Darf der Vermieter ein Katzennetz verbieten?

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  • Darf der Vermieter ein Katzennetz verbieten? Beitrag #1
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MickyMaus2006

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Mein Freund und ich ziehen bald in eine gemeinsame Wohnung, diese Wohnung ist ein großes Glück für uns, sie ist groß, sieht nicht schlecht aus, zentral und günstig, deswegen wollen wir uns nicht für eine andere entscheiden, es hat ewig gedauert etwas passendes zu finden.

Nun ist es so, dass wir 2 unfassbar neugierige, tollpatschige Katzenkinder haben und der Hausmeister ein Katzennetz aus optischen Gründen verbietet. Er soll wohl sehr kontrollsüchtig sein, so auch die Nachbarn.

Und das schlimme ist, der Balkon ist nicht überall geschlossen, rechts und links sind zwei 10-15 cm Breite Lücken und der Balkon ist im zweiten Stock, das macht des den Katzen noch leichter zu entwischen.

Die Katzen sind momentan sowieso in ihrer schlimmen Phase. Nachts und morgens sollen sie z.B nicht ins Schlafzimmer, aber sobald man die Schlafzimmertür öffnet, rasen sie direkt los und quetschen sich durch die kleinste Türöffnung und verstecken sich unterm Bett, damit man sie ja nicht wieder aussperrt. Ich habe Angst, dass sie das bei der Balkontüre auch machen.

Vor allem Snickers, das unerlaubteste ist das für ihn am meisten reizende. Und er jagt allem hinterher, was sich auch nur im geringsten bewegt.

Mike ist eher gemütlich und ängstlich.

Darf ein Vermieter das verbieten? Was gibt es für Alternativen? Fliegengittertür? Würde so gerne mit den Katzen nächsten Sommer auf dem Balkon sitzen. :cry:
 
  • Darf der Vermieter ein Katzennetz verbieten? Beitrag #2
Ich würde da gar nicht erst einziehen.
Das gibt sowieso nur Ärger.
Oder ein schriftliches Einverständnis vom Vermieter einholen, dann hat der Hausmeister nichts zu sagen.
 
  • Darf der Vermieter ein Katzennetz verbieten? Beitrag #3
Hi,
der Vermieter darf das verbieten, fällt unter optische Beeinträchtigung der Hausfassade.
Oft ist selbst der Vermieter nicht frei in seiner Entscheidung, sondern an eine Eigentümergemeinschaftsentscheidung gebunden.
Der Hausmeister hat allerdings rein gar nicht zu entscheiden.
 
  • Darf der Vermieter ein Katzennetz verbieten? Beitrag #4
Hmm also verbieten kann er die Haltung nicht unbedingt. Es gibt urteile wo ein kleine Hund oder Katzen als klein tiere einzustufen sind. Kommt auf den Richter an .

Der Hausmeister hat Garnichts zu melden. Nu der Vermieter selber . Ich würde ein Katzen netzt nicht an der Fassade anbringen sondern mit Klemmstangen oder Holz Balken arbeiten und das netzt dort dran machen . Somit ist die Geliebte Fassade erhalten und du hast dein netzt. So machen wir das auch das haben viele bei uns in der Umgebung gemacht da Boren verboten war.
 
  • Darf der Vermieter ein Katzennetz verbieten? Beitrag #5
Hallo,

wir haben bei unserem Balkon das Katzennetz an Bambusstangen, welche wir auf die Blumenkästenhalter aufgesteckt haben, befestigt. Damit kam es zu keinen Bauschädigungen, da keinerlei Bohrungen erforderlich waren. Das Netz ist zudem von weitem kaum sichtbar, zumal der Balkon mit viel Grün und Pflanzen ringsherum bepflanzt ist.

Ich würde an eurer Stelle die Genehmigung beim Vermierter einholen, und dabei darlegen, dass es mit so einem Netz nicht zu einer optischen Beeinträchtigung kommt. Ansonsten würde ich nach einer anderen Whg Ausschau halten.

Was das Schlfzi angeht, unsere Katzen dürfen auch des nachts bei uns sein. Sie haben dort ihre eigene Schlafecke bekommen. Katzen mögen nicht gerne alleine ssin, wollen auch zum Schlafen bei ihren Menschen sein. Katzen gewöhnen sich an den menschlichen Rhythmus, es spielt sich mit der Zeit ein, und keiner stört den anderen.

Ich wünsche euch viel Glück
LG
 
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