Also diese Freigänger-Wohnungshaltungs-Diskussion finde ich echt müßig.
Die einen halten ihre Katze in der Wohnung, sie haben ihre Argumente - und sie haben Recht!
Die anderen lassen ihre Katzen draußen freilaufen, auch sie haben ihre Argumente - und auch sie haben Recht!
Was den Schaden in des Nachbars Garten betrifft, haben wir auf der einen Seite das Geltende Recht (siehe unten) und andererseits das Mittel der zwischenmenschlichen Kommunikation.
Meine Kater gehen beide raus. Und sie erledigen 100 % ihrer Geschäfte draußen. Bisher hat sich noch kein Nachbar beschwert. Dabei laufen hier echt viele Katzen frei rum. Sollte es ärger geben, muss man eine Lösung finden. Kot und Zerstörung muss ein Nachbar aber nicht dulden.
Es ist mit Sicherheit total ärgerlich, wenn einem die Fische oder Frösche aus dem Gartenteich geklaut werden. Klar ist der Teich das Hobby des Gartenbesitzers und nicht "lebensnotwendig". Das gibt uns Katzenhaltern (was ja schließlich auch unser Hobby ist) aber nicht das Recht, das Ganze mit der Aussage abzutun, dass eine Katze kein Hund ist und dass man sie nicht dressieren kann.
Betreten fremder Grundstücke durch Katzen
Nach gefestigter Rechtsprechung muss es ein Grundstückseigentümer dulden, dass eine Katze seines Nachbarn seinen Garten betritt. Diese Duldungspflicht ergibt sich aus dem so genannten nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis, das Grundstücksnachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Zumindest in Gebieten mit Vorortcharakter, also z.B. in Reihenhaussiedlungen, ist es unumstritten, dass der Nachbar eines Katzenbesitzers es tolerieren muss, dass das Tier nicht nur in der Wohnung gehalten wird, sondern auch ins Freie darf und dabei auch sein Grundstück betritt. Grundsätzlich muss der Nachbar aber nur das Betreten seines Grundstücks von maximal zwei Katzen dulden. Inwieweit die Anzahl der Katzen in diesem Zusammenhang erhöht werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Die Duldungspflicht endet jedoch dann, wenn diese dem Nachbarn nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn es nicht mehr nur beim Betreten des Grundstücks bleibt, sondern die Katze im Nachbargarten ihren Kot absetzt, Gartenbeete durchwühlt oder die Goldfische aus dem Teich fängt. Dies alles muss der Nachbar nicht mehr hinnehmen.
http://www.tierschutzakademie.de/836.html
Zur Artenvielfalt unserer Wälder: Kastrierte Katzen bewegen sich in der Regel in einem Umkreis von wenigen 100 Metern um ihren Wohnort.
Wir wohnen direkt am Wald. Hier gibt es vom Spatz über den Dompfaff, den Eichelhäher bis hin zur Gabelweihe alle möglichen Vögel. Außerdem Eichhörnchen, Rehe, Wildschweine, Mäuse, Ratten, Siebenschläfer..... Aber der Wald ist groß und nur sehr kleine Teile werden von den Katzen (nicht nur von meinen) genutzt. Und es wurde schon gesagt: Da wo die Gefahr heimisch ist, brüten Vögel i.d.R. nicht. Ich kenne zwar keine Statistiken, aber ich glaube, so groß ist der Anteil der durch Katzen getöteten Vögel am Gesamtaufkommen nicht.
Die Bilder mit den Halsbandverletzungen sind schlimm! Da grausts mich wieder beim Gedanken daran, dass mir gegen mein Zeckenproblem von allen Seiten Floh- und Zeckenhalsbänder als die beste Lösung empfohlen werden - ob vom Katzenhalter, vom Kleintierbedarf oder vom Tierarzt.
Zumal auch Glöckchen am Halsband den heimischen Vögeln und Mäusen nichts bringt: Ein Nachbarskater hat leider so ein Ding um (meine Bitte, es abzunehmen hat der Halterin ein müdes Lächeln entlockt) und ist ein sehr efolgreicher Jäger!
Ich finde, man muss im Einzelfall die Rechte und Bedürfnisse der jeweiligen Haus- und Wildtiere und der Menschen abwägen und ggf. Abstriche machen.
Wenn meine Kater Gefahr liefen, vom erzürnten Nachbarn verletzt oder gar umgebracht zu werden, weil sie sich an dessen Fischen vergangen haben, würde ich mir was einfallen lassen müssen. Und ebenso, wenn der Siegburger Staatsforst zum Vogelschutzgebiet erklärt würde.
Aber ganz allgemein zu sagen: Das ist richtig und das nicht, ist mit Sicherheit nicht zielführend.
Und ich bin mir ganz sicher, dass die Threadstarterin eine solche Ausuferung des Themas nicht im Sinn hatte :-D
LG
Marion