Fundkatze, was tun?

Diskutiere Fundkatze, was tun? im Katzen Forum im Bereich Katzenfreunde; Hallo, wir haben Katzen, die fast nur draußen fressen und kaum ins Haus gehen. Nun geht es schon wochenlang so, dass eine fremde Katze sich...
  • Fundkatze, was tun? Beitrag #1
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Maja_

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Hallo,

wir haben Katzen, die fast nur draußen fressen und kaum ins Haus gehen. Nun geht es schon wochenlang so, dass eine fremde Katze sich täglich dazugesellt und mitfrisst. Sie sieht nicht verwahrlost aus, aber ob sie ein Heim hat, wenn sie sich immer hier den Magen vollschlägt? Auch möchte sie immer öfter zu uns ins Haus, um sich aufzuwärmen.

Also fing ich an, den Besitzer ausfindig zu machen. Unser Amt gebeten, eine Anzeige bei Fundsachen aufzugeben, in der örtlichen Zeitung eine Anzeige geschalten, Tierärzte und Tierheime im Umfeld informiert usw.

Ich war mit ihr schon beim Tierarzt, weil ich wissen wollte, ob sie gesund ist und unsere Freigänger nicht anstecken kann.

Eben wollte ich sie bei TASSO melden, da die TÄ weder einen Chip noch eine Tätowierung gefunden hat.

Nun las ich das:

Wichtig: Nicht ausreichend ist die Anfrage, ob es eine Vermisstenmeldung zu dem jeweiligen Tier gibt, oder die Verbreitung einer Fundmeldung. Sie verstoßen damit gegen die Fundregeln des BGB und riskieren, dass eine strafbare Fundunterschlagung im Raum steht.

Bei aller Liebe, ich habe meine Zeit auch nicht gestohlen und bereue, mich um sie gekümmert zu haben. Nun habe ich mit meiner Mühe, den Besitzer zu finden, mich strafbar gemacht.

Mir fehlen die Worte.

Ich wollte doch nur den Besitzern helfen, ihr Tier wieder zu finden und nun das? Also in Zukunft den Katzen ihrem Schicksal überlassen? Das ist der Sinn von TASSO?

Jetzt weiß ich wirklich nicht mehr, was richtig und was falsch ist. Habe bei der TÄ Geld für diese Katze bezahlt und auch sonst für Futter usw. und nun habe ich mich strafbar gemacht?

Soll ich sie dann ihrem Schicksal überlassen und alle darum bitten, die Anzeigen wieder abzunehmen?

Ich liebe Katzen, aber strafbar werde ich mich wegen diesen Tieren nicht machen. Bin gerade richtig sauer, deshalb jetzt schon Entschuldigung, falls es zu hart klingt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Fundkatze, was tun? Beitrag #2
Wenn Du Dir den Text nochmal nach nem Beruhigungstee durchliest erschließt sich Dir vermutlich auch der eigentliche Sinn ;-)
Ich vermute, dass Dein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen ist?

Dort steht lediglich, dass Du sie ordentlich als Fundsache melden musst. Was Du ja getan hast.

Davon abgesehen wären Plakate mit Fotos vermutlich hilfreicher. Wenn ich meine Katze vermissen würde käme ich glaub nicht auf die Idee in den Kleinanzeigen aller Zeitungen zu schauen (wobei die Idee als zusätzliches sicher nicht schlecht war).
 
  • Fundkatze, was tun? Beitrag #3
Es steht doch da: Das verbreiten einer Fundmeldung. Und ich habe sie gemeldet, was mir eingefallen ist. Und genau das ist eine verbreitung einer Suchmeldung. Und ich hoffe doch, dass die Besitzer in Tierheimen oder dem Tierarzt nachfragen. Mir würde das als erstes einfallen, wenn ich meine Katze vermissen würde. Zudem habe ich die Nachbarschaft abgefragt.

Habe sie jetzt raus in den Regen gesetzt. Wegen eines Tieres werde ich mich nicht strafbar machen. Dachte immer, Tasso möchte, dass die Tiere wieder zu ihrem Besitzer kommen und nicht, dass eine Verbreitung der Fundmeldung strafbar ist.

Ich überlasse sie jetzt ihrem Schicksal. Ich habe genug Zeit und Geld investiert. Ich dachte, es war alles richtig und nun muss ich so etwas lesen.
 
  • Fundkatze, was tun? Beitrag #4
Zeig mir mal bitte, wo das steht.

Ich such mich da grad durch und finde bis jetzt nur Texte, die völlig ok sind.
 
  • Fundkatze, was tun? Beitrag #5
Du liest nicht was da steht.
Da steht dass NUR die anfrage eine Straftat ist. Du hast sie aber doch beim fundamt gemeldet?
DAS ist der rechtlich vorgesehene weg.
Wenn das wirklich der ganze Text wäre wäre es sicher unglücklich formuliert.
 
  • Fundkatze, was tun? Beitrag #6
Zeig mir mal bitte, wo das steht.

Ich such mich da grad durch und finde bis jetzt nur Texte, die völlig ok sind.

Ich habs gefunden. Du musst dir schon auch alles durchlesen



Laut Gesetz (§965 BGB) sind Sie als Finder verpflichtet, unverzüglich beim Eigentümer oder, wenn dieser unbekannt ist, bei oben genannter Behörde eine ordnungsgemäße Fundanzeige zu erstatten. Melden Sie die Tierart, den Fundort und die Uhrzeit. Alternativ können Sie das Tier auch ins Tierheim bringen. Dann übernimmt das Tierheim die Fundanzeige für Sie.

Wichtig: Nicht ausreichend ist die Anfrage, ob es eine Vermisstenmeldung zu dem jeweiligen Tier gibt, oder die Verbreitung einer Fundmeldung. Sie verstoßen damit gegen die Fundregeln des BGB und riskieren, dass eine strafbare Fundunterschlagung im Raum steht.

Es reicht nicht einfach einen Zettel aufzuhängen und bei Tasso zu sagen "Ich hab eine Katze gefunden", du musst den Fund anzeigen. Das heißt zB bei der Polizei melden.
 
  • Fundkatze, was tun? Beitrag #7
Es steht doch da: Das verbreiten einer Fundmeldung. Und ich habe sie gemeldet, was mir eingefallen ist. Und genau das ist eine verbreitung einer Suchmeldung. Und ich hoffe doch, dass die Besitzer in Tierheimen oder dem Tierarzt nachfragen. Mir würde das als erstes einfallen, wenn ich meine Katze vermissen würde. Zudem habe ich die Nachbarschaft abgefragt.

Habe sie jetzt raus in den Regen gesetzt. Wegen eines Tieres werde ich mich nicht strafbar machen. Dachte immer, Tasso möchte, dass die Tiere wieder zu ihrem Besitzer kommen und nicht, dass eine Verbreitung der Fundmeldung strafbar ist.

Ich überlasse sie jetzt ihrem Schicksal. Ich habe genug Zeit und Geld investiert. Ich dachte, es war alles richtig und nun muss ich so etwas lesen.

Bitte sorge weiter für sie, wenn sie bei euch ist. Jetzt kannst du sie doch nicht in den Regen setzen, wenn sie vorher Vertrauen zu dir aufgebaut hat..Damit geht es dir sicher auch nicht gut.LG auch Maja
 
  • Fundkatze, was tun? Beitrag #9
Ehrlich, ich würde das ja nicht so eng sehen;-) jedenfalls hab ich die Erfahrung gemacht, das hier z.B. keiner außer dem Tierheim und dem Tierschutz sich für Fundtiere interessiert.

Elli ist mir auch zugelaufen, ich hab als erstes den Tierschutz informiert, die haben das Tierheim in Kenntnis gesetzt und dann wollte ich sie beim Amt als gefunden melden, ich wurde vom OA über alle Instanzen zum Fundbüro weiter gereicht und keiner fühlte sich verantwortlich :roll:

Mit Bild hatte ich dann noch per Mail alle Tierarzt-Praxen informiert, weil da auch oft Vermisstenanzeigen ausliegen

Ich habe damit meine Pflicht als erfüllt angesehen, Elli weiter versorgt und durch Zufall nach 2 Monaten die Halterin herausfinden können, die hatte kein Interesse mehr an der Katze :shock: so ist Elli hier geblieben und gut.
 
  • Fundkatze, was tun? Beitrag #10
Zitat Tasso: „Aus rechtlichen Gründen ist es unabdingbar, die zuständigen Behörde, also das Ordnungsamt – oder nachts die Polizei – über den Fund zu informieren. Hinterlassen Sie dort eine Fundmeldung mit der Beschreibung des Tieres und seiner Kennzeichnung. Gerade bei verletzten Tieren ist die Fundmeldung vor dem Gang zum Tierarzt wichtig, damit Sie später nicht die Behandlungskosten zahlen müssen.“

Nun, brauchst nicht angesäuert zu sein. Mach weiter so! Sehr nett, dass Du dich um den Pelztiger kümmerst. Mach ich genau so, wenn Katz nicht gechipt, unterernährt und verwahrlost erscheint.

Nachts die Polizei mit der „Fundsache“ zu behelligen? Die Purschen werden hoch begeistert sein.
 
  • Fundkatze, was tun? Beitrag #11
Ehrlich, ich würde das ja nicht so eng sehen;-) [...]
Fundunterschlagung ist Fundunterschlagung, egal, wie du das vielleicht siehst :wink:. Und nur, weil es bei deiner Gemeinde vielleicht nicht ganz geklärt ist, wer dafür zuständig ist, bedeutet das nicht, dass dem überall so ist. Klar - kann, aber ich würde es nicht darauf ankommen lassen...

Klickt mal den Link von mir an, da steht alles rechtlich Relevante drin :wink:.
 
  • Fundkatze, was tun? Beitrag #12
Ich hab sie nich unterschlagen, ich hab sie sofort beim Tierschutz gemeldet, steht ja alles da.
 
  • Fundkatze, was tun? Beitrag #13
Bei Tierärzten und Tierheimen ist sie schon gemeldet.

Hier der Abschnitt:

Wichtig: Nicht ausreichend ist die Anfrage, ob es eine Vermisstenmeldung zu dem jeweiligen Tier gibt, oder die Verbreitung einer Fundmeldung. Sie verstoßen damit gegen die Fundregeln des BGB und riskieren, dass eine strafbare Fundunterschlagung im Raum steht.

Da steht doch: oder die Verbreitung einer Suchmeldung.



Kann sein, dass ich wirr bin heute, ist viel los und ich bin ganz durcheinander und möchte keinesfalls eine Straftat begehen.

Also kann ich sie doch wieder reinlassen oder mache ich mich dann strafbar? Weshalb darf man keine Suchmeldungen aufgeben, die Besitzer würden sich doch freuen, ihr Tier wieder zu bekommen. Außer dem Fall von dir Elvira B.

Beim Bürgerbüro unseres Ortes ist sie gemeldet. Dann noch das Ordnungsamt der nächstgrößeren Stadt informieren?

Ist es eine Fundunterschlagung, wenn ich sie ins Haus hole, wenn sie rein möchte? Genau deshalb habe ich sie nach draußen gesetzt und ja, damit geht es mir nicht gut. Sie tut mir einfach leid.

Man weiß eben nicht, ob es eine Freigängerin ist und es ihr eben bei uns gut gefällt oder ob sie ausgesetzt wurde. Dünn sieht sie nicht aus, frisst ja bei unseren mit, von dem her...

Hier bekam jemand nach 1 1/2 Jahren eine Anzeige von der Polizei.

Möchte man helfen, ist man oft die Dumme.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Fundkatze, was tun? Beitrag #14
Ich hab sie nich unterschlagen, ich hab sie sofort beim Tierschutz gemeldet, steht ja alles da.
Wo ging es um deinen Fall?

Ein (Fund-)Tier nicht beiden zuständigen Behörden (nicht dem Tierschutz) zu melden, ist nun mal Fundunterschlagung, nicht mehr, nicht weniger - das ist keine moralische Beurteilung oder gar Verurteilung, das ist einfach nur eine Tatsache. Und nichts anderes habe ich geschrieben :wink:.
 
  • Fundkatze, was tun? Beitrag #15
Gut, rein wollte Elli nich, aber es war Februar und saukalt, ich hab ihr wenigstens draußen einen Unterschlupf gemacht und sie gefüttert.

Wie gesagt, hier war keiner Zuständig, und wir sind auch keine kleine Gemeinde, ich kam mir dann am Ende schon etwas verarscht von unseren Ämtern vor, vielleicht ist es besser, wegzuschauen als zu helfen:roll:
 
  • Fundkatze, was tun? Beitrag #16
NICHT AUSREICHEND ist die Verbreitung. Ja, du sitzt auf der Leitung. Es ist erstmal alles gut ;-)
 
  • Fundkatze, was tun? Beitrag #17
Wo ging es um deinen Fall?

Ein (Fund-)Tier nicht beiden zuständigen Behörden (nicht dem Tierschutz) zu melden, ist nun mal Fundunterschlagung, nicht mehr, nicht weniger - das ist keine moralische Beurteilung oder gar Verurteilung, das ist einfach nur eine Tatsache. Und nichts anderes habe ich geschrieben :wink:.

...nein, um meine Aussage, das ich es jetzt nich mehr so eng sehen würde, hast den Satz ja selbst zitiert.
 
  • Fundkatze, was tun? Beitrag #18
Da steht nicht, dass es verboten ist, sondern nur nicht ausreichend.
 
  • Fundkatze, was tun? Beitrag #19
...nein, um meine Aussage, das ich es jetzt nich mehr so eng sehen würde, hast den Satz ja selbst zitiert.
Und genau diese Aussage ist rechtlich gesehen eben ein schlechter Rat ('es nicht so eng sehen') , denn das IST Fundunterschlagung. Sorry, ich weiß nicht, wie ich es anders formulieren soll.
 
  • Fundkatze, was tun? Beitrag #20
Kann sein, dass ich wirr bin heute, ist viel los und ich bin ganz durcheinander und möchte keinesfalls eine Straftat begehen.

Ja ich glaube du bist verwirrt.

Ich versuchs mal kurz zu erklären.

Du musst eine Anzeige aufgeben und kannst Suchplakate erstellen. Wenn du nur Plakate aufhängst ohne Anzeige, ist es eine Fundunterschlagung.

Du musst diese beiden Abschnitte beachten, nicht nur den letzten.

Laut Gesetz (§965 BGB) sind Sie als Finder verpflichtet, unverzüglich beim Eigentümer oder, wenn dieser unbekannt ist, bei oben genannter Behörde eine ordnungsgemäße Fundanzeige zu erstatten. Melden Sie die Tierart, den Fundort und die Uhrzeit. Alternativ können Sie das Tier auch ins Tierheim bringen. Dann übernimmt das Tierheim die Fundanzeige für Sie.

Wichtig: Nicht ausreichend ist die Anfrage, ob es eine Vermisstenmeldung zu dem jeweiligen Tier gibt, oder die Verbreitung einer Fundmeldung. Sie verstoßen damit gegen die Fundregeln des BGB und riskieren, dass eine strafbare Fundunterschlagung im Raum steht.
 
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