Natürlich wären wir in Pflicht aufzupassen, dass unsere Kinder nicht auf die Straße laufen.
Wir haben jetzt, da wir ja auch wieder einen Hund haben, unseren Garten so eingezäunt, dass sie aus dem Teil nicht rauskönnen (der große natürlich schon, der bekommt ja die Pforten auf :lol
Leider haben wir die Vereinbarung damals nur mündlich abgeschlossen.
Einen Sandkasten aufstellen will ich schon mal nicht, da wir ja auch einen haben, den wir abdecken, aber dennoch möchte ich Sand nicht. Bei uns würde sich Sägespähne anbieten. Wir heizen mit Holz und da fällt das sowieso an und die gehen da eh schon hin (zumindest treten auch wir dort ab und an rein)
Bzgl. Zaun Auszug aus dem Niedersächsischen Nachbarschaftsrecht
"§ 27
Einfriedungspflicht
(1) Grenzen bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke aneinander, so kann jeder Eigentümer eines solchen Grundstücks, sofern durch Einzelvereinbarung nichts anderes bestimmt ist, von den Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlangen:
1. Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße oder an demselben Wege liegen, so hat jeder Eigentümer an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden. Rechtes Nachbargrundstück ist dasjenige, das von der Straße (dem Wege) aus betrachtet rechts liegt. Dies gilt auch für Eckgrundstücke, auch für solche, die an drei Straßen oder Wege grenzen."
wie gesagt, DAS haben wir mit Hilfe von Anwälten alles abklären lassen.
Da meinem Vater aber alles noch gehört, können wir soweit nichts machen.
Mein Vater hat zig mal mit denen gesprochen und die Dinge angesprochen. Dann werden 3 Zweige des Busches vor unserem Küchenfenster runtergeschnitten und in ein paar Monaten ist alles wieder so.
Er regt sich mindestens genauso darüber auf, setzt aber auch nix schriftlich durch.
Das ist dann also hausgemachter Ärger.
Ich hoffe sehr drauf, dass es bei den Katzen nur eine Phase ist... kann aber auch sein, dass die Phase nocht so 10 Jahre anhält (sie sind bereits über 10) :mrgreen: