24.03.2005 Problem mit freilaufender Katze!!! Beitrag #1 S schnippi Beiträge 177 Reaktionspunkte 0 Hallo, wir haben hier eine freilaufende Katze die hat ne entzündete Gesichtshälfte. Sieht so aus als wenn die am Stacheldraht hängengeblieben ist. Aber ist nen Problem mit der Bezahlung. Wenn ich die jetzt einfange und zum Tierarzt gehe, wer übernimmt denn da die Kosten? Wo kann ich die Kostenlos behandeln lassen, da es ja ne freilaufende ist. MFG
Hallo, wir haben hier eine freilaufende Katze die hat ne entzündete Gesichtshälfte. Sieht so aus als wenn die am Stacheldraht hängengeblieben ist. Aber ist nen Problem mit der Bezahlung. Wenn ich die jetzt einfange und zum Tierarzt gehe, wer übernimmt denn da die Kosten? Wo kann ich die Kostenlos behandeln lassen, da es ja ne freilaufende ist. MFG
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24.03.2005 Problem mit freilaufender Katze!!! Beitrag #2 SlimShadysGirl Beiträge 1.386 Reaktionspunkte 0 Vielleicht versuchst du es mal bei einem Tierheim in deiner Nähe oder beim Katzenschutzbund. Was anderes fällt mir jetzt leider nicht ein. LG
Vielleicht versuchst du es mal bei einem Tierheim in deiner Nähe oder beim Katzenschutzbund. Was anderes fällt mir jetzt leider nicht ein. LG
25.03.2005 Problem mit freilaufender Katze!!! Beitrag #3 W winnia Beiträge 858 Reaktionspunkte 0 Ja bring sie zu einem Tierheim. Wenn Du sagst das du sie so gefunden hast werden sie Dir nichts berechnen. Hier in Berlin machen sie das. Bitte hilf der armen Maus.
Ja bring sie zu einem Tierheim. Wenn Du sagst das du sie so gefunden hast werden sie Dir nichts berechnen. Hier in Berlin machen sie das. Bitte hilf der armen Maus.
25.03.2005 Problem mit freilaufender Katze!!! Beitrag #4 russian Ehren-Mitglied Beiträge 14.547 Reaktionspunkte 190 Hallo Schnippi, jeder ist verpflichtet einem wildlebenden Tier zu helfen, daß er verletzt findet, und um das auch zu ermöglichen ist bei uns der Staat, genauer gesagt die jweilige Stadt für die tierärztlichen Kosten zuständig. Dieses Gesetz muß auch ein Tierarzt kennen, d.h. er darf die Behandlung nicht verweigern und die Kostenerstattung an die Stadt geben. Wenn Du also das Tier einfangen kannst, bringe es bitte gleich zum Tierarzt, andernfalls informieren umgehend den Tierschutz, damit er beim einfangen hilft. Viele Grüße Russian
Hallo Schnippi, jeder ist verpflichtet einem wildlebenden Tier zu helfen, daß er verletzt findet, und um das auch zu ermöglichen ist bei uns der Staat, genauer gesagt die jweilige Stadt für die tierärztlichen Kosten zuständig. Dieses Gesetz muß auch ein Tierarzt kennen, d.h. er darf die Behandlung nicht verweigern und die Kostenerstattung an die Stadt geben. Wenn Du also das Tier einfangen kannst, bringe es bitte gleich zum Tierarzt, andernfalls informieren umgehend den Tierschutz, damit er beim einfangen hilft. Viele Grüße Russian