Soweit ich informiert bin, darf Katzenhaltung nicht verboten werden..von Tieren angerichtete Schäden (beschädigte Tapeten, eindeutig von Katzen stammende Kratzer an Türen etc.) sind vom Mieter zu ersetzen bzw. wird der Vermieter von der Kaution bis zur Klärung einbehalten.
Nein, das ist nicht richtig.
Katzen fallen nicht explizit unter "Kleintiere" und trotz anders lautender Urteile unterliegen sie damit grundsätzlich der Genehmigungspflicht.
Auch kann es durchaus sein, dass der Vermieter in einem früheren Mietvertrag Tiere genehmigt hat, also Nachbarn Tiere haben, du das aber aufgrund einer Aktualisierung im Mietvertrag nicht darfst.
Eispfote, du bist deiner Mieterin in keinster Weise zu einer Auskunft verpflichtet, woher du Tiere bekommst, wer auf sie aufpasst, wenn du arbeitest etc.
Lediglich Fragen, die das Mietobjekt betreffen, sind erlaubt. Dazu würde zum Beispiel die Frage danach gehören, ob die Katzen Freigang bekommen sollen und wenn ja, ob z. B. eine Katzenklappe geplant wäre.
Aber so oder so - eine email reicht nicht, wenn da nicht explizit drin steht, dass sie der Haltung von 2 (!!!) Katzen (!!!) im Mietobjekt xy zustimmt.
Es reicht kein "sie hat nix dagegen" oder ähnliches.
Weiterhin muss dies entweder im Mietvertrag selbst oder als Anhang verankert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es mehr oder weniger wertlos.
Sorry. :-(