04.04.2012 Vermieter fragen -Fragen Beitrag #21 Jubo Beiträge 1.124 Reaktionspunkte 43 ChristinaHH schrieb: Hier mal ein Link dazu ... man braucht keinen Vermieter mehr zu fragen ... ob man Katzen halten darf http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber/urteile/vermieter-darf-katzen-nicht-verbieten-1.2319238 Zum Vergrößern anklicken.... Das ist leider völlig falsch! Dieses Urteil aus 2006!!! wird immer wieder im Zusammenhang mit pauschaler Katzenhaltungserlaubnis zitiert. Das ist nicht richtig! Das Urteil sagt lediglich, daß grundsätzliche Tierhaltungsverbote unzulässig sind, da Kleintiere (z.B. Hamster, Vögel, Meeris, Fische) nicht zustimmungspflichtig sind. Da Katzen aber nicht grundsätzlich zu den Kleintieren zählen, können sie nach wie vor vom Vermieter durch entsprechende Klausel im Mietvertrag verboten werden. Es gibt Einzelfallentscheidungen zu diesem Thema, aber kein Grundsatzurteil vom BGH. Solche Aussagen sind also mit Vorsicht zu genießen, sonst fällt so mancher noch ganz böse auf die Nase! Grundsätzlich sollte man sich die Katzenhaltung immer vom Vermieter schriftlich genehmigen lassen. Gruß Jubo
ChristinaHH schrieb: Hier mal ein Link dazu ... man braucht keinen Vermieter mehr zu fragen ... ob man Katzen halten darf http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber/urteile/vermieter-darf-katzen-nicht-verbieten-1.2319238 Zum Vergrößern anklicken.... Das ist leider völlig falsch! Dieses Urteil aus 2006!!! wird immer wieder im Zusammenhang mit pauschaler Katzenhaltungserlaubnis zitiert. Das ist nicht richtig! Das Urteil sagt lediglich, daß grundsätzliche Tierhaltungsverbote unzulässig sind, da Kleintiere (z.B. Hamster, Vögel, Meeris, Fische) nicht zustimmungspflichtig sind. Da Katzen aber nicht grundsätzlich zu den Kleintieren zählen, können sie nach wie vor vom Vermieter durch entsprechende Klausel im Mietvertrag verboten werden. Es gibt Einzelfallentscheidungen zu diesem Thema, aber kein Grundsatzurteil vom BGH. Solche Aussagen sind also mit Vorsicht zu genießen, sonst fällt so mancher noch ganz böse auf die Nase! Grundsätzlich sollte man sich die Katzenhaltung immer vom Vermieter schriftlich genehmigen lassen. Gruß Jubo
11.04.2012 Vermieter fragen -Fragen Beitrag #22 Katzenmamy Beiträge 34 Reaktionspunkte 0 Frage auf jeden Fall vorher bei der Hausverwaltung nach!!! Meine Ex-Vermieter hatten zwar damals nichts gegen die Haltung von Katzen einzuwenden, aber über das Katzennetz - ich habe es angebracht ohne zu fragen - haben sie sich fürchterlich aufgeregt. Das würde aussehen wie ein Fußballtor haben sie gesagt. Mein Balkon war damals freistehend, d.h. es war kein Dach drüber und ich hatte es mit Teleskopstangen angebracht. Wenn darüber noch ein anderer Balkon ist oder es sich um eine Loggia handelt fällt ja ein Katzennetz kaum auf! Kläre es sicherheitshalber vorher ab und lasse uns wissen, was Deine Vermieter gesagt haben!
Frage auf jeden Fall vorher bei der Hausverwaltung nach!!! Meine Ex-Vermieter hatten zwar damals nichts gegen die Haltung von Katzen einzuwenden, aber über das Katzennetz - ich habe es angebracht ohne zu fragen - haben sie sich fürchterlich aufgeregt. Das würde aussehen wie ein Fußballtor haben sie gesagt. Mein Balkon war damals freistehend, d.h. es war kein Dach drüber und ich hatte es mit Teleskopstangen angebracht. Wenn darüber noch ein anderer Balkon ist oder es sich um eine Loggia handelt fällt ja ein Katzennetz kaum auf! Kläre es sicherheitshalber vorher ab und lasse uns wissen, was Deine Vermieter gesagt haben!