Bei Tierärzten und Tierheimen ist sie schon gemeldet.
Hier der Abschnitt:
Wichtig: Nicht ausreichend ist die Anfrage, ob es eine Vermisstenmeldung zu dem jeweiligen Tier gibt, oder die Verbreitung einer Fundmeldung. Sie verstoßen damit gegen die Fundregeln des BGB und riskieren, dass eine strafbare Fundunterschlagung im Raum steht.
Da steht doch: oder die Verbreitung einer Suchmeldung.
https://www.tasso.net/Tierregister/Tier-gefunden
Kann sein, dass ich wirr bin heute, ist viel los und ich bin ganz durcheinander und möchte keinesfalls eine Straftat begehen.
Also kann ich sie doch wieder reinlassen oder mache ich mich dann strafbar? Weshalb darf man keine Suchmeldungen aufgeben, die Besitzer würden sich doch freuen, ihr Tier wieder zu bekommen. Außer dem Fall von dir Elvira B.
Beim Bürgerbüro unseres Ortes ist sie gemeldet. Dann noch das Ordnungsamt der nächstgrößeren Stadt informieren?
Ist es eine Fundunterschlagung, wenn ich sie ins Haus hole, wenn sie rein möchte? Genau deshalb habe ich sie nach draußen gesetzt und ja, damit geht es mir nicht gut. Sie tut mir einfach leid.
Man weiß eben nicht, ob es eine Freigängerin ist und es ihr eben bei uns gut gefällt oder ob sie ausgesetzt wurde. Dünn sieht sie nicht aus, frisst ja bei unseren mit, von dem her...
Hier bekam jemand nach 1 1/2 Jahren eine Anzeige von der Polizei.
https://www.tasso.net/Service/Rund-...110/Katze-zugelaufen?kat=&searchtext=&page=72
Möchte man helfen, ist man oft die Dumme.