Das kann man SO pauschal nicht sagen, denn das ist wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden - einige Gartenhäuser muss man sehr wohl genehmigen lassen ...
Das ist sogar von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Aber eben drum hab ich ja das kleine Wörtchen "hier" eingefügt.
Das mit dem Garten betonieren (wie soll denn der Beton mit dem Boden verankert sein?)...
Hast Du schon mal betoniert? *lach* - anscheinend nicht.
Beton ist normalerweise das Zeug mit dem man andere Dinge im Boden verankert.
... aber ein Gartenhaus hat KEIN Fundament ...
Selbst ein Schuppen braucht ein Fundament. Noch nie "Ab ins Beet" geguckt?
Frag mal im Baumarkt nach...
... und ist auch nur bis zu einer gewissen Grösse (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) genehmigungsfrei.
Wie gesagt: Das ist sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich - bzw. innerhalb der Gemeinden auch noch je nach Bebauungsplan der verschiedenen Stadtteile bzw. Gewanne unterschiedlich.
Ein Carport und eine Garage ist hier sogar als Grenzbebauung genehmigungsfrei !
Da siehste mal. Meine Garage (die hab nicht ich gebaut) ist auf die Grenze gebaut und dafür hat's sogar einen Grundbucheintrag gebraucht in dem das Einverständnis der Nachbarn festgehalten ist.
Streng genommen (und das ist kein Witz, sondern leider in Deutschland bittere Realität) darfst du nicht mal einen Zaunpfosten ohne Genehmigung setzen!
Kommt auf den Abstand zur Grenze an.
Alles was für Tiere ist, unterliegt "speziellen" Bestimmungen (ausser du bist Landwirt im Vollerwerb, da kannt du für Tiere bauen was und wo du willst).
Nö, darfst Du auch nicht. Es gibt "Einfriedungsverbote".
Bauern dürfen hier (und soweit ich weiss gilt das fast überall) nicht mal ihre Äcker einfrieden.
In einem reinen Wohngebiet ist es sogar schwierig eine Voliere in den Garten zu bauen. Das kommt immer drauf an, wie der Bauamtmitarbeiter so drauf ist.
Wir wurden mal vom Bauamtschef angezeigt wegen "Neueinfriedung" eines Grundstücks obwohl wir nur einen kaputten Zaun neu gemacht haben. Er hat haushoch verloren vor Gericht.
Glaubt mir bitte, ich habe da einiges durch. Was aber geht (zumindest in RLP, bitte in Berlin erkundigen) ist alles, was lose auf dem Boden aufsteht.
Ich hab da auch schon 'ne Menge durch und kann nur schreiben was ich schon geschrieben habe, nämlich dass das wirklich sehr individuell ist (Gemeinde/Stadtteil/Gewann). In unserer Kleinstadt ist das bei jedem der vier Grundstücke, mit denen ich zu tun habe, anders - das Gartenstück nicht mitgerechnet um das es vor Gericht ging.
Kleiner Tipp: Rasenkantensteine hinlegen und darauf das Gehege bauen (könnte funktionieren, weil eben nicht mit dem Boden verankert).Man muß nur so bauen, daß es den Vorschriften entspricht, und wenn die vera.... werden wollen, dann sollte man das auch tun.
Wenn es nicht höher ist als die Bauordnung zulässt - meistens sind ja nicht mal 180cm-Zäune direkt auf der Grenze erlaubt.