ob das 2 Wochen vorher sind,weiß ich nicht,aber auf jeden Fall muß man den Vermieter nicht reinlassen,wenn der einfach so unangemeldet vor der Türe steht :wink:
naja,das mit dem Verschweigen ist eine Sache.....das kann man auch wieder biegen(wie vieles in unsrem Rechtssystem)
Beispiel:
In unsrem Mietvertrag steh,"Die Haltung des vorhandenen Hundes ist gestattet"
Schön,aber das bezieht sich NUR auf den Hund,dasteht nüscht von Tierhaltung allgemein.
Nu hab ich noch 2 Hamster und im Sommer ziehen noch unsre 2 schildis auf die Dachterasse....
von denen weiß der Vermieter nix,weil beide(oder besser alle 4

) in ihren jeweiligen Terrarien,bzw. Gehegen leben und da auch nicht rausgehen und rumlaufen.
Gut,wenn ich unsre Vermieter fragen würde,würden die nur mit den Schultern zucken und sagen,solange sie nicht rumlaufen uns andre Mieter(deren gibbet 2) belästigen,stört das ja nicht.
Auch nach den Katzen hab ich nicht gefragt,DENN die gute Dame über mir hat definitiv eine Katze(man hört es und die Vermieter haben es mir selber gesagt) und die Rechtslage ist diesbezüglich auf meiner Seite,denn der Vermieter kann nicht einem die Tierhaltung erlauben und dem andren verbieten 8)
Klar ist,dass man viel verheimlichen kann,den viele Vermieter gucken nicht regelmäßig nach ihren Wohnungen.....
aber es ist immer besser mit offenen Karten zu spielen.....da spart man sich viel Stress,wenns drauf ankommt
LG,Simone