Kranke Katze vom Züchter bekommen (rechtliche Frage)

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Meine Mum hat hat vor einem Monat einen Kater (mit Papieren) vom Züchter gekauft.
Der Kater war zum Kaufzeitpunkt 5 Monate alt und wurde aufgrund eines längeren Auslandsauffenthaltes des Züchters auch erst mit 4 Monaten erstmals geimpft.
Vereinbart war die Zahlung des Kaufpreises in 3 Raten.
Da wir den Züchter schon jahrelang persönlich kennen und auch schon 3 Tiere dort gekauft haben, gibt es keinen schriftlichen Kaufvertrag, Nebenabreden fanden nicht statt.

Zwei Tage später fing der Kater an deutliche Krankheitsanzeichen zu zeigen. Er war lustlos und hat nur geschlafen, die Nickhaut war deutlich zu sehen und er hatte Blähungen.
Zwei Tierarztbesuche waren halbwegs erfolglos. Der Kater machte ja ansonsten auch einen gesunden Eindruck. Der Tierarzt vermutete Verdauungsprobleme und Stress in der neuen Umgebung und empfahl eine Futterumstellung.

Jetzt, 4 Wochen später, zeigt sich der tierärtzlich untermauerte Verdacht auf FIP.
Frühere Bilder des Katers zeigen auch dass er schon im September einen deutlich sichtbaren Nickhautvorfall hatte, was uns vorher gar nicht aufgefallen war, da es nur sporadisch auftrat und der Kater sonst einen sehr lebhaften Eindruck vermittelte.

Der Tierarzt verabreicht nun dem Katerchen regelmäßig Aufbauspritzen, damit er sich hoffentlich wieder erholt. Mehr kann man ja bei FIP leider nicht machen.

Das Problem ist, dass meine Mutter nun durch die häufigen Tierarztbesuche vor ziemlich hohen Kosten steht und es für den Züchter hätte ersichtlich sein müssen, dass der Kater schon vorher krank war.

Also wir wollen den Züchter keineswegs irgendwie in die Pfanne hauen. Wir sind mit ihm erstmal soweit verblieben, dass meine Mum die 3. Rate nicht zahlen muss, damit die Tierarztkosten nicht vollständig an ihr hängen bleiben. Im Falle des Todes würde sie von ihm kostenlos ein Tier aus dem nächsten Wurf bekommen.
Also ist er sehr zuvorkommend, es gibt für uns also keinen Grund jetzt gegen den Züchter vorzugehen.


Mich interessiert nur der rechtliche Hintergrund.
Was passiert, wenn man sich in so einem Fall nicht einig werden würde?
Kann man einen Züchter in so einem Fall schadenersatzpflichtig machen?
Wer trägt die Kosten, wenn der Züchter verschweigt (sei es fahrlässig oder vorsätzlich) dass ein Tier möglicherweise krank ist?

Ich weiss, dass viele Züchter für bestimmte Fälle die Möglichkeit einräumen, die Katze gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben, aber das will man dem Tier ja auch nicht antun.
 
  • Kranke Katze vom Züchter bekommen (rechtliche Frage) Beitrag #2
Mich interessiert nur der rechtliche Hintergrund.
Was passiert, wenn man sich in so einem Fall nicht einig werden würde?
Kann man einen Züchter in so einem Fall schadenersatzpflichtig machen?
Wer trägt die Kosten, wenn der Züchter verschweigt (sei es fahrlässig oder vorsätzlich) dass ein Tier möglicherweise krank ist?

In eurem Fall ist das leider ganz einfach-

Ohne Kaufvertrage keine Rechte.
Der Züchter hat euch nicht schriftlich die Gesundheit seines Tieres allgemein oder bei der Übergabe zugesichert.

Daher könnt ihr dem Züchter gar nichts anhaben... Kein Schandesersatz, keine Kostenbeteiligung, gar nichts.
Wenn der Züchter euch nicht zumindest mündlich unter Zeugen eindeutig zugesichert hat, das das Tier kerngesund ist, muss er auch keine Kosten tragen.

Ein Kaufvertrag hat immer einen Sinn, egal wie sehr man dem anderen vertraut. Nicht nur für den Käufer, sondern auch für den züchter, indem man z.B. verbindlich festlegt, das das Tier nicht zur Zucht zugelassen ist und kastriert werden muss.
Oder aber, das, wenn das Tier aus irgendeinem Grunde aus dem Haus muss, der Züchter das Vorkaufsrecht für sein Tier hat.
So verhindert ein verantwortungsvoller Züchter, das seine Tiere im Tierheim, auf der Strasse oder bei "irgendwelchen" Leuten landen.

Wenn du irgendwelche Aussagen betreffend der Gesundheit des Tieres unter Zeugen hast, kannst du mit Glück vielleicht irgendwie belangen, hast du keinen Zeugen, wird es Aussage gegen Aussage stehen und im Sande verlaufen.
Hat sie aber gar nicht erst direkt gesagt, das das Tier gesund ist... dann hast du leider gar nichts.

FIP ist eine schlimme Sache, es kann jedes Tier treffen wenn es unter Stress steht, und der Umzug ins neue Zuhause ist grosser Stress.
Es passiert oft in genau diesem Moment, und die Züchterin kann an sich nichts dafür.

Wenn man an den genetischen Faktor "glaubt", der eine FIP- Mutation wahrscheinlicher macht, wäre es sinnvoll, die Eltern aus der Zucht zu nehmen... Aber ob das jemand tut? Dieser Faktor ist nicht wirklich nachgewiesen.

Eurer Fellnase trotz allem alles Gute, vielleicht schafft sie es wirklich noch, vieeleicht ist es doch keine FIP.
 
  • Kranke Katze vom Züchter bekommen (rechtliche Frage) Beitrag #3
Hallo Aiur,

darf ich wenig korrigieren?. Ohne Kaufvertrag hat man leider keinen Anspruch auf die Gewährleistungspflicht, der auch ein Züchter unterliegt, da hast Du recht.
Allerdings ist es bei kranken Tieren nicht so, daß der Käufer nachweisen muß, daß der Züchter ihm die Gesundheit des Tieres bescheinigt hat, es ist der Züchter, der diese Gesundheit nachweisen muß.
Also wirklich immer auf einem Kaufvertrag bestehen, dann greift auch die Gewährleistungspflicht.

Viele Grüße
Russian
 
  • Kranke Katze vom Züchter bekommen (rechtliche Frage) Beitrag #4
(Vorweg, bei einem Lebewesen von Kaufobjekt und einer Krankheit von einem Mangel zu sprechen gefällt mir nicnt, aber rechtlich wird es sicherlich so gesehen)

Rechtsgrundlage sind §433 BGB und die danach folgenden.
Zum Vertragsschluss kommt es bei zwei übereinkommenden Willenserklärungen.
Käufer: Ich will ihre Katze von Ihnen kaufen für xEuro
Verkäufer: Ich will Ihnen die Katze für x Euro verkaufen.
--> Vertrag geschlossen es ergeben sich Pflichten nach 433 BGB für Käufer und Verkäufer
Hier handelt sich um einen mündlichen Kaufvertrag.

Es handelt sich um eine Rassekatze, diese ist krank --> hat sie einen Mangel ? (Kaufobjekt muss frei von Mängel sein aus §433 (1) BGB )
-->§434 BGB:
" Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.
Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."

Der Käufer kann eine gesunde Katze erwarten--> Katze hat einen Mangel (man hört sich das an, Tschuldigung an alle Tierliebhaber)

--> Käufer hat Recht auf Minderung,Rücktritt, Nacherfüllung oder Tausch
nach §437 BGB

Bis 6 Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass der Kaufgegenstand frei von Mängeln war, dann Beweislastumkehr.


(Bei diesem Beitrag handelt es sich um keine Rechtsberatung, sondern einem Gedankenspiel, bei dem ich mir nicht ganz sicher bin, ob es so stichhaltig ist :roll: )
So habsch mal schnell runtergeschrieben, muss jetzt noch telefonieren, aber veilleicht weiss es noch einer besser als ich ;)
 
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