Ärger mit den Nachbarn

Diskutiere Ärger mit den Nachbarn im Katzenklo Forum im Bereich Katzenfreunde; Sonntag früh klingelte mal wieder unsere Nachbarin. Auf dem Weg in die Notfallsprechstunde ist sie mal wieder in Katzenkot getreten und es auch...
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Figarini

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Sonntag früh klingelte mal wieder unsere Nachbarin. Auf dem Weg in die Notfallsprechstunde ist sie mal wieder in Katzenkot getreten und es auch irgendwie an den Rucksack geschmiert (ich frag mich, wie sie das geschafft hat, aber gut)
Sie meinte, wir müssten uns nochmal drüber unterhalten. Vor etwa einem Jahr hatte sie einen Miteigentümer des Hauses geschickt, der aber nicht permanent dort wohnt, um zu vermitteln.
Wir haben 3 Katzen, die aber ausschließlich draußen leben. In der unmittelbaren Nachbarschaft sind mindestens 3 weitere Katzen.
Vor einem Jahr sagten wir der Vermittlungsperson, sie sollten einen Zaun ziehen. Das ist unabhängig von den Katzen deren Pflicht und eigentlich auch schon vor mehr als 7 Jahren abgesprochen. Desweiteren haben sie mehrere Büsche und Bäume viel zu dicht in die Grenze gepflanzt, die uns das Licht in Küche und Kinderzimmer nehmen.
Nun meinte sie, sonst bliebe ihnen nur noch das Luftgewehr. Wenngleich ich glaube, dass sie das nicht ernst meint.
Ihr Vorschlag war damals, wir könnten doch Katzenklos draußen aufstellen...

Ich kann verstehen, wie ärgerlich das ist, laut ihren Aussagen, jeden 3. Tag in Katzenkot zu treten.
Auch bin ich inzwischen auf einen harmonischeren Umgang aus... allerdings müsste eben mindestens das Gewächs runter und ein Zaun her.

Es ist ja nicht gesagt, dass es ausschließlich unsere Katzen sind.

Wie realistisch ist es denn, dass Freigänger draußen ein Klo annehmen?
Gibt es andere Ratschläge, die unsere Nachbarn abgesehen vom Zaun, befolgen könnten, um das Problem zu lösen?
Pfefferstreuen hatten sie wohl versucht.

Und dann frag ich mich, was wir denn wohl tun könnten deren Meinung nach?

Vergessen zu erwähnen hab ich natürlich, dass eine der Katzen dort auch rein darf und gestreichelt wird von der Tochter, die ebenso alt wie mein Sohn ist und mit ihm befreundet ist.
 
  • Ärger mit den Nachbarn Beitrag #2
also realistisch gesehen, kenne ich x andere Tiere, die 1. grosse Haufen kacken und 2. sie NICHT vergraben.
Igel z.B. kacken eine Menge! Und Hundehaufn werden auch oft nicht weggemacht.
Also kann sie mit Bestimmtheit sgen, dass es DEINE Katzen waren?
Hast du mal bebachten koennen, ob deine Katzen ihre Haufen vergraben?
Und wo sind diese Haufen? Selbst wenn eine Katze NICHT verbuddelt, kackt sie doch eher ins weiche Gebuesch statt mitten auf den Weg??

Wie gesagt, beobachte einfach mal deine Katzen draussen, oder etwaige Hundehalter......
 
  • Ärger mit den Nachbarn Beitrag #3
Ich würde guten Willen zeigen und Kisten/Schalen mit Sand, Streu und Häcksel in den Garten stellen. Kostet nicht viel und ist kein großer Aufwand. Aber dann würde ich drauf pochen, dass sie den Zaun, Büsche und Bäume in Angriff nimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Ärger mit den Nachbarn Beitrag #4
So als Hundebesitzerin kann ich schon sagen, man kann Hunde- und Katzenkot unterscheiden.
Und Hunde laufen hier nicht frei rum.... also die örtlichen Begebenheiten lassen das nicht zu.
Wo genau sie immer reintreten, kann ich nicht sagen. Sie könnten theoretisch aus der Haustür und zum Auto ohne über Rasen gehen zu müssen. Warum sie bei denen über die Rasenfläche gehen und dann reintreten, entzieht sich meiner Kenntnis. Äh soll heißen, sie kacken wohl nicht auf einen Weg sondern schon irgendwo in deren Garten.

Sicher könnte ich guten Willen zeigen und die Klos aufstellen... aber 1. hab ich eigentlich keine große Lust, die regelmäßig zu kontrollieren und ggf zu säubern und schon mal gar nicht, wenn die dann auch noch von zig anderen Katzen genutzt würden.
Wobei ich ja bezweifel, dass die Katzen das annehmen.

Unseren Nachbarn ist schon bewusst, dass sie nicht mit genauer Sicherheit sagen können, dass es nur unsere sind. Sie haben nur mal eben auch eine von unseren erwischt.
Welche von unseren den Kot nicht verscharrt weiß ich ehrlich nicht. Ich würde aber mal vermuten, dass es die ist, die auch zu denen rein darf. Die anderen hab ich zumindest schon ihren Kot verscharren sehen und die haben auch andere Stellen, wo sie hingehen.

Wie sieht da eigentlich die Rechtslage aus? Bin ich, ausgehend davon, dass es unsere Katzen ausschließlich sind, denn irgendwie verantwortlich etwas zu unternehmen? Katzen gar abzugeben oder dergleichen?
Ich würde jetzt einfach drauf tippen, dass man damit leben muss, wenn man aufm Dorf wohnt, wo Bauernhöfe in der unmittelbaren Nachbarschaft sind...
 
  • Ärger mit den Nachbarn Beitrag #5
Wie realistisch ist es denn, dass Freigänger draußen ein Klo annehmen?

Ein "normales" Katzenklo wohl eher weniger, wenn es sich um Katzen handelt, die nur draußen leben.

Wie wäre es denn mit einer "Ecke" in Deinem Garten, die als Katzenklo herhalten könnte?

Eventuell so ein selbstgebauter "Bretterverschlag" mit einem Gemisch aus Erde, Sand, Häcksel und Bio-Streu? Oder Du stellst einen Kindersandkasten dort auf und befüllst ihn mit so einer Mischung?

Keine Ahnung, ob das funktionieren würde, aber einen Versuch wäre es vielleicht wert und Du hast guten Willen gezeigt.
 
  • Ärger mit den Nachbarn Beitrag #6
Was die Rechtslage angeht, solltest du dich an einen Anwalt wenden.
 
  • Ärger mit den Nachbarn Beitrag #7
Vor einem Jahr sagten wir der Vermittlungsperson, sie sollten einen Zaun ziehen. Das ist unabhängig von den Katzen deren Pflicht und eigentlich auch schon vor mehr als 7 Jahren abgesprochen.

Nochmal dazu: wieso sollte jemand "verpflichtet" sein, sein Grundstück einzuzäunen:-?
 
  • Ärger mit den Nachbarn Beitrag #8
Man muss, zumindestens hier, wo ich wohne (kann ja sein, dass es dort örtliche Bestimmungen gibt), den Zaun rechtsseitig zum Nachbarn ziehen.
Ebenso gibt es Bestimmungen dazu, wie weit man Abstand mit hochwachsenden Bäumen und Büschen halten muss.
DAS haben wir alles rechtlich abgeklärt. (schon bevor wir Katzen hatten)
Unsere Nachbarn müssten also eigentlich einen Zaun zwischen unseren Grundstücken ziehen. Nach vorne zur Straße müssen sie das natürlich nicht.
Auch würde ein einfacher Zaun die Katzen nur bedingt abhalten, aber darum geht es nicht.
Wir haben kleine Kinder und die können über deren Grundstück auf die Straße laufen.
Als deren Tochter und unser Sohn dieses Alter hatten, haben wir abgesprochen, dass wir den Garten Richtung Bach schließen, sowie zwischen unseren Häusern und sie dafür zwischen ihrem Haus und deren Garage einen Zaun ziehen, damit die Kinder nicht auf die Straße laufen können und nicht in den Bach fallen können.
Unseren Teil haben wir damals erfüllt... von denen kam dann irgendwann auf Nachfrage, es sei ja schließlich alles nur eine Phase und so würden die Kinder nicht mehr lange auf die Straße laufen...
 
  • Ärger mit den Nachbarn Beitrag #9
Ich glaube ihr habt da einen schönen Nachbarschaftsstreit am laufen, der jetzt einfach auf dem Rücken der Katzen weiter ausgetragen wird....

Setzt euch zusammen, redet Tacheles!
 
  • Ärger mit den Nachbarn Beitrag #10
Und wo sind diese Haufen? Selbst wenn eine Katze NICHT verbuddelt, kackt sie doch eher ins weiche Gebuesch statt mitten auf den Weg??
unsere nachbarskatze hat über jahre hinweg eigentlich NUR auf unseren gartenweg gekackt. so sicher wär ich mir da also nicht dass katzen eher ins gebüsch gehen...

Wobei ich ja bezweifel, dass die Katzen das annehmen.
also wenn man sich mal bewusst macht wie oft das thema "katzenkot in sandkästen" zu einem riesen-thema aufgeblasen wird denke ich schon dass es grundsätzlich möglich ist dass katzen das annehmen. ist nur die frage ob's auch deine katzen tun.

Man muss, zumindestens hier, wo ich wohne (kann ja sein, dass es dort örtliche Bestimmungen gibt), den Zaun rechtsseitig zum Nachbarn ziehen.
Ebenso gibt es Bestimmungen dazu, wie weit man Abstand mit hochwachsenden Bäumen und Büschen halten muss.
das mit dem rechtsseitigen zaun ist bestimmt 'ne lokale bestimmung - das gilt auf jeden fall nicht deutschlandweit und ich wette noch nicht mal bei euch im ort für alle.
bestimmungen darüber wieviel abstand man zur grenze halten muss bei der bepflanzung und wie hoch die bepflanzung sein darf gibt's in ganz deutschland - aber von land zu land unterschiedliche.

Wir haben kleine Kinder und die können über deren Grundstück auf die Straße laufen.
das wird als argument nicht ziehen, denn ihr habt die aufsichtspflicht. wenn eure kinder - egal auf welchem weg - auf die straße laufen ist das euer fehler und nicht der der nachbarn.

Als deren Tochter und unser Sohn dieses Alter hatten, haben wir abgesprochen, dass wir den Garten Richtung Bach schließen, sowie zwischen unseren Häusern und sie dafür zwischen ihrem Haus und deren Garage einen Zaun ziehen, damit die Kinder nicht auf die Straße laufen können und nicht in den Bach fallen können.
gibt's dazu was schriftliches?

Unseren Teil haben wir damals erfüllt... von denen kam dann irgendwann auf Nachfrage, es sei ja schließlich alles nur eine Phase und so würden die Kinder nicht mehr lange auf die Straße laufen...
wie nett... das mit den katzen ist aber doch sicherlich auch nur 'ne phase, oder?
 
  • Ärger mit den Nachbarn Beitrag #11
Natürlich wären wir in Pflicht aufzupassen, dass unsere Kinder nicht auf die Straße laufen.
Wir haben jetzt, da wir ja auch wieder einen Hund haben, unseren Garten so eingezäunt, dass sie aus dem Teil nicht rauskönnen (der große natürlich schon, der bekommt ja die Pforten auf :lol:)

Leider haben wir die Vereinbarung damals nur mündlich abgeschlossen.

Einen Sandkasten aufstellen will ich schon mal nicht, da wir ja auch einen haben, den wir abdecken, aber dennoch möchte ich Sand nicht. Bei uns würde sich Sägespähne anbieten. Wir heizen mit Holz und da fällt das sowieso an und die gehen da eh schon hin (zumindest treten auch wir dort ab und an rein)

Bzgl. Zaun Auszug aus dem Niedersächsischen Nachbarschaftsrecht
"§ 27

Einfriedungspflicht

(1) Grenzen bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke aneinander, so kann jeder Eigentümer eines solchen Grundstücks, sofern durch Einzelvereinbarung nichts anderes bestimmt ist, von den Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlangen:
1. Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße oder an demselben Wege liegen, so hat jeder Eigentümer an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden. Rechtes Nachbargrundstück ist dasjenige, das von der Straße (dem Wege) aus betrachtet rechts liegt. Dies gilt auch für Eckgrundstücke, auch für solche, die an drei Straßen oder Wege grenzen."
wie gesagt, DAS haben wir mit Hilfe von Anwälten alles abklären lassen.
Da meinem Vater aber alles noch gehört, können wir soweit nichts machen.
Mein Vater hat zig mal mit denen gesprochen und die Dinge angesprochen. Dann werden 3 Zweige des Busches vor unserem Küchenfenster runtergeschnitten und in ein paar Monaten ist alles wieder so.
Er regt sich mindestens genauso darüber auf, setzt aber auch nix schriftlich durch.
Das ist dann also hausgemachter Ärger.

Ich hoffe sehr drauf, dass es bei den Katzen nur eine Phase ist... kann aber auch sein, dass die Phase nocht so 10 Jahre anhält (sie sind bereits über 10) :mrgreen:
 
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