26.11.2015 Kosten von Tiersittern sind steuerlich absetzbar Beitrag #1 Geek Beiträge 3.693 Reaktionspunkte 771 Gerade gelesen: Die Kosten für einen Katzen- oder Hundesitter können als haushaltsnahe Leistungen von der Steuer abgesetzt werden. (Ein Urteil des Bundesfinanzhof ist bindend) http://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/11/25/haustier-kann-steuern-sparen/
Gerade gelesen: Die Kosten für einen Katzen- oder Hundesitter können als haushaltsnahe Leistungen von der Steuer abgesetzt werden. (Ein Urteil des Bundesfinanzhof ist bindend) http://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/11/25/haustier-kann-steuern-sparen/
26.11.2015 Kosten von Tiersittern sind steuerlich absetzbar Anzeige Schau mal hier:Kosten von Tiersittern sind steuerlich absetzbar .
26.11.2015 Kosten von Tiersittern sind steuerlich absetzbar Beitrag #2 F frida2004 Beiträge 3 Reaktionspunkte 0 ich denke hier geht es um tiere....???....oh mein gott...alles nur vom der steuer abhängig machen...ich glaube es nicht...ist doch nicht wirklich eure einstellung?
ich denke hier geht es um tiere....???....oh mein gott...alles nur vom der steuer abhängig machen...ich glaube es nicht...ist doch nicht wirklich eure einstellung?
26.11.2015 Kosten von Tiersittern sind steuerlich absetzbar Beitrag #3 _hannibal_ Beiträge 11.903 Reaktionspunkte 3.336 frida2004 schrieb: ich denke hier geht es um tiere....???....oh mein gott...alles nur vom der steuer abhängig machen...ich glaube es nicht...ist doch nicht wirklich eure einstellung? Zum Vergrößern anklicken.... ? was soll denn die Aussage bedeuten. Was ist denn daran so schlimm wenn man sich einen Teil von den Kosten die man hatte wieder holen kann?
frida2004 schrieb: ich denke hier geht es um tiere....???....oh mein gott...alles nur vom der steuer abhängig machen...ich glaube es nicht...ist doch nicht wirklich eure einstellung? Zum Vergrößern anklicken.... ? was soll denn die Aussage bedeuten. Was ist denn daran so schlimm wenn man sich einen Teil von den Kosten die man hatte wieder holen kann?
27.11.2015 Kosten von Tiersittern sind steuerlich absetzbar Beitrag #4 S saurier Beiträge 29.742 Reaktionspunkte 4.406 frida2004 schrieb: ich denke hier geht es um tiere....???....oh mein gott...alles nur vom der steuer abhängig machen...ich glaube es nicht...ist doch nicht wirklich eure einstellung? Zum Vergrößern anklicken.... Sicher ist es das - wer Pflichten hat, darf auch gerne seine Rechte kennen und was spricht dagegen, Geld, das er ausgegeben hat, zurück zu holen, wenn dies erlaubt und möglich ist, um es wieder in die Tiere zu stecken? Das ist übrigens nichts Neues (auch wenn es in dem Artikel so klingt), das mache ich schon länger, dachte auch, das stände hier irgendwo, aber ich konnte nichts finden, war wohl doch in einem anderen Forum. https://www.betreut.de/magazin/tiere/tierbetreuung-steuerlich-absetzen-208/
frida2004 schrieb: ich denke hier geht es um tiere....???....oh mein gott...alles nur vom der steuer abhängig machen...ich glaube es nicht...ist doch nicht wirklich eure einstellung? Zum Vergrößern anklicken.... Sicher ist es das - wer Pflichten hat, darf auch gerne seine Rechte kennen und was spricht dagegen, Geld, das er ausgegeben hat, zurück zu holen, wenn dies erlaubt und möglich ist, um es wieder in die Tiere zu stecken? Das ist übrigens nichts Neues (auch wenn es in dem Artikel so klingt), das mache ich schon länger, dachte auch, das stände hier irgendwo, aber ich konnte nichts finden, war wohl doch in einem anderen Forum. https://www.betreut.de/magazin/tiere/tierbetreuung-steuerlich-absetzen-208/
27.11.2015 Kosten von Tiersittern sind steuerlich absetzbar Beitrag #5 G Gast13634 Gast Frieda, es ist nicht verwerflich, es ist ein gutes Recht und du kannst davon aus gehen, man wird nicht reich damit. Was passiert wenn du ins Krankenhaus musst und keiner deiner Familie kann die Betreuung übernehmen... dann braucht man andere Lösungen und wenn man ein Teil der Kosten indirekt wieder bekommt....ist es ok. lg Verena
Frieda, es ist nicht verwerflich, es ist ein gutes Recht und du kannst davon aus gehen, man wird nicht reich damit. Was passiert wenn du ins Krankenhaus musst und keiner deiner Familie kann die Betreuung übernehmen... dann braucht man andere Lösungen und wenn man ein Teil der Kosten indirekt wieder bekommt....ist es ok. lg Verena
27.11.2015 Kosten von Tiersittern sind steuerlich absetzbar Beitrag #6 Frigida Beiträge 31.941 Reaktionspunkte 1.285 Wichtig ist aber: Es müssen entsprechende Rechnungen vorgelegt werden können. Und die Zahlung muss auf das Konto des Empfängers überwiesen werden. Also keine Bargeldgeschäfte. Siehe § 35a Absatz 5 Satz 3 EStG Übrigens gilt das auch für Haushaltshilfe, Gartenpflege, Kinderbetreuungskosten, Betreuungskosten für einen Pflegebedürftigen bzw. dessen Heimuntebringung. Und man kann auch die Lohnkosten in seiner Nebenkostenabrechnung geltend machen. Dazu muss man u.U. den Vermieter um eine Aufstellung bitten, wie hoch jeweils die Lohnkosten sind. Zuletzt bearbeitet: 27.11.2015
Wichtig ist aber: Es müssen entsprechende Rechnungen vorgelegt werden können. Und die Zahlung muss auf das Konto des Empfängers überwiesen werden. Also keine Bargeldgeschäfte. Siehe § 35a Absatz 5 Satz 3 EStG Übrigens gilt das auch für Haushaltshilfe, Gartenpflege, Kinderbetreuungskosten, Betreuungskosten für einen Pflegebedürftigen bzw. dessen Heimuntebringung. Und man kann auch die Lohnkosten in seiner Nebenkostenabrechnung geltend machen. Dazu muss man u.U. den Vermieter um eine Aufstellung bitten, wie hoch jeweils die Lohnkosten sind.
27.11.2015 Kosten von Tiersittern sind steuerlich absetzbar Beitrag #7 cangreja Beiträge 7.925 Reaktionspunkte 20 Frigida schrieb: Wichtig ist aber: Es müssen entsprechende Rechnungen vorgelegt werden können. Und die Zahlung muss auf das Konto des Empfängers überwiesen werden. Also keine Bargeldgeschäfte. Siehe § 35a Absatz 5 Satz 3 EStG Übrigens gilt das auch für Haushaltshilfe, Gartenpflege, Kinderbetreuungskosten, Betreuungskosten für einen Pflegebedürftigen bzw. dessen Heimuntebringung. Und man kann auch die Lohnkosten in seiner Nebenkostenabrechnung geltend machen. Dazu muss man u.U. den Vermieter um eine Aufstellung bitten, wie hoch jeweils die Lohnkosten sind. Zum Vergrößern anklicken.... Kann ich Dir meine Unterlagen für die nächste Steuererklärung geben?!? Sorry für OT...
Frigida schrieb: Wichtig ist aber: Es müssen entsprechende Rechnungen vorgelegt werden können. Und die Zahlung muss auf das Konto des Empfängers überwiesen werden. Also keine Bargeldgeschäfte. Siehe § 35a Absatz 5 Satz 3 EStG Übrigens gilt das auch für Haushaltshilfe, Gartenpflege, Kinderbetreuungskosten, Betreuungskosten für einen Pflegebedürftigen bzw. dessen Heimuntebringung. Und man kann auch die Lohnkosten in seiner Nebenkostenabrechnung geltend machen. Dazu muss man u.U. den Vermieter um eine Aufstellung bitten, wie hoch jeweils die Lohnkosten sind. Zum Vergrößern anklicken.... Kann ich Dir meine Unterlagen für die nächste Steuererklärung geben?!? Sorry für OT...
27.11.2015 Kosten von Tiersittern sind steuerlich absetzbar Beitrag #8 Frigida Beiträge 31.941 Reaktionspunkte 1.285 Du, ich habe meine Prüfung 1989 gemacht. Fürs letzte Jahr hatte ich auch einen Steuerberater. Allerdings nicht für meine Einkommensteuererklärung. :mrgreen:
Du, ich habe meine Prüfung 1989 gemacht. Fürs letzte Jahr hatte ich auch einen Steuerberater. Allerdings nicht für meine Einkommensteuererklärung. :mrgreen: