Hi,
ich hätte auch ein dickes Fell in diesem Fall. Er hat dir die mündliche Zusage gegeben. Also war es erlaubt. Mündliche Verträge sind ebenso gültig wie schriftliche. Quasi "auf Zuruf" eines anderen Mieters kann er das auch nicht mal eben widerrufen. Da müßte schon nachgewiesen werden, dass die Geräuschkulisse unzumutbar wäre usw. - also in einem Prozeß mit Schallgutachten z.B.
Was ich sagen will: seine rechtliche Stellung ist nicht so stark. Er müßte dich ja verklagen, die Katze wieder abzuschaffen. Bis das passiert ist, erledigt sich die "Hauptsache" schon durch Auszug. Das würde ihm auch vermutlich ein Anwalt sagen, wenn er den um Rat fragt. Ergo wird er vermutlich nicht klagen.
Also hab ein dickes Fell und behalte den Kleinen. Versuche am besten, das Lamitnatgeräusch zu mindern. Sage dem Vermieter, du würdest sie bis zum Auszug behalten und dafür sorgen, dass es "ruhiger" ist. Besorge vielleicht ein altes Stück Teppich für die "Hauptrennstrecke" und gut ists.
Das würde ich auch den Nachbarn sagen und sie um Verständnis darum bitten, dass du den kleinen Kerl nicht für einige Wochen "abschieben" willst.
Gruß
kaba