Vertrag wirksam?

Diskutiere Vertrag wirksam? im Zucht und Genetik Forum im Bereich Katzenzucht und Nachwuchs; Oh, oh sieht fast so aus als ob da jemand unter verschiedenen Nicks unterwegs ist. Mist und dann vertut man sich auch noch im Thread.
  • Vertrag wirksam? Beitrag #21
Was genau hast du denn jetzt mit Zauberzwergs Thread und dem hier erwähnten Vertrag zu tun :?:

Oh, oh sieht fast so aus als ob da jemand unter verschiedenen Nicks unterwegs ist.
Mist und dann vertut man sich auch noch im Thread.
 
  • Vertrag wirksam? Beitrag #22
Hm... dann scheint heute wohl wirklich "Trolltag" zu sein *wo hab ich nur mein Schild hin*:mrgreen:
 
  • Vertrag wirksam? Beitrag #23
Vieles, was in Katzen-Kaufverträgen steht, hat vor Gericht keinen Bestand. Da kommt es auf die Feinheiten der Formulierung und des ganzen Vertrages an. Das kann Dir aber nur ein Anwalt sagen.
 
  • Vertrag wirksam? Beitrag #24
Vieles, was in Katzen-Kaufverträgen steht, hat vor Gericht keinen Bestand. Da kommt es auf die Feinheiten der Formulierung und des ganzen Vertrages an. Das kann Dir aber nur ein Anwalt sagen.

Hm - auch Anwälte können da keine verbindliche Auskunft geben, im Zweifelsfall tut das ein Gericht. :mrgreen:

Die Tatsache, dass die Strafe als X-faches des Preises angeben ist (und keine feste Summe benennt) spricht für mich dafür, dass der Züchter sich zumindest einigermaßen belesen hat, wie solche Formulierungen rechtssicher auszusehen haben. Ich wäre da vorsichtig ...
Und ich kenne mindestens eine Züchterin, die einen sehr ähnlichen Vertrag vor Gericht durchgesetzt hat.

Was die fehlenden Imfpungen angeht: hier ist eine Mangelanzeige erforderlich und der Züchter hat das Recht zur Nachbesserung. Das heißt, er kann darauf bestehen, dass das Tier bei seinem Tierarzt auf seine Kosten nachgeimpft wird. Allerdings erschließt sich mir nicht, weshalb jemand, der eine reine Wohnungkatze hat, eine Tollwutimpfung braucht ...

Grüße,
Nic
 
  • Vertrag wirksam? Beitrag #25
Tollwutimpfung würde ich auch weglassen bei Wohnungshaltung.

Abgesehen davon, sollte man weder diese gesamten Impfungen gleichzeitig machen, noch überhaupt bereits mit 8 und 12 Wochen gegen Tollwut impfen, deswegen hatte ich auch nach dem Abgabealter gefragt, meine TÄ empfiehlt Tollwut frühestens mit 16 Wochen, eigentlich reicht es wenn man den Freigänger rechtzeitig impft, bevor er dann Freigang bekommt, also schon älter ist.

Natürlich darf es nicht im Vertrag stehen, wenn die Impfung nicht erfolgt ist.

Wie Nic schon geschrieben hat, müsste man eine Mangelanzeige machen und der Züchter hätte ein Nachbesserungsrecht, also müsste die Impfung dann nachholen, ich würde aber bei Wohnungshaltung nicht darauf bestehen und dem Tier eine Tollwutimpfung ersparen.

Habe auch schon öfters gelesen, dass Züchter auf Wunsch und gegen Aufpreis eine Tollwutimpfung vornehmen lassen, aber generell wird eigentlich immer nur gegen Katzenschnupfen und -seuche geimpft.
 
  • Vertrag wirksam? Beitrag #26
Dass mit der Tollwutimpfung verstehe ich auch nicht, macht man bei Wohnungskatzen doch gar nicht oder?
Meine TÄ empfiehlt das zumindest nur bei Freigängern.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Vertrag wirksam? Beitrag #27
Wie schon meine Vorredner schrieben, ist so ein Vertrag immer sehr stark Auslegungssache... Bist du sicher, dass in diesem Vertrag nichts steht, bis wann das Tier kastriert sein muss? Meist ist dies in einer einen sogenannten 3-Raten-Klausel, was den Kaufpreis anbelangt zu finden. Schau doch da nochmal nach. Was die Strafklausel anbelangt, diese ist sehr wohl schon sehr oft vor Gericht durchgekommen, da es sich um ein sogenanntes Reuegeld handelt, denn wenn ich einen Vertrag unterzeichne, habe ich ihn vorher auch gelesen und bin mit dessen Inhalt einverstanden ;)

Das Problem ist einfach, dass wir Züchter uns, wenn wir nicht frühkastrieren, auf relativ dünnem Eis bewegen, was die Kastrationsforderung angeblangt. Es gibt natürlich Tricks, wie man es wirksam im Vertrag stehen haben kann und es notfalls auch durchsetzen kann, aber dafür muss man den ganzen Vertrag kennen.

Ich würde die Züchterin auf jeden Fall darauf hinweisen, dass Sie ihren Vertrag hinsichtlich der Impfungen überarbeiten soll... Kann dir aber auch nur raten, die beiden fehlenden Impfungen nicht durchführen zu lassen. Solltest du es wollen, wäre die Züchterin natürlich verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen.
 
Thema:

Vertrag wirksam?

Vertrag wirksam? - Ähnliche Themen

Kauf Rassekatze - nach nur 12 Tagen Euthanasie wg. bestätigter FIP Diagnose: Hallo, ich schildere unseren Fall, da ich gerne wissen möchte, ob jemand von Euch Ähnliches erlebt hat. Nach gründlicher Überlegung, sind mein...
Oben Unten