Aaaaalso, in frajos Kaufvertrag steht das so:
Pflichten des Käufers:
1a Der Käufer bestätigt, dass er vom Züchter über die katzengerechte Haltung, Behandlung, Fütterungund Pflege der Katze informiert ist. Die Katze darf nicht isoliert gehalten werden. Der Käufer ist verpflichtet, in Wohngemeinschaft mit der Katze zu leben. Eine Haltung der KAtze in einem Zwinger wird auf keinen Fall genehmigt. Der Käufer versichert, dass eine solche Haltungnicht beabsichtigt ist.
b Der Käufer versichert, dass er die Katze nur für sich selber undnicht als Zwischenhändler dür andere Personen erwirbt.
c Eine Abgabe der Katze an Tierheime, Zoohandlungen oder Versuchslabore sowie das Aussetzen der Katze ist dem Käufer strengstens untersagt.
d bei einem Wohnungswechsel ist dem Züchter die neue Adresse umgehend mitzuteilen
e Sollten sich zwingende Gründe ergeben, aus denen die verkaufte KAtze nicht behalten werden kann, so wird ein Vorkaufsrecht des Züchters vereinbart. Der Züchter hat nach Eingang der Benachrichtigung 10 Tage Zeit, über die Annahme/Ablehnung des Vorkaufsrechts zu entscheiden. Macht der züchter von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch, wird er dem Käufer bis zu 1/3 des ursprünglichen Kaufpreises zurückerstatten. Die KAtze muss dann mit allen dazugehörigen Papieren (Stammbaum, Impfpass etc.) an den Züchter herausgegeben werden.
f Wird eine der vorgenannten Verpflichtungen (§3, 1a bis §3, 1 e) nicht oder nur teilweise erfüllt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 1000,- fällig
ich weiss nicht, ob das so wirklich vollkommen rechtskräftig ist (aber ich gehe mal davon aus), aber selbst wenn nicht, abschreckend wirkt es ganz sicher (also nicht abschreckend, die Katze zu kaufen, sondern sie im Zwinger zu halten, ins Tierheim zu geben etc.)
Das ist nur ein Auszug den ich früher mal für eine andere anfrage abgetippt habem der ganze vertrag ist noch eine ecke länger...