Frage zur verpflichtenden Kastration

Diskutiere Frage zur verpflichtenden Kastration im Tierschutz Forum im Bereich Katzenfreunde; Hallo zusammen, ich schreibe hier über ein Thema, das mir sehr nahe geht, vor allem, weil es nicht meine Katzen betrifft und ich den anderen...
  • Frage zur verpflichtenden Kastration Beitrag #1
Ovi

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Hallo zusammen,

ich schreibe hier über ein Thema, das mir sehr nahe geht, vor allem, weil es nicht meine Katzen betrifft und ich den anderen Mietzen nicht helfen kann. Zumindest nicht direkt.
Ich wohne in einer Wohnhausanlage, die betreubar ist. Das heißt bei uns wohnen entweder ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung. Ich hatte nur Glück, dass noch eine Wohnung frei war :lol:

Meine Nachbarn unter mir haben ziemlich zeitgleich mit mir zwei Katzenmädels bekommen. Man muss sagen, dass die beiden Nachbarn alkoholkrank sind und auch sonst viele gesundheitliche Einschränkungen haben, da sie nicht mal aufstehen können. (höchstens um zu rauchen :roll:)

Die zwei Mietzen wurden nicht kastriert. Damals habe ich mich schon furchtbar aufgeregt, da die angelockten Kater durch Steinwürfe der netten Nachbarn vertrieben wurden (Katzen haben Freigang).

Gut, jetzt hat eine der beiden Mietzen geworfen. 4 Kätzchen. Die nächste wird auch in nächster Zeit werfen, streitet aber ständig mit der Schwester, da die ihre Kätzchen verteidigt. Also leise ist es bei uns nicht mehr, meine Katzen werden auch schon ganz unrund von dem Geschrei.

Mir tun sie einfach nur leid, vor allem weil sich, wenn die Kätzchen erstmal größer sind, niemand darum kümmert. Glaube kaum, dass das Pflegepersonal der Nachbarn auch noch die Katzenpflege von ev. 8 oder mehr Kätzchen übernimmt. Vor allem in einer 57 m2 Wohnung, wo nur Betten stehen. Da ist nicht mal Platz für Katzenklos.

Es gibt doch ein Gesetz, dass Katzen kastriert werden müssen, wenn sie sich fangen lassen oder? Kann man dem Tierschutz einen anonymen Wink geben, damit sie sich den Fall mal ansehen?
Ich meine, dass die Kätzchen einen unnatürlich frühen Tod sterben müssen, wenn sie keiner nimmt (ihr wisst schon :?).

Danke schonmal an die Experten oder die, die sich einfach besser auskennen als ich ;-)
 
  • Frage zur verpflichtenden Kastration Beitrag #2
Ich würde das mal dem Tierschutz melden.
 
  • Frage zur verpflichtenden Kastration Beitrag #3
In welchem Bundesland? Wir haben leider bisher nur in ganz wenigen Regionen Kastrationspflicht.

Wenn da nicht mal Katzenklos sind, würde ich das Veterinäramt, Tierheim bzw. Tierschutzverein verständigen und auf die Umstände dort aufmerksam machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Frage zur verpflichtenden Kastration Beitrag #4
Danke für die Antwort.

Ich wohne in Österreich, habe aber gelesen, dass die Verordnung wohl in Ö und D gilt. Nur Katzen, die man NICHT einfangen (auch nicht mit Fallen) kann, müssen nicht kastriert werden. Das gilt sogar für Bauernhöfe. So habe ich das im Kopf.
 
  • Frage zur verpflichtenden Kastration Beitrag #5
Kastrationspflicht ist Sache der Gemeinden, einige wenige in D haben entsprechende Verordnungen erlassen.
 
  • Frage zur verpflichtenden Kastration Beitrag #6
Danke für die Antwort.

Ich wohne in Österreich, habe aber gelesen, dass die Verordnung wohl in Ö und D gilt. Nur Katzen, die man NICHT einfangen (auch nicht mit Fallen) kann, müssen nicht kastriert werden. Das gilt sogar für Bauernhöfe. So habe ich das im Kopf.

Tut mir leid mit der österreichischen Gesetzeslage kenne ich mich nicht aus, da musst du selbst im Internet recherchieren, aber auf jeden Fall würde ich es bei der zuständigen Behörde anzeigen.
 
  • Frage zur verpflichtenden Kastration Beitrag #7
Einfach einmal beim örtlichen Tierschutz anrufen, die wissen genau Bescheid. :mrgreen:
 
  • Frage zur verpflichtenden Kastration Beitrag #8
Danke für die Antwort.

Ich wohne in Österreich, habe aber gelesen, dass die Verordnung wohl in Ö und D gilt. Nur Katzen, die man NICHT einfangen (auch nicht mit Fallen) kann, müssen nicht kastriert werden. Das gilt sogar für Bauernhöfe. So habe ich das im Kopf.

Hey ich komme auch aus Österreich.
Sofern ich weiß, besteht Kastrationspflicht. Aber diese Auskunft lässt sich ganz leicht beim nächsten Tierschutzhaus erfragen, die müssten das wissen.
 
  • Frage zur verpflichtenden Kastration Beitrag #9
:shock: wow! Ich bin einfach nur begeistern vom österreichichen Tierschutzgesetz. Der Hammer! ( ja ich les mir grad das TSchG durch ^^)

für dich interessant der (wundervolle) Teil hier:

2. Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen
(1) Katzen dürfen nicht in Käfigen. gehalten werden. Eine Ausnahme stellt die kurzfristige Unterbringung der Tiere zur veterinärmedizinischen Behandlung dar.
(2) Die Anbindehaltung von Katzen ist auch kurzfristig nicht erlaubt
(3) Werden Katzen in Gruppen gehalten, so muss für jede Katze ein eigener Rückzugsbereich vorhanden sein.
(4) Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Trennung aus veterinärmedizinischen Gründen zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen erforderlich ist. Ist dies der Fall, so dürfen die Wurfgeschwister nicht vor dem Alter von acht Wochen getrennt werden. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn dies dem Wohl der Tiere dient und die Personen, welche die Tiere in ihre Obhut nehmen, über die erforderlichen Möglichkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur fachgerechten Aufzucht der Welpen verfügen.
(5) Die Katzen sind in ausreichender Menge mit geeignetem Futter und Wasser zu versorgen.
(6) Räumen in denen Katzen gehalten werden sind sauber zu halten. Den Katzen muss eine ausreichende Anzahl von Katzentoiletten zur Verfügung gestellt werden, die entsprechend sauber zu halten sind.
(7) Den Katzen muss die Möglichkeit zum Krallenschärfen geboten werden.
(8 ) Wohnungskatzen ist Katzengras oder gleichwertiger Ersatz zur Verfügung zu stellen.
(9) Den Katzen müssen Beschäftigungs- und erhöhte Rückzugsmöglichkeiten geboten werden.
(10) Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.
(11) Werden Tiere in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr eines Fenstersturzes besteht, so sind die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen.
Quelle:

2. Tierhaltungsvorschrift -> "Anlage 1: Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren", Nr. 2 Katzen
Dies ist eine Verordnung auf der Grundlage des § 24 und 25 des TSchG

Verstößt man dagegen können Geldstrafen von bis zu 3900€ auferlegt werden
Einfach wahnsinn! Warum haben wir noch nicht so ein tolles Tierschutzgesetzt?????

Also ich würd dir empfehlen es entweder Ihnen auszudrucken und sie darüber zu informieren oder einen Tierschutzverein bitten das die sie informieren und wenn sich nix tut , dann kann man da ja vorgehen.bDer Tierschutz kann dann ja direkt schauen was sonst noch krum ist da.
 
  • Frage zur verpflichtenden Kastration Beitrag #10
Gibt es in Deutschland nicht so ein Gesetz?

Ganz penible Gesetzeshüter aber übertreiben es schon. Ein Bekannter von mir wohnt in Wien und wurde angezeigt, weil er seine Katze an eine Katzenleine gewöhnt hat und mit ihr regelmäßig in den nahen Park gegangen ist. Die Katze liebte die Spaziergänge ich war sogar einmal mit. Die Leine hat sie nicht mal gestört.

Tja irgendeine Nachbarin hat das als Tierquälerei empfunden und ihn angezeigt. Seitdem darf die Katze nicht mehr nach draußen und ist furchtbar unglücklich.
 
  • Frage zur verpflichtenden Kastration Beitrag #11
klar gibts auch deutsche tierschutzgesetzte, aber die sind (finde ich) nicht so toll ausgearbeitet.

:( arme Maus .... das ist sch****
 
  • Frage zur verpflichtenden Kastration Beitrag #12
Gibt es in Deutschland nicht so ein Gesetz?

Ganz penible Gesetzeshüter aber übertreiben es schon. Ein Bekannter von mir wohnt in Wien und wurde angezeigt, weil er seine Katze an eine Katzenleine gewöhnt hat und mit ihr regelmäßig in den nahen Park gegangen ist. Die Katze liebte die Spaziergänge ich war sogar einmal mit. Die Leine hat sie nicht mal gestört.

Tja irgendeine Nachbarin hat das als Tierquälerei empfunden und ihn angezeigt. Seitdem darf die Katze nicht mehr nach draußen und ist furchtbar unglücklich.

Das mit der Kastrationspflicht in Österreich kannte ich schon und finde ich toll, aber das Verbot der "zeitweiligen Anbindehaltung" (huch was mach ich mit meinen Katzen...) ist ja blöd für alle, die ihrer Katze an der Leine mal frische Luft gönnen wollen. Das wurde wohl aus dem Verbot der Ketten(hunde)haltung abgeleitet.:roll:
Aber Gassi gehen an der Leine ist doch auch für Hunde erlaubt?!
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Frage zur verpflichtenden Kastration Beitrag #13
Tja das Argument mit den Hunden brachte mein Bekannter auch. Darauf die Antwort der Beamtin. Bei Hunden liegt eine medizinische Indikation vor, die müssen sich bewegen um koten zu können. Und es gibt auch das Gesetz dass Hundebesitzer eine Leine sogar vorschreibt.
 
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