Tollwutimpfung würde ich auch weglassen bei Wohnungshaltung.
Abgesehen davon, sollte man weder diese gesamten Impfungen gleichzeitig machen, noch überhaupt bereits mit 8 und 12 Wochen gegen Tollwut impfen, deswegen hatte ich auch nach dem Abgabealter gefragt, meine TÄ empfiehlt Tollwut frühestens mit 16 Wochen, eigentlich reicht es wenn man den Freigänger rechtzeitig impft, bevor er dann Freigang bekommt, also schon älter ist.
Natürlich darf es nicht im Vertrag stehen, wenn die Impfung nicht erfolgt ist.
Wie Nic schon geschrieben hat, müsste man eine Mangelanzeige machen und der Züchter hätte ein Nachbesserungsrecht, also müsste die Impfung dann nachholen, ich würde aber bei Wohnungshaltung nicht darauf bestehen und dem Tier eine Tollwutimpfung ersparen.
Habe auch schon öfters gelesen, dass Züchter auf Wunsch und gegen Aufpreis eine Tollwutimpfung vornehmen lassen, aber generell wird eigentlich immer nur gegen Katzenschnupfen und -seuche geimpft.