Schutzvertrag

Diskutiere Schutzvertrag im Tierschutz Forum im Bereich Katzenfreunde; Hallo! Ich weiß nicht genau, ob das Thema hier rein passt, aber ich schreibs einfach mal Und zwar sind unsere Kleinen jetzt mittlerweile 6 Wochen...
  • Schutzvertrag Beitrag #1
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Wuschel

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Hallo!

Ich weiß nicht genau, ob das Thema hier rein passt, aber ich schreibs einfach mal
Und zwar sind unsere Kleinen jetzt mittlerweile 6 Wochen alt! Nun möchte ich sie ausschreiben (abgegeben werden sie erst mit 12 Wochen) und schöne Plätzchen für sie suchen! Nur möchte ich sie nur gegen eine Schutzgebühr und einen Schutzvertrag abgeben! Jetzt hätte ich gerne gewusst, wo ich vielleicht einen Vordruck herbekomme! Vielleicht kann mir ja jemand helfen! Wäre auf jeden Fall super nett!

LG, Anna
 
  • Schutzvertrag Beitrag #2
Aaaaalso, in frajos Kaufvertrag steht das so:

Pflichten des Käufers:
1a Der Käufer bestätigt, dass er vom Züchter über die katzengerechte Haltung, Behandlung, Fütterungund Pflege der Katze informiert ist. Die Katze darf nicht isoliert gehalten werden. Der Käufer ist verpflichtet, in Wohngemeinschaft mit der Katze zu leben. Eine Haltung der KAtze in einem Zwinger wird auf keinen Fall genehmigt. Der Käufer versichert, dass eine solche Haltungnicht beabsichtigt ist.

b Der Käufer versichert, dass er die Katze nur für sich selber undnicht als Zwischenhändler dür andere Personen erwirbt.

c Eine Abgabe der Katze an Tierheime, Zoohandlungen oder Versuchslabore sowie das Aussetzen der Katze ist dem Käufer strengstens untersagt.

d bei einem Wohnungswechsel ist dem Züchter die neue Adresse umgehend mitzuteilen

e Sollten sich zwingende Gründe ergeben, aus denen die verkaufte KAtze nicht behalten werden kann, so wird ein Vorkaufsrecht des Züchters vereinbart. Der Züchter hat nach Eingang der Benachrichtigung 10 Tage Zeit, über die Annahme/Ablehnung des Vorkaufsrechts zu entscheiden. Macht der züchter von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch, wird er dem Käufer bis zu 1/3 des ursprünglichen Kaufpreises zurückerstatten. Die KAtze muss dann mit allen dazugehörigen Papieren (Stammbaum, Impfpass etc.) an den Züchter herausgegeben werden.

f Wird eine der vorgenannten Verpflichtungen (§3, 1a bis §3, 1 e) nicht oder nur teilweise erfüllt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 1000,- fällig


ich weiss nicht, ob das so wirklich vollkommen rechtskräftig ist (aber ich gehe mal davon aus), aber selbst wenn nicht, abschreckend wirkt es ganz sicher (also nicht abschreckend, die Katze zu kaufen, sondern sie im Zwinger zu halten, ins Tierheim zu geben etc.)


Das ist nur ein Auszug den ich früher mal für eine andere anfrage abgetippt habem der ganze vertrag ist noch eine ecke länger...
 
  • Schutzvertrag Beitrag #4
Oh mann, ich hab gerade diesen Link auf der Seite durchgelesen ("Katzenqual in Oberhausen"). Das ist ja wohl der Hammer. Da sind zwei Leute für den Tod von mehreren Katzen verantwortlich und bekommen gerade mal 2 Monate Haft bzw. 40 Tagessätze........????? :roll: Wo leben wir eigentlich? Wieviel gäb's für Diebstahl, bei dem kein Lebewesen zu Schaden kommt? Bestimmt mehr...
Aber naja, die werden ihre gerechte Strafe irgendwann schon noch bekommen...
 
  • Schutzvertrag Beitrag #5
Ich glaube mit 2 monaten Haft sind die noch extrem "gut" dabei...

Meist wird sowas doch freigesprochen oder bekommt maximal eine kleine Geldstrafe :evil:
 
  • Schutzvertrag Beitrag #6
Oh super, danke!
@russian: und der Vertrag ist dann auch rechtens, oder? nicht das ich die neuen Besitzer dann irgendwas unterschreiben lasse und im Grunde bringt es nix!

Und noch ne Frage! Ich denke viele hier haben schon einige ihrer Katzen abgegeben und nun wollte ich wissen, ob so ein Vertrag irgendwie abschreckend wirkt und dann keiner mehr die Katzen haben will! Eine haben wir schon vermittelt und da würde uns der Tierarzt der Leute sogar ein Gutachten über die Halter schreiben! Das haben die uns angeboten!

LG, Anna
 
  • Schutzvertrag Beitrag #7
ich denks mal so.
wenn einer wirklich eine katze haben will dann nimmt er sie auch gegen eine schutzgebühr und einen schutzvertrag.
damit kann man sie leute schoneinmal ausgrenzen die sich katzen gechenkt holen und sie dann weggeben oder gar aussetzen sobal kosten entstehen.
ein halter der bereit ist eine gebühr zu bezahlen ist verantwortungsbewusster als einer der sie geschenkt haben will..
wobei ich niemanden in einen topf schmeissen will da ich meine süssen auch geschenkt bekommen habe..
ich aber bereit bin sämtliche kosten zu bezahlen.
und es auch schon getan hab als sich meine luna das bein gebrochen hatte..
aber die warscheinlichkeit das sie in gute hände kommen ist da doch schon viel höher.
 
  • Schutzvertrag Beitrag #8
Huhu,

also mich hat es bisher nie abgeschreckt einen Schutzvertrag zu machen oder eine Schutzgebühr zu entrichten. Ich finde es zeigt sogar die Verantwortung des "Züchters/Halters".

Die Schutzgebühr sollte auch nicht zuuu niedrig sein. Mindestens 50 Euro sind glaube ich angebracht. Ich meine der Halter hat die Katzen ja auch impfen lassen usw.

Wir haben letztens ja den Merlin von einer Tierschutzorga geholt und stolze 120 Euro bezahlt - aber er war ja schon kastriert und geimpft und man muss ja auch mal die Futterkosten bedenken.

Einen Vertrag haben wir bei Lady, Merlin und unseren Ratten *nickt* ... bei Buffy (frühere Gefährtin von Lady) wollten wir auch einen machen - aber die Besitzer nicht ...

Naja wer sein Maine-Coon Mix Kätzchen mit 10 Wochen, ungeimpft und voll verfloht (nachher festgestellt) abgibt ... naja ... Fand ich persönlich sehr sehr schade.

Also was ich damit sagen will - jemand der es ernst meint mit den Kätzchen scheut auch nicht einen gewissen Betrag zu bezahlen und einen Schutzvertrag abzuschliessen :wink:
 
  • Schutzvertrag Beitrag #9
Also, ich hab heute mal unsre Tierärztin gefragt, und die meinte, das so ein Vertrag nicht wirklich sinnvoll ist, da man nicht gegen die Besitzer dann vorgehen kann!
Nachdem ich jetzt ja nicht weiß, ob so ein Vertrag rechtens ist, weiß ich auch nicht was ich machen soll!
 
  • Schutzvertrag Beitrag #10
Hallo Wuschel,

so ganz hat Dein Tierarzt nicht recht. Es kann vor Gericht problematisch werden wenn Vertragsklauseln in das Eigentumsrecht eingreifen, nicht jeder Richter urteilt, daß man Verträge auch einhalten muß, wenn man sie unterschrieben hat.
Aber was auf jeden Fall vor einem Gericht Bestand hat ist die Vorkaufsoption, die besagt das ein Tier zuerst dem Züchter angeboten werden muß, bevor man es verkaufen darf. Damit hast Du zumindest die Sicherheit, das die Katze nicht auf Nimmerwiedersehen verschwindet, oder gar in eine schlechtes Zuhause verkauft wird.
Wenn ein Käufer gegen die Rückkaufoption verstößt kann man klagen und er trägt alle Kosten, die entstehen die Katze wieder aufzufinden.
Ob man Dinge wie z.B. ein Freigangverbot über Vertrag sicher regeln kann ist etwas zweifelhaft, denn hier spielt das Eigentumsrecht mit.
Dennoch würde ich niemals ein Tier ohne Schutzvertrag abgeben, die meisten Käufer beachten ihn auch, und falls bei einem Gespräch Dein Bauchgefühl nicht zustimmt, lasse es besser.

Viele Grüße
Russian
 
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