Grundsätzlich ist es schon §11 TSchG verboten mit Tieren zu züchten, die z.B. Erbkrankheiten haben.
Wenn ich jetzt als Käufer ein Tier erwerbe, dass eine Erbkrankheit hat, die nachweislich von den Eltern stammen muss (dominanter Erbgang - wie z.B. HCM oder PKD), dann kann ich schon klagen.
Die Frage ist natürlich immer, hat der Züchter vorsätzlich gehandelt (also: wusste er um die Krankheit der Eltern) oder fahrlässig (hat er nur nicht getestet). ??
Aber selbst wenn es "nur" Fahrlässigkeit war, liegt damit klar ein Verschulden des Züchters vor (wenn z.B. typische Untersuchungen ausgelassen wurden). Dieses Verschulden ist die Voraussetzung dafür, den Züchter erfolgreich auf Schadensersatz (Artzkosten, Medis usw.) zu verklagen.
Bei Vorsatz käme dann vermutlich noch die Strafanzeige hinzu.
Leider warte ich bis heute auf den Liebhaber, der so einen Prozess durchzieht. Es gibt nicht einen einzigen Präzidenzfall (zumindest nicht in der Katzenzucht) in dieser Hinsicht.
Ich persönlich würde mir wirklich wünschen, dass einer da mal ganz klar gegen vorgeht, und Züchter merken, dass sich nichts auf Kosten der Tiere sparen lässt.
Grüße,
Nic