Vermieter untersagt Freigang

Diskutiere Vermieter untersagt Freigang im Katzen Forum im Bereich Katzenfreunde; Hallo zusammen! Ich habe zwei Stubenhocker, daher kann es mir eigentlich egal sein, ich würde aber mal gerne wissen, ob sich jemand mit der...
  • Vermieter untersagt Freigang Beitrag #1
M

Mo und Miley

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Hallo zusammen!
Ich habe zwei Stubenhocker, daher kann es mir eigentlich egal sein, ich würde aber mal gerne wissen, ob sich jemand mit der Thematik auskennt.
Wir wohnen zur Miete, Tierhaltung bedarf der Genehmigung des Vermieters. Ich habe meine Tiger damals angemeldet und bekam auch die Genehmigung, aber mit Einschränkungen. Die Katzen dürfen niemanden stören und sie dürfen nur in der Wohnung gehalten werden.
Ich nehme an, dass die Wohnanlage sauber gehalten werden soll, wir haben hier ein paar Kinderspielplaetze. Gut die Katzen von gegenüber kratzt das vermutlich nicht.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt die Rechtsprechung?

LG Sandra
 
  • Vermieter untersagt Freigang Beitrag #2
Hi,
könnte es sein, dass du das falsch interpretierst?
Vielleicht will der Vermieter (vernünftigerweise) lediglich eine Tierhaltung im Keller / Dachboden oder ein "Herumlungern" im Treppenhaus untersagen und dachte gar nicht an Freigang.
 
  • Vermieter untersagt Freigang Beitrag #4
  • Vermieter untersagt Freigang Beitrag #5
Im schreiben stand, ausschließlich Wohnungshaltung.
 
  • Vermieter untersagt Freigang Beitrag #6
Hier im Forum können dir zwar viele Leute ihre Meinung sagen, aber wirklich Ahnung hat hier keiner. Da sich keiner wirklich mit den Gesetzen, deren Auslegung und Urteilen auskennt.
 
  • Vermieter untersagt Freigang Beitrag #7
Hier im Forum können dir zwar viele Leute ihre Meinung sagen, aber wirklich Ahnung hat hier keiner. Da sich keiner wirklich mit den Gesetzen, deren Auslegung und Urteilen auskennt.

Das ist nun doch etwas übertrieben. ;-)
 
  • Vermieter untersagt Freigang Beitrag #9
Dann mal konkret:
Den Freigang einer Katze komplett zu verbieten ist natürlich vertraglich möglich.
Interessant wird es wenn sich der Mieter nicht dran hält und es irgendeine Partei gibt, die dies nicht akzeptiert und das dann vor Gericht eskaliert.
Hier ist es leider erst mal so, dass jeder Amtsrichter seine eigene Meinung hat und man letztlich nur eine Münze werfen kann, wie die Entscheidung ausgeht.
Generell wird das Amtsgericht eine Interessenabwägung vornehmen, d.h. die vorgetragenen Argument für einen Freigang gegen die Gründe eines Verbotes betrachten.
Sind konkrete Gründe vorhanden, wie zum Beispiel das beobachtete Koten in den Kindersandkasten der Wohnanlage, so hat der Freigang-Katzenhalter wenig Chancen.
Kann dagegen nicht konkret dargelegt werden, wie der Freigang die anderen Wohnparteien beeinträchtigt, dann sieht es gut für den Freigang-Katzenhalter aus.

Jeder Fall muss individuell betrachtet werden und kann selbst bei triftigen Gründen für eine Partei doch aus rein menschlichen Gründen vom Richter komplett anders entscheiden werden.
 
  • Vermieter untersagt Freigang Beitrag #10
Hallo,

also bei uns ist es so das meine ja im Innenhof (ca. 7000qm) raus gehen und sich da auch erst welche beschwert haben (die alten gefrusteten Omis :twisted: ) und mein Vermieter es aber duldet bzw ok findet da auch andere ihre Katzen raus lassen, von den gegenüberliegenden Hinterhöfen ; andere Vermieter, und er quasi wenn er keine Tiere da drauf haben will alles sichern müsste und das ist ziemlich schwierig.
Aber rechtens es zu verbieten ist es auf jeden Fall. Bei uns ist es z.B. verboten Hunde im Hof laufen zu lassen. Von Katzen ist in der Hausordnung zum Glück nicht die Rede :lol:
 
  • Vermieter untersagt Freigang Beitrag #11
Dann mal konkret:
Den Freigang einer Katze komplett zu verbieten ist natürlich vertraglich möglich.
Interessant wird es wenn sich der Mieter nicht dran hält und es irgendeine Partei gibt, die dies nicht akzeptiert und das dann vor Gericht eskaliert.
Hier ist es leider erst mal so, dass jeder Amtsrichter seine eigene Meinung hat und man letztlich nur eine Münze werfen kann, wie die Entscheidung ausgeht.
Generell wird das Amtsgericht eine Interessenabwägung vornehmen, d.h. die vorgetragenen Argument für einen Freigang gegen die Gründe eines Verbotes betrachten.
Sind konkrete Gründe vorhanden, wie zum Beispiel das beobachtete Koten in den Kindersandkasten der Wohnanlage, so hat der Freigang-Katzenhalter wenig Chancen.
Kann dagegen nicht konkret dargelegt werden, wie der Freigang die anderen Wohnparteien beeinträchtigt, dann sieht es gut für den Freigang-Katzenhalter aus.

Jeder Fall muss individuell betrachtet werden und kann selbst bei triftigen Gründen für eine Partei doch aus rein menschlichen Gründen vom Richter komplett anders entscheiden werden.

Das klingt sehr fundiert und so, als ob Du Dich damit gut auskennst:smile:

Zu juristischen Fachfragen kann ich weiter nichts beitragen, nur zu Erfahrungen.
Ich habe mal in einer Eigentumswohnung meines Ex-Mannes gelebt, wo im Erdgeschoss eine Dame 7!! Freigänger hatte, die alle durch die Wohnanlage stromerten. Die Eigentümerversammlung hatte beschlossen, dass dies zu untersagen sei und der Dame wurde zur Auflage gemacht, die Katzen nur noch drinnen zu behalten. (Da waren übrigens weder ich noch mein Ex-Mann dabei;-))
Die Dame ist daraufhin ausgezogen.
 
  • Vermieter untersagt Freigang Beitrag #12
Das klingt sehr fundiert und so, als ob Du Dich damit gut auskennst:smile:
Danke, ja ich hatte beruflich bedingt recht oft mit Gerichten und RÄ Kontakt.
Da bleiben dann schon sehr viele Basics hängen.
 
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Vermieter untersagt Freigang

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