Der Bundesrat hat in seiner 888. Sitzung am 14. Oktober 2011 beschlossen...

Diskutiere Der Bundesrat hat in seiner 888. Sitzung am 14. Oktober 2011 beschlossen... im Tierschutz Forum im Bereich Katzenfreunde; "Zitat" ...die folgende Entschließung zu fassen: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei der bevorstehenden Überarbeitung des...
  • Der Bundesrat hat in seiner 888. Sitzung am 14. Oktober 2011 beschlossen... Beitrag #1
Zwergpanther

Zwergpanther

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"Zitat"

...die folgende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei der bevorstehenden Überarbeitung des Tierschutzgesetzes eindeutige gesetzliche Regelungen für die Betreuung und Unterbringung von verlorenen oder entlaufenen sowie ausgesetzten, zurückgelassenen oder anderweitig herrenlosen Tieren einzuführen. Dies schließt eine Regelung für Zweifelsfälle ein.
zum Nachlesen.

Ob dieser Beschluss uns für die praktische Arbeit etwas bringt wird sich zeigen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Der Bundesrat hat in seiner 888. Sitzung am 14. Oktober 2011 beschlossen... Beitrag #2
Ob dieser Beschluss uns für die praktische Arbeit etwas bringt wird sich zeigen müssen.

es bleibt zu hoffen, zwar wird es die Tierheim kaum leeren, aber vielleicht ihnen wenigstens die Zahlungen bringen, die ihnen zustehen, denn letztlich nehmen sie die Tiere auf
 
  • Der Bundesrat hat in seiner 888. Sitzung am 14. Oktober 2011 beschlossen... Beitrag #3
Wenn man die entsprechende Drucksache nachliest,
scheint es genau um die Kostenfrage und die Situation
der Tierheime zu gehen.

Dann wäre ja zu hoffen, dass es bald eine klare Regelung gibt
und die Kosten in Zukunft entsprechend dieser Gesetzeslage
verlässlich an die Tierheime erstattet werden.

Wegen der nicht klaren Verantwortlichkeiten und Kostentragungspflichten der Behörden erfolgt die Unterbringung zahlreicher Tiere über größere Zeiträume zu Lasten der Tierheimträger, bei denen es sich häufig um gemeinnützige Vereine handelt.

Vielerorts ist die finanzielle Lage der Tierheimträger inzwischen so angespannt, dass mit der Insolvenz von Tierheimen gerechnet werden muss.

Um das Verwaltungshandeln zu vereinfachen, langwierige Einzelfallprüfungen zu vermeiden, Rechtsstreitigkeiten zu verhindern und gleichzeitig den Fortbestand der Tierheime zu sichern, müssen deshalb eindeutige und abschließende gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Betreuung und Unterbringung von verlorenen, entlaufenen, ausgesetzten, zurückgelassenen und anderweitig herrenlosen Tieren getroffen werden.
Siehe:
 
  • Der Bundesrat hat in seiner 888. Sitzung am 14. Oktober 2011 beschlossen... Beitrag #4
Genau das ist es liebe Sabine. Der letzte Absatz im von dir eingestellten Bereich handelt genau von dem Problem, vor dem Tierheime stehen, und das gilt sicher nicht nur für uns.

Die Verwaltung und Organisation einer solchen Einrichtung geht weit über das hinaus, was von aussen her zu sehen ist. Für das leibliche und seelische Wohl unserer Schützlinge zu sorgen steht natürlich an erster Stelle, aber das alles auch finanziell zu bewältigen ist eine ebenso harte, wenn auch andere Arbeit.

Ich wühle mich seit Tagen durch Zahlen und Buchstaben, dabei bin ich auch auf den Bundesratsbeschluss gestossen. Ich brauche Argumente und Grundlagen für die kommenden Verhandlungen. Man muss das ganz sachlich angehen, sonst geht man unter. Das will ich auf jeden Fall vermeiden, die letzten Jahre dürfen nicht umsonst gewesen sein.
 
  • Der Bundesrat hat in seiner 888. Sitzung am 14. Oktober 2011 beschlossen... Beitrag #5
Ob nach dieser Aufforderung von seiten der Bundesregierung auch Taten folgen, die die Tierheime entlasten, halte ich leider für mehr als fraglich.

Meistens dauert es ewig bis irgendein Beschluss gefasst wird und der wird dann oft noch 20x geändert, bis am Ende nichts mehr von der ursprünglichen Absicht zu erkennen ist.

Tut mir leid, Elke, wenn ich so pessimistisch bin, aber wann wurden denn zuletzt Entscheidungen getroffen, die wirklich zum Wohle der Tiere waren?
Das ist alles so halbherzig... :-(
 
  • Der Bundesrat hat in seiner 888. Sitzung am 14. Oktober 2011 beschlossen... Beitrag #6
Im Grunde genommen ist es eigentlich schon nach der
derzeitigen Gesetzeslage nicht nachvollziehbar, dass
Tierheime auf Grund der Verpflichtung "Fundsachen"
über einen Zeitraum von 6 Monaten aufzubewahren,
dem Statt die Arbeit abnehmen, und nicht einmal
die Kosten dafür vollständig erstattet bekommen.

Was würde der Staat machen, wenn es nicht die Tierheime gäbe,
die diese "lebendigen Fundsachen" aufnehmen, versorgen (sogar
tierärztlich behandeln lassen) und sich um ein neues Zuhause
für ihre Schützlinge kümmern?

Ihr steckt eure Zeit, Kraft und euer ganzes Herz in diese
Aufgabe, und müsst zudem noch die Kosten zum Großteil
selber aufbringen.

Nein, eure ganze Arbeit der letzten Jahre darf nicht
umsonst gewesen sein.
 
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