Katzenfreigang nachträglich verboten!

Diskutiere Katzenfreigang nachträglich verboten! im Katzen Forum im Bereich Katzenfreunde; Hallo, ich bin gerade so wütend, ich muss mich hier gerade mal auslassen. Gerade habe ich eine Mitteilung der...
  • Katzenfreigang nachträglich verboten! Beitrag #1
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Andi83

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Hallo,

ich bin gerade so wütend, ich muss mich hier gerade mal auslassen.

Gerade habe ich eine Mitteilung der Wohnungseigentümergesellschaft im Briefkasten gehabt.

Es wurde einstimmig beschlossen, dass alle Katzen und Hunde ihre Notdurft im Innenhof
der Wohnungsanlage nicht mehr verrichten dürfen. Besitzer, die das Verbot missachten,
werden abgemahnt oder erhalten von einem Anwalt eine Unterlassungserklärung.

Frage: Dürfen die das?

Wir haben unsere Katzen nach ausdrücklichem Einverständnis im Januar 2013 aus dem Tierheim geholt
(davon ist einer leider seit Mai weg und seit Juli haben wir wieder einen zweiten).

Es gab nie von den Nachbarn, die uns kennen, irgendwelche Beschwerden.
Zudem verscharren Katzen ihre Hinterlassenschaften.

Was sollen wir jetzt tun?
Unsere beiden jetzt in der Wohnung gefangen halten?
Beide jaulen extrem laut, wenn sie nicht raus dürfen.
Schlafen können wir dann nicht mehr!
Wie haben die sich das vorgestellt?? :evil::evil::evil:

Was sagt ihr dazu?

Gruß

Der wütende Andi :evil:
 
  • Katzenfreigang nachträglich verboten! Beitrag #2
Hallo, also das ist so: Hunde dürfen nicht in den Garten weil man sie an der Leine Ausführen kann.Bei Katzen ist das anders, sie werden als freilebend betrachtet und das kann man nicht verbieten sondern muss es hinnehmen. Hoffe das hilft dir. Allerdings solltest du bedenken, wenn du so ein netten Vermieter hast aufpassen das er kein Gift streut. Gruß Manu
 
  • Katzenfreigang nachträglich verboten! Beitrag #3
Gibt es dazu ein Urteil oder ähnliches?
 
  • Katzenfreigang nachträglich verboten! Beitrag #4
Ich kann dir nicht sagen ob die Änderung rechtens ist, das müsstest du einen Anwalt fragen.
Aber bei dem Verbot vermute ich das einigen Leuten im Innenhof zu viel Kot rum gelegen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Katzenfreigang nachträglich verboten! Beitrag #5
ja, werde es für dich raussuchen und dich informieren Gruss Manu
 
  • Katzenfreigang nachträglich verboten! Beitrag #6
Das ist lieb von dir.
 
  • Katzenfreigang nachträglich verboten! Beitrag #7
Schau mal BGB Paragraph 906 da sind Urteile zu dem Thema, wenn du nur Zwei Katzen hast ist alles ok. Zumal wenn ich das richtig verstanden habe dir die Haltung anfangs erlaubt wurde Gruss Manu
 
  • Katzenfreigang nachträglich verboten! Beitrag #8
[...] Zumal wenn ich das richtig verstanden habe dir die Haltung anfangs erlaubt wurde [...]
Es geht aber nicht um die Haltung an sich, es geht um den Freigang im Innenhof in Verbindung mit koten in selbigen.
 
  • Katzenfreigang nachträglich verboten! Beitrag #9
Schau mal BGB Paragraph 906 da sind Urteile zu dem Thema, wenn du nur Zwei Katzen hast ist alles ok. Zumal wenn ich das richtig verstanden habe dir die Haltung anfangs erlaubt wurde Gruss Manu
Es wurde aber nicht die Haltung verboten, sondern nur der Freigang im Innenhof.
 
  • Katzenfreigang nachträglich verboten! Beitrag #10
Ich habe jetzt das gefunden, weiß aber nicht, wie aktuell das ist:

[...] Kein Recht auf Freigang für Katzen
Die Eigentümergemeinschaft kann per Mehrheitsbeschluss ein Anleinen von Haustieren, insbesondere von Hunden und Katzen, auch dann fordern, wenn die Tierhaltung ansonsten erlaubt ist. Im vorliegenden Fall wurde der Kinderspielplatz von streunenden Tieren verunreinigt, weshalb die Eigentümergemeinschaft einen Leinenzwang für Hunde und Katzen beschloss, was das Landgericht München als angemessen einstufte (1 T 1633/04). Die Katzenhalterin berief sich darauf, dass regelmäßiger Freigang im Rahmen der artgerechten Tierhaltung bei Katzen unumgänglich sei, stieß bei den Richtern damit allerdings auf taube Ohren, die das Interesse an sauberen Gemeinschaftsflächen höher bewerteten [...]
 
  • Katzenfreigang nachträglich verboten! Beitrag #11
Ich würde mich mal von einem Anwalt beraten lassen, der auf Miet-/WEG-Recht spezialisiert ist.

Gibt halt solche und solche Urteile.
 
  • Katzenfreigang nachträglich verboten! Beitrag #12
Schau mal unter


Maine Coon BGB Paragraph 1004 Unterlassungsklage ist ein Urteil
 
  • Katzenfreigang nachträglich verboten! Beitrag #13
Schau mal unter


Maine Coon BGB Paragraph 1004 Unterlassungsklage ist ein Urteil
Da geht es aber um Nachbarn in einem Vorort und nicht eine EWG mit "Innenhof". Und EIN Urteil nutzt auch nichts, ich habe ja bereits ein anders lautendes gepostet.

Zumal in deinem Hinweis auch genau das Gegenteil von dem, was du sagst, zu finden ist:

[...] BGB Paragraph 906 Nachbarrecht Katzen

Bereits das bloße Betreten eines Grundstücks durch Katzen bildet einen störenden Eingriff in das Grundeigentum. Der Grundstückseigentümer ist zur Duldung einer solchen Störung nicht verpflichtet.

AG Passau, 09.03.1983, 11 C 708/82
NJW 83, 2885 [...]


Wie toshie schon schrieb:
[...] Gibt halt solche und solche Urteile.
 
  • Katzenfreigang nachträglich verboten! Beitrag #14
Das Urteil aus Passau, das saurier gepostet hat, ist von 1983! Dass man bis zu 2 fremde Katzen in seinem Garten grundsätzlich dulden muss, entspricht mittlerweile schon der gängigen Rechtsprechung, allerdings muss man es eben nicht dulden, dass sie in den Garten scheißen!

Da es hier aber um eine WEG geht, ist das alles wahrscheinlich noch mal ganz anders wegen der Möglichkeit von Mehrheitsbeschlüssen. Das ist noch mal was völlig anderes als wenn sich zwei Grundstückseigentümer streiten.

Von daher: Ich würde mich da anwaltlich beraten lassen.
 
  • Katzenfreigang nachträglich verboten! Beitrag #16
Wieso nicht einfach einen Kompromiss finden, dass die Katzenhalter dafür sorgen müssen, dass der Kot zusammengeräumt wird?
 
  • Katzenfreigang nachträglich verboten! Beitrag #17
Wieso nicht einfach einen Kompromiss finden, dass die Katzenhalter dafür sorgen müssen, dass der Kot zusammengeräumt wird?
Wieso nur die Katzenhalter, die Hundehalter sind bestimmt auch nicht unschuldig an dem Problem.
 
  • Katzenfreigang nachträglich verboten! Beitrag #18
Den Mieterverein habe ich umgehend eingeschaltet. Mal schauen was uns geraten wird.
 
  • Katzenfreigang nachträglich verboten! Beitrag #19
Bitte halte und auf dem Laufenden, wenn du etwas verbindliches weißt.
 
  • Katzenfreigang nachträglich verboten! Beitrag #20
Klar, mache ich.
 
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