Katze als Miet-Hindernis

Diskutiere Katze als Miet-Hindernis im Katzen Forum im Bereich Katzenfreunde; der vermieter muss sich doch aber 2 wochen vorher ankündigen oder?
  • Katze als Miet-Hindernis Beitrag #21
der vermieter muss sich doch aber 2 wochen vorher ankündigen oder?
 
  • Katze als Miet-Hindernis Beitrag #22
ob das 2 Wochen vorher sind,weiß ich nicht,aber auf jeden Fall muß man den Vermieter nicht reinlassen,wenn der einfach so unangemeldet vor der Türe steht :wink:

naja,das mit dem Verschweigen ist eine Sache.....das kann man auch wieder biegen(wie vieles in unsrem Rechtssystem)

Beispiel:
In unsrem Mietvertrag steh,"Die Haltung des vorhandenen Hundes ist gestattet"
Schön,aber das bezieht sich NUR auf den Hund,dasteht nüscht von Tierhaltung allgemein.

Nu hab ich noch 2 Hamster und im Sommer ziehen noch unsre 2 schildis auf die Dachterasse....
von denen weiß der Vermieter nix,weil beide(oder besser alle 4 :D ) in ihren jeweiligen Terrarien,bzw. Gehegen leben und da auch nicht rausgehen und rumlaufen.
Gut,wenn ich unsre Vermieter fragen würde,würden die nur mit den Schultern zucken und sagen,solange sie nicht rumlaufen uns andre Mieter(deren gibbet 2) belästigen,stört das ja nicht.

Auch nach den Katzen hab ich nicht gefragt,DENN die gute Dame über mir hat definitiv eine Katze(man hört es und die Vermieter haben es mir selber gesagt) und die Rechtslage ist diesbezüglich auf meiner Seite,denn der Vermieter kann nicht einem die Tierhaltung erlauben und dem andren verbieten 8)

Klar ist,dass man viel verheimlichen kann,den viele Vermieter gucken nicht regelmäßig nach ihren Wohnungen.....
aber es ist immer besser mit offenen Karten zu spielen.....da spart man sich viel Stress,wenns drauf ankommt

LG,Simone
 
  • Katze als Miet-Hindernis Beitrag #23
Nö. Wenn man einen Standardmietvertrag hat, muss man dem Vermieter jederzeit "Zutritt zu seinem Eigentum" gewähren... Ist natürlich auslegbar und viele Mietverträge sind ja auch abgeändert. Anmelden muss der sich auch nicht... Du kannst ihn aber komischerweise auch NICHT reinlassen und eine rechtliche Begründung verlangen... Sehr verdreht, unser Mietrecht ;)

Im Endeffekt finde ich, dass alles am Verhältnis zueinander hängt. Solange man vernünftig miteinander reden kann, sollte es eigentlich keine Probleme geben... Wenn von Anfang an der Wurm drin ist, kann es schnell in Rechtsgezerre ausarten, das musste ich selber (von beiden Seiten) miterleben. Vom Verhältnis zum Vermieter hängt auch die Handhabe mit Tieren ab... In unserer letzten Wohnung hätten wir wahrscheinlich schon melden müssen, wenn ne Taube sich ins Wohnzimmer verirrt, weil die Vermieterin einfach ein Giftzahn war.

Jetzt sind meine Schwiegereltern die Vermieter... Wir könnten hier ein Pferd halten und hätten kein Problem (jedenfalls nicht mit ihnen; mit nem Pferd im 3. Stock sicher :D )...

Jeder Fall ist unterschiedlich, die Rechtslage je nach Vertrag und/oder Region anders und fast immer vielseitig auslegbar.
 
  • Katze als Miet-Hindernis Beitrag #24
  • Katze als Miet-Hindernis Beitrag #25
Dank Dir, sehr interessant, wenn auch lückenhaft... Krass finde ich die Einstufung von Yorkshireterriern als "Kleintiere, die nur krächzen"... Wer so ei Vieh mal hat loslegen hören, weiß, warum das absolut unmöglich ist :roll:
 
  • Katze als Miet-Hindernis Beitrag #26
Bei Chihuahuas ist keine Belästigung der Nachbarn zu erwarten :lol: Das erzähl ich mal den Nachbarn von meinen Eltern. Von wegen Krächzen 8) Eine kleine Kläffmaschine ist das!

Ja, so verdreht wie das deutsche (Miet-)Recht halt ist, so würde ich doch auf jeden Fall immer mit offenen Karten spielen. Man muss ich einfach darüber im Klaren sein dass man mit seinem Vermieter (so schwer es auch manchmal ist) für einen wahrscheinlich längeren Zeitraum auskommen muss. Wenn erstmal Streitigkeiten oder Heimlichkeiten entstehen kann das ganz schnell in Stress ausarten.
Bevor man dann schnell wieder auszieht oder sogar ausziehen MUSS sollte man doch alle Eventualitäten im Vorfeld klären.

Ich hatte mit meinen Terrarien bisher auch nie Probleme (weder in der alten Wohnung noch im Haus), aber man sollte immer bedenken dass auch Kleintiere (z.B. kleine schuppige Tiere hinter Glas wie bei mir :D ) einen Eigengeruch haben, der ganz empfindliche Nachbarn/Vermieter stören könnte. Klingt blöd, ist aber so; man selbst merkt das meist eh nach ner Zeit nicht mehr. Wenn man direkt mit offenen Karten spielt kann man solchen Problemen aus dem Weg gehen.

Oft ist es ja so, wenn man sich aufregen WILL, findet man schon einen Grund (-> gilt auch für Vermieter).

Hoffe ich klinge heute nicht zu spießig :oops:

LG,
Neffa
 
  • Katze als Miet-Hindernis Beitrag #27
Hallo !
Also, hier die Auskunft meiner Anwältin von vor ein paar Stunden:

Kleintiere sind immer erlaubt. Schließt der Mietvertrag das aus wird der ganze Absatz bezüglich Tierhaltung ungültig.
Kleintiere in Terrarien fallen auch darunter.
Ausnahmen sind lediglich Gifttiere, zB Schlangen.

Machen diese Tiere Schmutz muß der Halter sprich Mieter dies beseitigen.

Das war auch in etwa mein Wissensstand.
Wie gut das ich eine Anwältin habe die in einem Mieterverein arbeitet :D

LG Rolf
 
  • Katze als Miet-Hindernis Beitrag #28
Das ist super,denn so kann man eventuelle Mißverständisse klären.

Tolle Sache! :D

LG,Simone
 
  • Katze als Miet-Hindernis Beitrag #29
Doch, sie dürfen verboten werden (s. o.) Ach ja, wenn Du Deine anderen Lieblinge verschweigst, pass gut auf, Du kannst Dich damit u. U. strafbar machen, der Vermieter ist bei Entdecken (und Du musst ihn immer reinlassen) berechtigt, die Tiere abholen zu lassen - ich kann mir zwar kaum vorstelln, dass jemand so verbohrt ist, aber die rechtliche Lage ist so. Ich drück Dir die Daumen :wink:
Na na na... ganz so schlimm ist's denn doch nicht.

1. Ja es stimmt. Auch Katzen können verboten werden. Allerdings nur wenn es extra vorher besprochen wurde und im Mietvertrag so festgelegt ist. Und auch dann muss ein zwingender Grund seitens des Vermiertes vorliegen. Zum Beispiel eine Katzenallergie anderer Mieter oder dergleichen. Es reicht keinesfalls wenn ein Vermieter für Katzen einfach nichts übrig hat oder aus Angst um seine Wohnsubstanz handelt. Wenn im Mietvertrag nichts festgelegt ist kann man jederzeit Katzen halten, die lt. Gesetz ohnehin als Kleintiere gelten. Man muss in diesen Fall den Vermieter auch keinesfalls um Erlaubnis bitten. Auch ein nachträgliches Verbieten seitens des Vermieters ist nicht rechtswirksam. Ebenso wie die Klausel das generell sämtliche Tierhaltung in der Wohnung verboten ist.

2. Nein, man muss einen Vermieter auch keinesfalls immer in die Wohnung lassen. Erstens muss sich ein Vermieter immer vorher anmelden. Auf unangemeldete Besuche braucht ein Vermieter schon mal gar nicht zu reagieren. Ausserdem braucht ein Vermieter in jeden Fall einen Grund weshalb er die Wohnung sehen möchte. Reine Neugierde oder vielleicht so eine Art Routinekontrolle sind rechtlich keinesfalls zulässig. Immer gehört die Wohnung als Privatsphäre zu den am höchsten geschützten Güter überhaupt.
 
  • Katze als Miet-Hindernis Beitrag #30
Du kennst es so, ich kenne leider auch andere Fälle und auch andere Urteile, wie gesagt, von beiden Seiten. Im Laufe der Zeit macht jeder andere Erfahrungen. Ich wollte nicht abschrecken, nur warnen und an keiner Stelle habe ich erwähnt, dass das immer so sei ;)
Im Idealfall gerät man ohnehin nicht in eine solch verhärtete Lage, in der man die Gesetze heranziehen muss... Und wenn, entscheidet leider meistens der längere Atem.

Aber wie ich auch mal erwähnte, es gibt auch nette, tierliebe Vermieter - jedenfalls geht das Gerücht um ;)


Abschließend wünsche ich allen, die noch suchen, viel Glück und ärgere mich weiter darüber, dass das Mietrecht so verkorkst und unterschiedlich ist.
 
  • Katze als Miet-Hindernis Beitrag #31
@ScorAnny
Sorry, aber ich habe deinen Beitrag vor allen auch deshalb zitiert weil man das immer wieder in sämtlichen Foren lesen kann. Ansonsten magst du natürlich recht haben. Und natürlich ist zwischen recht haben und recht bekommen ein gewaltiger Unterschied.

Auf grund meiner Erfahrungen muss ich jedoch sagen das man sich sein Recht immer erkämpfen muss. Nur in dan seltensten Fällen wird ein Vermieter so verfünftig sein und ganz freiwillig den Mietern ihre Rechte einräumen. Und leider lassen sich viele Mieter viel zu viel gefallen.

Edit: Hier noch ein Link zum Thema:
 
  • Katze als Miet-Hindernis Beitrag #32
N´Abend !

Na ja, Mieterrecht ist Richterrecht. Es gibt immer viel Auslegungsspielraum im deutschen Mietrecht. Aber die Aussage meiner Anwältin war schon recht klar.
Zumindest ist das dann gängige Praxis in dem Gebiet in dem sie tätig ist.
Das reicht mir zur Beruhigung.

Wollte auch gar nicht so weit vom Thema abschweifen :oops:

Gruß Rolf
 
  • Katze als Miet-Hindernis Beitrag #33
suche auch grade ne wohnung, ich kenn das problem also :x
und dann auch noch 2 katzen. allerdings wurde mir auch von anfang an von meiner klugen mutti dazu geraten, einfach nichts zu erwähnen da haustiere nicht verboten werden können. und im grunde könnte es auch sein, dass ich einziehe und offiziell erst 4 wochen nach einzug katzenbesitzer bin. :)

man stößt vllt auf probleme aber dagegen machen können die vermieter eigentlich nichts :)

wünsche noch viel glück allen wohnungssuchenden xD
 
Thema:

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