieren und mich im Verein beraten lassen und hoffe auch gute Tips bekommen. Also ich werde nichts vom Zaun brechen,denn ich hänge zu sehr an den Kuschelpfoten :smile:
Danke für die Tips....

Grüße
Gina
 
  • Zum Züchter werden Beitrag #6
Hallo,

wie meine Vorredner bereits sagten, solltest du auf jeden Fall vorher mit der Züchterin sprechen. Denn so wie dir das mitgeteilt wurde ist es nicht ganz korrekt.. Je nachdem wie man diese Klausel aufbaut, ist sie Rechtlich standhaft! Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du die normale Klausel drin hast.. Also Stammi erst nach erfolgter Kastra? Denn auch diese Klausel ist rechtens, zumindest wenn man es richtig macht ;-)

Und wie es schon gesagt wurde, fang deine Zucht nicht mit dieser Katze an, wenn die Züchterin nicht einverstanden ist, und ihr den Vertrag schriftlich geändert habt! Denn die Katzenwelt ist viel viel kleiner als man denkt, und wenn man so anfängt, dann kommt man nicht mehr auf einen grünen Zweig :smile:

Ganz liebe Grüße
Jessy und Coonies
 
  • Zum Züchter werden Beitrag #7
Hallo,

habe im Vertrag nur stehen ,,Liebhabertier´´ sowie ,,mit Liebhabertieren darf nicht gezüchtet werden``
Wollte das nur noch einmal wiedergeben.
Es ist für mich Ehrensache mit dem Züchter zu reden!
Ich wollte mit meiner Anfrage nur mal von Erfahrenen Leuten die Meinung zu den Klauseln hören. Es gibt nun wie ich gesehen habe soooo viele verschiedene Kaufverträge. Deshalb war der Grund der Frage ob das alles so richtig und rechtens ist?
Vielen lieben Dank für eure Infos:smile:

Liebe Grüße
Gina
 
  • Zum Züchter werden Beitrag #8
Hi Gina,
wie schon weiter oben gesagt - was rechtssicher ist und was nicht, hängt immer von der gesamten Ausgestaltung des Vertrages ab. Da wir grundsätzlich Vertragsfreiheit haben, kann in Verträgen so ziemlich alles vereinbart werden 8sofern es nicht geltendes Recht verstößt oder sittenwidrig ist).

Rein rechtlich kann man sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass ein Zuchttier eben ein Zuchttier ist und es dafür einen bestimmten Preis gibt - und ein Liebhabertier ist eben ein Liebhabertier - mit einem anderen Preis. Auf der anderen Seite gibt es den Paragraphen 903 im BGB, der im wesentlichen besagt, dass man niemandem vorschreiben kann, was er mit seinem Eigentum machen darf oder nicht (sofern es nicht gegen geltendes Recht verstößt).

Ich habe einmal die Möglichkeit in Ewägung gezogen, eine Liebhaberin wegen Betruges anzuzeigen, da ich nachweisen konnte, dass sie die Zuchtabsichten bereits hatte, als sie bei mir ein "Liebhabertier" erworben hat.

Letzendlich entschieden immer ein Richter, wie was zu werten ist. Und da können verschiedene Richter auch zu verschiedenen Einschätzungen kommen. Es gibt insbesondere dazu auch schon sehr verschiedene Urteile.

Ínsgesamt ist das jetzt auch wieder einer der Gründe, warum ich sage, dass man als Züchter auch gewisse kognitive Fähigheiten besitzen sollte, sowie eine gewisse Grundintelligenz.
Es geht bei Zucht um so viel mehr, als nur um niedliche Katzenbabys. Neben den Aspekten, die direkt damit zu tun haben (Genetik, medizinische Aspekt der Trächtigkeit und der Geburt, Kenntnisse über Erkrankungen - und auch deren Erbgänge usw.) gibt es eine Reihe von Aspketen, die Katzenzucht eher indirekt betreffen - wie z.B. das rechtssicher Gestalten von Kaufverträgen. Das heißt ein Züchter sollte eben auch - zumindest über rudimentäre - juristische Kenntnisse verfügen oder zumindest die Fähigkeit aufweisen, sich diese anzueigenen.

Grüße,
Nic
 
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