Hallo,
mangelhaft....ja, sowas ähnliches dachte ich mir.
Der Vertrag wurde mir so vorgelegt, ist dann ja ein Standardvertrag, den wohl jeder Käufer bekommt. Also gehst du auch davon aus, dass der Vertrag quasi unwirksam ist und ich könnte, wenn ich wollte munter mit ihr züchten? Kann es ja auch irgendwo nicht sein.
Der Vertrag sieht ansonsten so aus, dass die Nebenpflichten des Käufers folgende sind:
- Der Käufer versichert nicht als Zwischenhändler für Dritte aufzutreten und verpflichtet sich weiterhin, dass übernommene Tier artgerecht zu halten und zu pflegen unf für ausreichtend tiermedizinische Betreuung zu sorgen.
- Eine Abgabe an Tierheime, Zoohandlungen oder Versuchslaboren, sowie das Aussetzen des Tieres ist dem Käufer untersagt.
- Die Katze wird ausschließlich als Liebhabertier erworben. Dem Käufer ist es daher nicht gestattet mit dem Tier zu züchten oder es anderen Personen zu Zuchtzwecken zur Verfügung zu stellen.
- Sollte nachträglich der Wunsch aufkommen, mit einem als Liebehabertier erworbenen Katze zu züchten (darunter ist bereits die einmalige Verpaarung mit dem Ziel der Aufzucht von Welpen zu verstehen) , so ist dieses Unterfangen mit dem Züchter abzuklären. Gestattet der Züchter das Vorhaben, so verpflichtet sich der Käufer den Differenzbetrag zum Zucht- und Ausstellungstier in Höhe von 200,00 € an den Züchter zu entrichten.
So, dass war es, plus dann halt den obigen Absatz im Ausgangstext.
Soweit ich das erkennen kann, ist der Vertrag doch irgendwie schwammig. Nicht nur das die Impfungen nicht stimmen, auch das mit der "Strafe" finde ich unwirksam. Der 3-fache Satz ist doch überhöht??? Plus das dann nur die Hälfte der Strafe an eine Tierorga gehen soll. Müsste da nicht dann alles hingehen?