Mietrecht Katzenhaltung

Diskutiere Mietrecht Katzenhaltung im Katzen Forum im Bereich Katzenfreunde; Hallo, wir haben leider zur Zeit noch keine Katzen und stecken mitten in den Planungen. Unsere größte Sorge ist, dass der Vermieter etwas gegen...
  • Mietrecht Katzenhaltung Beitrag #1
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Emma89

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Hallo,

wir haben leider zur Zeit noch keine Katzen und stecken mitten in den Planungen.

Unsere größte Sorge ist, dass der Vermieter etwas gegen den Zuwachs haben könnte.

Ich habe schon viel über das Recht der Katzenhaltung in Mietwohnungen gelesen und weiß, dass die Haltung nur mit bestimmten sachlichen Gründen verweigert werden darf. In unserem Mietvertrag findet sich die allgemeine Klausel, dass "Tiere, insbesondere Katzen und Hunde" nicht erlaubt sind.
Mir stellt sich aber noch die Frage, ob man den Vermieter um Erlaubnis bitten muss??

Bin ich auf der rechtlich sicheren Seite, wenn ich zwei Katzen adoptiere ohne den Vermieter darüber zu unterrichten oder kann der Vermieter uns, wenn er die beiden bemerkt, die Haltung verbieten oder schlimmstenfalls sogar kündigen?

Die Überlegung ist entstanden, weil ich mir sehr sicher bin, dass der Vermieter uns die Haltung verbieten würde, würde ich vorher fragen. Als wir damals unseren Hamster mit in die Wohnung nehmen wollten, mussten wir das schon ausdiskutieren um den Mietvertrag überhaupt unterschreiben zu dürfen (es gab einige Bewerber auf die Wohnung).
Den Weg die Katzenhaltung einzuklagen, würden wir dann wahrscheinlich doch nicht gehen. Ich möchte es mir mit den Vermietern insbesondere nicht verscherzen, weil ich Angst um die stillschweigend geduldeten und von mir sehr geliebten Ratten habe, die eben nicht zu Kleintieren zählen, sondern tatsächlich aus Ermessensgründen des Vermieters verboten werden könnten.
Im Gegensatz dazu könnte ich mir aber vorstellen, dass die Katzen geduldet würden, wären sie erst einmal da und würden wirklich niemanden stören.

Weiß hier jemand Bescheid?
Wie habt ihr das gemacht als eure Fellis eingezogen sind?

Danke!

Liebe Grüße
Emma
 
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  • Mietrecht Katzenhaltung Beitrag #2
Hallo Emma,

die Tierhaltungsklausel deines Vertrages scheint unwirksam zu sein, so wie du sie darstellst. Das hat der BGH 2013 festgestellt.

Dennoch: Dieses Urteil ist kein Freibrief. Auch wenn deine Vertragsklausel unwirksam ist, kannst du nicht einfach ohne Genehmigung des Vermieters Katzen anschaffen. Es wäre zwar recht schwierig für ihn, gute Gründe für ein Verbot zu finden. Trotzdem muß im Einzelfall für alle Beteiligten (Vermieter, Mieter, Nachbarn) eine Interessensabwägung stattfinden. Fällt die zu deinen Gunsten aus, kann er die Katzen nicht mehr verbieten, wenn sie zum vertragsgemäßen Gebrauch deiner Wohnung gehören. Vor allem, wenn womöglich andere Mieter schon Tiere halten.

In deinem Fall wäre wahrscheinlich auch von großem Interesse, wie du in deiner Wohnung Jäger (Katze) und Beute (Ratten) so trennen kannst, daß sie noch genügend Freiraum und Rückzugsmöglichkeiten haben.

Versuch' am besten, ein Gespräch mit deinem Vermieter zu führen. Bereite dich gut vor, bleib' freundlich und bitte um die schriftliche Genehmigung.

Alles Gute!
 
  • Mietrecht Katzenhaltung Beitrag #3
Nach meinem Wissen und meinem Mietvertrag gibt es bestimmte Gattungen, bei denen der Vermieter gar nichts mitzureden hat. Das wären eben Kleinvieh wie Hamster, Mäuse und Fische, bei denen kein Schaden an den Mietsachen zu erwarten sind. Bei größeren Tieren MUSST du den Vermieter fragen und hast keine Chance, wenn er nein zu deiner Katze sagt.

Dein Vermieter kann gesprächsbereit sein, so dass unter gewissen Umständen Katzen okay sind. Wenn nicht, hast du einfach keine Chance und müsstest dir entsprechend eine andere Wohnung suchen.
 
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  • Mietrecht Katzenhaltung Beitrag #4
Bei größeren Tieren MUSST du den Vermieter fragen und hast keine Chance, wenn er nein zu deiner Katze sagt.

Das ist, soweit ich weiß, so nicht ganz richtig. Ein Vermieter darf nach dem BGH-Urteil nicht mehr "Tiere, insbesondere Hunde und Katzen" pauschal verbieten. Solche Vertragsklauseln sind inzwischen unwirksam.

Trotzdem muß er um Erlaubnis für Katzenhaltung gefragt werden und kann diese Haltung nur dann im Einzelfall ablehnen, wenn triftige Gründe bzw. Interessen anderer Mieter oder Nachbarn dagegen sprechen. Da das meistens nicht der Fall ist, müßte er dann die Haltung erlauben, ob es ihm paßt oder nicht. Kein Vermieter kann mehr heutzutage bei einer Katzenhaltung pauschal "Nein" sagen.
 
  • Mietrecht Katzenhaltung Beitrag #5
Uiuiui das Thema finde ich aber auch interessant!
Eine Freundin von mir möchte sich nämlich auch eine Katze anschaffen, weiß aber nicht ob das vom Vermieter aus in Ordnung geht - rein rechtlich gesehen.
In ihrem Haus haben alle Bewohner Hunde und auch Katzen, aus meiner Sicht wäre es schwer nachzuvollziehen wenn ihr das verboten werden würde. :shock:
 
  • Mietrecht Katzenhaltung Beitrag #6
In ihrem Haus haben alle Bewohner Hunde und auch Katzen, aus meiner Sicht wäre es schwer nachzuvollziehen wenn ihr das verboten werden würde. :shock:

Genau das wäre ein Fall, der es einem Vermieter eigentlich unmöglich macht, die Katzenhaltung zu verbieten, wenn die Anzahl der Katzen der Größe der Wohnung entspricht.
 
  • Mietrecht Katzenhaltung Beitrag #7
Mh, das hört sich ja nicht so vielversprechend an :?
Ich traue mich garnicht das Thema anzusprechen...

@Jubo: Das wäre kein Problem. Die Ratten haben ein eigenes kleines Zimmer, das absolut Tabu für die Katzen wäre. Denen stünden noch Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad zur Verfügung.
Die Ratten haben in dem Zimmer eine Voliere, wo sie den größten Teil des Tages eingesperrt sind, der Auslauf kann, für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine Katze doch mal durch die Beine schlüpft während man durch die Tür geht, mit einem Netz abgedeckt werden.
Ich habe mich auch im Rattenforum über Erfahrungen informiert und dort klappt das Zusammenleben mit Katze und Ratten in einer Wohnung gut solange es keine BErührungspunkte gibt (logisch).

Liebe Grüße
 
  • Mietrecht Katzenhaltung Beitrag #8
Ihr versteht da was falsch.

Kein Mieter hat das Recht, Hunde und Katzen in der Mietwohnung halten zu dürfen. Der Vermieter hat das nach eigenem Ermessen zu entscheiden, da größere Tiere die Mietsache beschädigen können oder andere Mieter stören können. Kleintiere wie Käfigtiere stellen weder eine Störung da, noch beschädigen sie die Mietsache und dürfen daher nicht verboten sein.

Die allgemeine Verbotsklausel mag unzulässig sein (dann greift eben die gesetzliche Regelung), dennoch ändert es gar nichts daran, dass man den Vermieter für die Katzenhaltung fragen muss und es akzeptieren, wenn er ohne Begründung nein sagt. Vielleicht hat er schon schlechte Erfahrungen mit Tieren gemacht oder vielleicht will er keine Ausnahme machen, weil dann auf einmal alle aus dem Haus Tiere haben wollen, was das Mietobjekt unattraktiv macht. Wenn er nein sagt, ist das ein nein. Wenn ihr dennoch Tiere holt, ist das ein Kündigungsgrund.

€: , wenn ich bei Duck Duck Go suche

Grundsätzlich muß der Vermieter dem Wunsch des Mieters nach Erlaubniserteilung nicht ohne weiteres nachkommen. Dies kann aber dann der Fall sein, wenn

andere Mieter des Hauses bereits ein Haustier halten
(erhebliche), jedenfalls nachvollziehbare Belange des Mieters betroffen sind

Der Vermieter darf bei der Erlaubnisverweigerung nicht rechtsmissbräuchlich handeln. Sind erhebliche Belange des Mieters betroffen, hat der Vermieter Gründe anzuführen, warum er die Erlaubnis verweigert.

Im Einzelfall können die Belange des Mieters überwiegen, z.B. wenn der Blinde auf einen Blindenhund angewiesen ist, AG Münster in WuM 1992, S.116 und andere. Tierhaltung aus psychischen Gründen soll nur dort erlaubt werden müssen, wo die psychischen Gründe erhebliches Gewicht haben, LG Hamburg, WuM 1996, S. 532.

Mittlerweile scheinen die Interessen des Vermieters nach der BGH-Entscheidung vom 20.03.2013 nicht mehr grundsätzlich höher gewichtet zu sein als die des Mieters, so dass neuere Urteile öfter zugunsten des Mieters ausfallen könnten.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Mietrecht Katzenhaltung Beitrag #9
Huhu!
Schau mal her:



Auf der Grundlage kannst du diskutieren, aber ganz ohne Wissen des Vermieters würde ich es nicht riskieren, erst recht nicht, wenn du Tiere hast, von denen du weißt, dass er recht hat, sie zu verbieten.
Denn er könnte es übel aufnehmen wenn du das ohne sein Wissen machst und dann eben, wenn er an die Katzen nicht rankommt, stattdessen die Ratten verbieten.
 
  • Mietrecht Katzenhaltung Beitrag #10
Uiuiui das Thema finde ich aber auch interessant!
Eine Freundin von mir möchte sich nämlich auch eine Katze anschaffen, weiß aber nicht ob das vom Vermieter aus in Ordnung geht - rein rechtlich gesehen.
In ihrem Haus haben alle Bewohner Hunde und auch Katzen, aus meiner Sicht wäre es schwer nachzuvollziehen wenn ihr das verboten werden würde. :shock:

Es sei denn, der Vermieter weiß auch von diesen Tieren (noch) nichts...

Und ich denke schon, dass der Vermieter es erst mal verbieten kann, auch ohne Gründ. Dagegen müsste man dann erst mal klagen. Durch das Grundsatzurteil ist es einfacher geworden, Recht zu bekommen, aber das ist kein Freifahrtschein, einfach Tiere anzuschaffen - so zumindest meine Infos.
 
  • Mietrecht Katzenhaltung Beitrag #11
Bei uns wurde die Haltung von erst einer, dann von zwei Katzen in den Mietvertrag aufgenommen, so dass wir für Schäden durch die Katze aufkommen. Finde ich nur fair und könntest du im Zweifel deinem Vermieter auch so anbieten. Ohne Erlaubnis würde ich das nicht machen.
 
  • Mietrecht Katzenhaltung Beitrag #12
Es sei denn, der Vermieter weiß auch von diesen Tieren (noch) nichts...

Das weiß ich nicht :-D
Bin dort nur hin und wieder zu Besuch. Aber in diesem Haus scheinen alle sehr Tierfreundlich zu sein.
Den Vermieter kenne ich zwar nicht, aber ich glaube einige der Bewohner des Hauses waren bereits mit ihren Tieren da, bevor er dieses Haus gekauft hat. So in der Art hat sie es mir einmal erklärt.
Im Allgemeinen finde ich es glaube ich schon wichtig, dass man den Vermieter in Kenntnis setzt - es stärkt das Vertrauen von ihm zum Mieter. Die Entscheidung seiner Seits ist dann natürlich noch eine andere Sache.
 
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  • Mietrecht Katzenhaltung Beitrag #13
Bei unserer Ex-Vermieterin stand auch aus Prinzip das generelle Tierhalteverbot im Mietvertrag. Mal bei ihr im Gespräch nachgefragt ob sie Tiere nicht mag, und es stellte sich heraus das steht "einfach nur so" da drin und damit kein "Tier-Messie" einzieht. Sie war halt einfach ein Kontrollfreak, wenn es nach ihr ginge hätte sie auch gerne Besuch verboten und vorgeschrieben wann man die Klospülung benutzen darf.
Letztendlich musste man mit ihr Ausnahmen vereinbaren die dann im Mietvertrag explizit erwähnt waren.

Wenn dir was daran liegt in der Wohnung bleiben zu können ohne einen Rechtsstreit zu beginnen, hol dir die schriftliche Genehmigung des Vermieters. Geheim halten würde ich so was nicht, schon gar nicht wenn bei dir die Ratten bereits nur stillschweigend geduldet werden.


Haben wir zwar dann bei besagter Vermieterin genau so gemacht (Katzen einfach ohne Erlaubnis geholt), aber nur weil wir wussten, wir ziehen dort ohnehin innerhalb weniger Monate aus. Sonst hätten wir alles in Bewegung gesetzt damit sie uns die Erlaubnis erteilt, und wenn ich dafür einen Psychiater bezahlen hätte müssen das mir attestiert dass es für meine psychische Gesundheit unerlässlich ist. ;)
 
  • Mietrecht Katzenhaltung Beitrag #14
Hallo,

ich würde auch lieber vorher fragen. Selbst wenn du vor dem Gesetz Recht hättest und ihn nicht fragen müsstest, wer will schon Ärger mit dem Vermieter?

Ich bin mit Katze in meine damalige Whg eingezogen, habe aber später auch gefragt, ob er einverstanden ist, wenn ich züchten wöllte. Er hatte nichts dagegen, einzige Vorraussetzung war: Es darf keine Beschwerden geben und die Hausverwaltung muss einverstanden sein.

Es ist doch ein besseres Gefühl, sich Katzen an schaffen zu können, ohne Angst haben zu müssen, der Vermieter hätte vielleicht was gegen.

lg Juli
 
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