Wegen der nicht klaren Verantwortlichkeiten und Kostentragungspflichten der Behörden erfolgt die Unterbringung zahlreicher Tiere über größere Zeiträume zu Lasten der Tierheimträger, bei denen es sich häufig um gemeinnützige Vereine handelt.
Vielerorts ist die finanzielle Lage der Tierheimträger inzwischen so angespannt, dass mit der Insolvenz von Tierheimen gerechnet werden muss.
Um das Verwaltungshandeln zu vereinfachen, langwierige Einzelfallprüfungen zu vermeiden, Rechtsstreitigkeiten zu verhindern und gleichzeitig den Fortbestand der Tierheime zu sichern, müssen deshalb eindeutige und abschließende gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Betreuung und Unterbringung von verlorenen, entlaufenen, ausgesetzten, zurückgelassenen und anderweitig herrenlosen Tieren getroffen werden.