[...] Kein Recht auf Freigang für Katzen
Die Eigentümergemeinschaft kann per Mehrheitsbeschluss ein Anleinen von Haustieren, insbesondere von Hunden und Katzen, auch dann fordern, wenn die Tierhaltung ansonsten erlaubt ist. Im vorliegenden Fall wurde der Kinderspielplatz von streunenden Tieren verunreinigt, weshalb die Eigentümergemeinschaft einen Leinenzwang für Hunde und Katzen beschloss, was das Landgericht München als angemessen einstufte (1 T 1633/04). Die Katzenhalterin berief sich darauf, dass regelmäßiger Freigang im Rahmen der artgerechten Tierhaltung bei Katzen unumgänglich sei, stieß bei den Richtern damit allerdings auf taube Ohren, die das Interesse an sauberen Gemeinschaftsflächen höher bewerteten [...]