... die Situation ist nur die daß bei einem Anteil von 4 % Minimun (gesetzlich vorgegeben) an Fleisch und Fleischnebenprodukten,
Ich bin nicht sicher, ob ich gerade was verwechsle, aber ich meine, dass schonmal jemand versucht hat, dich über die 4 % Regelung aufzuklären.
4 % bezeichnet nicht den
Gesamtanteil an Tierischem im Futter, sondern ist das Minimum, damit sich ein Futter "
mit xyz" nennen darf. Und da gibt es gesetzliche Vorgaben und Abstufungen.
http://books.google.de/books?id=_M0...esnum=6&ved=0CBMQ6AEwBTge#v=onepage&q&f=false
(Bitte zu Seite 203, Tabelle 5-8 runterscrollen)
Mit Rindfleischgeschmack/ Rindfleischgeschmack
Es muss mehr als 0 % aber weniger als 4 % der genannten Geschmacksrichtung enthalten sein
Mit Kaninchen/enthält Kaninchen
Mindestens 4 % der genannten Spezies muss enthalten sein
Viel Huhn/Mit Extra Huhn/Extra Huhn
Mindestens 14 % der genannten Spezies muss enthalten sein
Rindfleischvariation/Rindfleischmahlzeit/Rindfleischrezeptur/Rindfleischmenü/Rindfleisch mit Getreide
Mindestens 26 % der genannten Spezies muss enthalten sein
Markenname „Kaninchen“
Alle Bestandteile entstammen dem genannten Ursprung mit keinen weiteren Zutaten als Bratensaft, Aspik, Soße, erlaubte Zusatzstoffe und Nährstoffergänzungen
Mein Lieblingsbeispiel ist da immer Bozita:
mit Kaninchen
Hühnchen, Schwein, Kaninchen (mind. 4%), Natriumchlorid, Mohrrüben, Hefe.
Das Futter darf sich also "mit" nennen, weil mind. 4 % der genannten Sorte enthalten ist UND obwohl Huhn bzw. Schwein in größerer Menge enthalten sind.
definitif die Frage im Raum steht was besteht der Rest?
aus anderen Fleischsorten, das genaue Verhältnis wieviel von was wird sich nach den jeweiligen Marktpreisen richten.