Hilfe zu Abgabevertrag

Diskutiere Hilfe zu Abgabevertrag im Katzen Forum im Bereich Katzenfreunde; Hallo Oma wollte gern eine Katze haben und habe sie nun vom Tierheim bekommen. Zunächst ging ich davon aus, das für den Preis von 50€ die Katze...
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eztak

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Hallo
Oma wollte gern eine Katze haben und habe sie nun vom Tierheim bekommen. Zunächst ging ich davon aus, das für den Preis von 50€ die Katze ihr Tier wird, was anderes wurde mir beim vorangegangenen telefonat nicht gesagt, auch als sie die Selbstauskunft ausgefüllt und 25€ Anzahlung geleistet hatte kein Wort davon. Das neue Heim wurde begutachtet und für ideal gehalten und wir holten die Katze ab. Da kam der Vertrag,den sie unterschrieb, aber die vielen Bedingungen wurden mir dann zu Hause erst bewußt, weil wir bei der Übergabe eigendlich nur auf die Freude am Tier konzentriert waren.
Mir wäre ein richtiger Kaufvertrag viel lieber. Die Vertragsbedingungen machen mir teilweise Angst.

Da steht z.Bsp.:
Das Betreten der Räumlichkeiten (ggf. auch mehrfach), in denen sich das Tier befindet oder üblich gehalten wird, ist zu gewähren ...... wie oft, auch ohne Voranmeldung-Oma läßt normal keinen ins Haus, wenn sie allein ist?
Das Tierheim droht eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 5000€ an.
Zur Abgeltung, der dem Tierschutzverein entstandenen Unkosten und im Sinn einer Unterstützung der zukünftigen Tierschutzarbeit zahlt der Empfänger der obigen Katze eine Spende in Höhe von 50€ die in keinem Fall zurückerstattet wird.
Katze ist Fundtier, alter Besitzer hat innerhalb 180 Tage nach Fund Rückgaberecht der Katze.
Was wenn der Bestzer sein Tier findet zu zurückverlangt?
Die Katze will offensichtlich raus, reist Gardinen runter und ist viel am Fenster-soll aber lt. Vertrag ausschließlich in der Wohnung als Einzeltier gehalten werden, obwohl im Tierheim gesagt wurde, dass sie sich auch mit Hunden verträgt-offensichtlich war sie da kein Einzeltier. Ich glaube, die Katze fühlt sich eingeschränkt, aber lt. Vertrag darf ich ihr keine andere Umgebung anbieten-bin echt verzweifelt.
LG Eztak
 
  • Hilfe zu Abgabevertrag Beitrag #2
Die 50 € Gebühr sind normal. Helfen dem Tierheim ja auch entstandene Kosten zu decken.

Tja und mit den 180 Tage Rückgaberecht ist leider auch so. Ich denke aber, dass du dir dabei nicht soviel Sorgen machen musst. Wielange war die Katze denn im Tierheim?

Mit dem Besuchsrecht sichert sich das Tierheim nur ab. Es geht nur um die Möglichkeit mal vorbeischauen zu können um zu überprüfen, wie es dem Abgabetier geht. Sie haben auch einen Ausweis dabei. Im ersten Jahr wird vllt. einmal eine Kontrolle durchgeführt.

Mit dem Freigang würde ich auf jeden Fall Rücksprache mit dem Tierheim nehmen. Da solltest du dir das OK holen. Kann sie denn gesichert raus? Es kommt natürlich auf die Sicherheit der Katze an. Ungesicherter Freigang an einer Hauptstraße bekommst du wohl nicht genehmigt ;-) - dann wär es auch wahrscheinlich das falsche Tier für deine Omi - dann sollte es wirklich eine Wohnungskatze sein.
 
  • Hilfe zu Abgabevertrag Beitrag #3
Hmm.. Fangen wir mal mit dem "Kaufvertrag" an. Ich kenne es auch nur mit einem Vermittlungsvertrag, "kaufen" kannst du Tierheimtiere nicht. Sie gehen nicht in dein Eigentum über. Auch bei meinen zweien steht drin das sie rein rechtlich "Eigentum" des Tierheims bleiben wenn ich mich recht erinner. Auf jeden Fall bin ich verpflichtet die Katzen zurück zu bringen wenn ich sie nicht weiter halten kann und sollte ich sie an jemand anderen übergeben muss ich das mit dem Tierheim absprechen.

Zu den Bedingung: Es ist normal das Vermittlungsgebühren (in deinem Fall anscheinend Spende genannt) nicht zurück gezahlt werden, egal was ist. Es sei denn du bringst sie nach 2 Wochen zurück weil sie aus irgendeinem Grund nicht bei dir bleiben kann (mir hat man das z.B. damals angeboten als ich Motte bekam, falls sie und finn sich an die Gurgel gehen und eine Zusammenführung völlig aussichtslos scheint).
Auch mit den 180 Tagen kommt mir in gewisser Weise verständlich vor: Normalerweise werden Fundkatzen nicht sofort vermittelt, da sich ja (hoffentlich) nohc ein Besitzer meldet. In deinem Fall weiß ich natürlich nicht wie lang die Miez schon im Tierheim war. Sollte der Besitzer sich melden ist es natürlich eine rechtliche Frage ob er nachweisen kann dass das Tier seins ist. Ich kann mir nicht vorstellen dass jeder x-beliebige da aufschlagen kann.
Wegen der Wohnungshaltung: Es kann natürlich immer passieren das auch ein Tierheim eine Katze falsch einschätzt, sicher auch weil Katzen sich im Tierheim vielleicht anders verhalten als daheim. Eine Sicherheit geben können sie sicher nie dass eine Wohnungskatze auch eine Wohnungskatze ist. Allerdings hat der Tierheim-Leiter wo ich meine her hab damals gesagt er vermittelt lieber einmal mehr eine Wohnungskatze als Freigänger welche dann die Wahl hat zwischen draußen und drinnen als einen Freigänger in Wohnungshaltung.
 
  • Hilfe zu Abgabevertrag Beitrag #4
Hi, also der Vertrag sit ganz mormaler Vertrag wie Tierheime ihn oft haben. Das Besuchen findet meist nach ca. drei Monaten statt und dient dem Tierheim dazu, zu schauen, ob ihr das Tier richtig haltet und ob es sich gut eingewöhnt hat. Meistens bleibt es auch bei einem Besuch. Also keine Angst, dass jetzt alle zwei Wochen jemand vom Tierheim vor der Tür steht aber sie wollen sich auch vergewissern, dass der Platz gut ist, wo die Katze jetzt lebt.
Es werden eigentlich immer erst Tiere abgegeben, bei denen sich der Besitzer in der angegebenen Zeit nicht gemeldet hat. Wie das mit Freigang aussieht, da würde ich einfach mal beim Tierheim anrufen und nachfragen vllt. kann ja auch eine zweite Katze einziehen.
 
  • Hilfe zu Abgabevertrag Beitrag #5
Das Betreten der Räumlichkeiten (ggf. auch mehrfach), in denen sich das Tier befindet oder üblich gehalten wird, ist zu gewähren ...... wie oft, auch ohne Voranmeldung-Oma läßt normal keinen ins Haus, wenn sie allein ist? Normal. Das Tierheim will nur sicherstellen dass es ggf. Kontrollen durchführen kann, allerdings wird das denk ich höchstens einmal sein innerhalb des ersten Jahres.

Zur Abgeltung, der dem Tierschutzverein entstandenen Unkosten und im Sinn einer Unterstützung der zukünftigen Tierschutzarbeit zahlt der Empfänger der obigen Katze eine Spende in Höhe von 50€ die in keinem Fall zurückerstattet wird. Soll entstandene Unkosten decken. Völlig normal!

Zum Schluss würd ich sagen: Na klar freut man sich erst mal ein Tier mit nach Hause nehmen zu dürfen. Aber trotzdem sollte man jeden Vertrag genau durchlesen bevor man ihn unterschreibt! Dieser hört sich zwar für einen Vermittlungsvertrag völlig normal an für mich, aber Punkte die nicht so ganz in eure Vorstellung passen hätten vorher geklärt werden können.
 
  • Hilfe zu Abgabevertrag Beitrag #6
Naja wir hatten vor Jahren unsere Hündin aus einem Tierheim.
Kaufpreis 50€ und damit waren wir Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten-wir haben in sie in den letzten 2 Jahren nahezu 4000€ investiert.
Ich kann nicht nachvollziehen, das ein Tierheim Eigentümer bleiben will, alle Rechten und Pflichten jedoch auf den Halter abwälzen darf. Wenn das Tier wirklich meine ist, gebe ich das Geld gern aus, aber so bleibt für mich ein bitterer Beigeschmack.
Und Entschuldigung-eine Vertragsstrafe von bis zu 5000€ ist das wirklich normal? Wenn ich einem Tier böses wöllte, würde ich mir Katzen anders besorgen und nicht übers Tierheim erwerben.Da stehen immer so viele in der Zeitung...
Ich komme irgendwie nicht von den Gedanken weg, dass es hier auch darum geht, die Tiere nicht vermitteln zu wollen, da ja auch Zuschüsse-gerade für Fundtiere über die Stadt fließen.
Und dann könnte der günstige Fall eintreten, dass das Tier zurückgebracht wird und wieder vermittelt weren darf-noch ne Spende..an Bekannte oder Familienangehörige darf ja das Tier vertraglich nicht weitergegeben werden...Lt Vertrag bleibt das Geld in KEINEM FALL zurückgezahlt-auch nicht in 2 Wochen (Probezeit)
Dieses Fundtier war seit Mitte Februar im Tierheim.
Was müßte denn der Vorbesitzer-wenn er sich noch melden würde für sein Tier zahlen. Es wurde nach meinem Wissen im Tierheim kastriert, geimpft und entwurmt. Hat da Jemand ne Idee.
LG

Gerde noch gefunden:
Rat der von Nicole Koch ( Anwältin und Tierschützerin)


Würde ein Tier tatsächlich gequält und misshandelt, so wären vom Tierschutzverein dann das Veterinäramt oder Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.

Nach meiner Erfahrung kann ich nur noch davor warnen, Verträge mit Tierschutzvereinen zu schließen, in denen das Eigentum an dem Tier dem Verein vorbehalten bleibt.


LG
 
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