an sich ist es ja erstmal ok dass ihr ihn darauf angesprochen habt aber von aktionismus würde ich hier abraten.
ein tier, auch wenn es dem tierschutzgestz unterliegt, wird vor dem gesetz als sache angesehen, und somit wäre es sachbeschädigung. eventuell könnte es aber auch durch das tierschutzgesetz ärger geben, einige formulierung sind darin recht schwammig, hören sich aber so an wie "wenn du es gegen den willen des halters machst ist es auch tierquälerei". auch das fangen eines tieres wenn man nicht dazu ausgebildet ist wird hier als nicht tiergerecht bezeichnet. daher rate ich deiner freundin von einer nacht und nebelaktionen ab, vorallem da sie ihn ja wohl schon mehrfach drauf angesprochen hat - wenn ich das so richtig verstanden habe -, wäre sie schon allein dadurch verdächtig.
wegen der sachbeschädigung: kann bis zu 2 jahre auf bewährung geben, ab einer strafhöhe von mehr als 90 tagessätzen gilt man dann als vorbestraft!!!
Vorbestraft ist
jeder, der in einem Strafverfahren
rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt wurde (z.B. zu einer Geldstrafe). Eine Verurteilung zu einer Strafe wird nach den §§ 3 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG) in das
Zentralregister eingetragen.
Wer zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde, darf sich jedoch nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 BZRG als
unbestraft bezeichnen. Die Verurteilung wird
nicht ins
Führungszeugnis aufgenommen.
der tierschutzverein wird da wohl auch nicht viel machen können da er keine behörde ist, daher eher ein fall fürs ordnungsamt. außerdem kann es sein dass in einer wohngegend in der es üblich ist katzen zu halten die (also der tierschutz) garnicht erst aktiv werden, weil denen ja auch ärger droht wenn die sowas machen, sind nunmal keine personen des öffentlichen rechts. auch die tierärzte sind soweit ich weis zu einer wartepflicht von mehreren tagen angehalten bevor sie anfagen können etwas zu machen. bis dahin kann es sein dass dieser nette nachbar sein tier schon längst ausfindig gemacht hat und es wieder mit nach hause genommen hat oder vor lauter wut dem tier noch was antut.
das dieser katerhalter für die kitten mitbezahlen muss würde ich noch nicht mal als unwahrscheinlich erachten. wäre eine gute frage für
www.frag-einen-anwalt.de
wie sehr deine freundin sich dafür einsetzt ist jetzt nicht deutlich rausgekommen, aber auch von ständigen überredungsversuchen würde ich die finger lassen. wenn der gute mann sich irgendwann denkt dass es ihm zu blöd wird und er sich belästigt fühlt kann er sie wegen nötigung anzeigen.
kleiner tip am rande: bei solchen leuten ist es immer gut mehrere angriffspunkte zu finden, also ob der sich noch mehr erlaubt hat, wegen dem man ihm ganz offiziel und auf dem rechtlichen wege das leben schwer machen kann. solche leute knicken dann von ganz alleine ein wenn`s zu viel wird.