Herrje, na das klingt ja alles nicht so super.
Aber mal im Ernst: ist es überhaupt erlaubt, jemandem eine Wohnung nicht zu geben, nur weil er ein Kind hat? Kann ich mir kaum vorstellen, ist doch absolute Diskriminierung.
Und was die Katzen angeht: Damit hab ich mich in letzter Zeit auch öfters beschäftigt. Rein rechtlich gesehen ist das doch glaube ich eine Grauzone. Kleintiere darf man immer ohne Erlaubnis des Vermieters halten und die Frage ist eigentlich nur, ob Katzen dazu gehören (Zwerghunde werden teilweise auch schon dazu gezählt). Pauschal verbieten darf man Katzen eigentlich nicht mehr. Das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen z.B. fiel etwa so aus: "Laut Richterspruch gehört die Haltung einer Katze zur gängigen Ausprägung privater Lebensführung. Für eine verweigerte Zustimmung müssen vom Vermieter konkrete sachliche Gründe hervorgebracht werden". Die Gerichte scheinen da meistens für den Katzenhalter zu entscheiden.
In der Praxis ist das natürlich nochmal was anderes...
Was wäre denn, wenn du am Telefon einfach noch nichts von den Katzen erzählst, sondern den Vermieter erstmal kennen lernst und es dann, wenn du merkst, dass er einen guten Eindruck von dir hat, erwähnst?
Oooooder, was natürlich mit ein bisschen Glück verbunden ist, du erzählst erstmal gar nichts von den Katzen, bis du eingezogen bist. Solange er kein schriftliches Dokument hat, auf dem du bestätigst, dass du mit dem Haustierverbot einverstanden bist, müsste das gehen. Wenn er es dann rausfindet und er dich ernsthaft rausschmeißen will, kannst du ihn ja auf die rechtliche Lage aufmerksam machen.